Rechtsprechung
LG Limburg, 17.12.2012 - 5 O 29/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- kanzlei.biz
Apothekenwerbung im Wartezimmer-TV wettbewerbswidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
"Wartezimmer-TV" mit Werbung für Apotheken ist unzulässig
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Wartezimmer-TV verstößt gegen Bevorzugungsverbot
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Werbung für Apotheken im Wartezimmer eines Arztes ist wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Limburg, 17.12.2012 - 5 O 29/11
- OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 6 U 2/13
- BGH, 12.03.2015 - I ZR 84/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus LG Limburg, 17.12.2012 - 5 O 29/11
Sowohl bei der Regelung in 11 Abs. 1 ApoG als auch bei den das Marktverhalten der Apotheken bestimmten Regelungen der jeweiligen landestypischen Berufsordnungen handelt esse um Marktverhaltensregeln, weil Sie eine :Konkretisierung des Regelungszwecks des § 1 Abs. 1 ApoG darstellen, wonach die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleistet werden soll, die nicht durch eine einseitige Bevorzugung einer Apotheke durch einen Arzt unterlaufen werden soll (vgl. hierzu und zu dem Regelungsgehalt der Berufsordnungen BGH Urteil. vom 17. Oktober 1980 -1-gR 185/78 - noch zu § 1 UWG; BVerfG Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88; 60/89; 1-5119e1 e85 88>, jew. zit. nach juris;… Köhler in Köhler/BoMkarte, UWG, 29, Aufl., Rz. 11.76 11.116, § 4 UWG m. w. N.).Hiermit soll verhindert werden, dass der öffentliche Auftrag der Apotheken umgangen wird und sich einzelne Apothekenbetreiber über die Werbung nicht gerechtfertigte Vorteile verschaffen (vgl. BVerfG Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88, 60/89 und 1519/91 - m. w. zit. n. juris).
- BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89
Unbestimmter Unterlassungsantrag I
Auszug aus LG Limburg, 17.12.2012 - 5 O 29/11
Maßgeblich für die zulässige Fassung eines Verbotsantrags ist, dass der Gegenstand, und der Umfang der Entscheidungsbefugnis der Kammer erkennbar substantiell abgegrenzt wird und sich die Beklagte folglich erschöpfend hiergegen verteidigen kann und bei der etwaigen Vollstreckung des Unterlassungstitels keine Zweifel über den inkriminierten Tatbestand, wegen dem die Unterlassung verlang worden ist, verbleiben (vgl. BGH Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89 - ; Urteil vom 21. Dezember 2011 - I ZR 190/10 - , jew. zit. nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1999 - 13 A 3323/97
Apotheker; Genehmigungspflicht; Arzt; Zuführung von Patienten; Zuweisung von …
Auszug aus LG Limburg, 17.12.2012 - 5 O 29/11
Dem aufgezeigten verfassungsfesten Regelungsgehalt gemäß (vgl. auch OVG NRW Urteil vom 2. September 1999 - 13 A 3323/97 - , m. w. N., zit. n. juris) untersagt § 11 Abs. 1 ApoG neben Rechtsgeschäften auch Absprachen zwischen Apothekern und Ärzten, die auf eine bevorzugte Zuführung von Patienten hinauslaufen.
- BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10
Neue Personenkraftwagen
Auszug aus LG Limburg, 17.12.2012 - 5 O 29/11
Maßgeblich für die zulässige Fassung eines Verbotsantrags ist, dass der Gegenstand, und der Umfang der Entscheidungsbefugnis der Kammer erkennbar substantiell abgegrenzt wird und sich die Beklagte folglich erschöpfend hiergegen verteidigen kann und bei der etwaigen Vollstreckung des Unterlassungstitels keine Zweifel über den inkriminierten Tatbestand, wegen dem die Unterlassung verlang worden ist, verbleiben (vgl. BGH Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89 - ; Urteil vom 21. Dezember 2011 - I ZR 190/10 - , jew. zit. nach juris). - OLG Hamm, 29.08.2006 - 19 U 39/06
Apotheke darf einzelne Ärzte nicht bevorzugen
Auszug aus LG Limburg, 17.12.2012 - 5 O 29/11
Eine dahingehende Absprache muss nicht ausdrücklich getroffen werden, sondern kann auch schlüssig aus der tatsächlichen Handhabung oder einer eingespielten Übung hervorgehen (vgl. OLG Hamm Urteil vom 29. August 2006 - 19 U 39/06- , zit. n. juris). - BGH, 20.01.1983 - I ZR 13/81
Kaufmannseigenschaft eines Apothekers
Auszug aus LG Limburg, 17.12.2012 - 5 O 29/11
Gleichwohl ergeben sich aus ihrer hervorgehobenen, durch § 1 Abs. 1 ApoG begründeten Pflichtenstellung besondere Anforderungen an die Außendarstellung (vgl. hierzu BVerfG Urteil vom 20. Januar 1983 - I ZR 13/81 - , zit. n. juris), die ihren Niederschlag in den Beschränkungen des § 11 Abs. 1 ApoG gefunden haben.
- BGH, 12.03.2015 - I ZR 84/14
TV-Wartezimmer - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Absprache zwischen Apotheker und …
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG Limburg, Urteil vom 17. Dezember 2012 - 5 O 29/11, juris).
Rechtsprechung
LG Arnsberg, 26.06.2013 - 5 O 29/11 |
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 26.06.2013 - 5 O 29/11
- OLG Hamm, 17.09.2014 - 26 U 112/13
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 17.09.2014 - 26 U 112/13
Schwangerschaft nach Sterilisation - Krankenhaus haftet nicht
Die Kläger beantragen, unter Abänderung des am 26.06.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Arnsberg zum Az.: I-5 O 29/11 die Beklagte zu verurteilen, 1. an die Klägerin 7893, 00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.844,00 EUR seit dem 16.4.2010 und aus jeweils 337, 00 EUR seit dem 01.05.2010, 01.06., 01.07., 01.08., 01.09., 01.10., 01.11., 01.12.2010 sowie 01.01.2011, 01.02., 01.03., 01.04., 01.05., 01.06.