Rechtsprechung
| LG Lübeck, 06.03.2006 - 5 O 315/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 13 UWG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 3 ZPO, § 32 ZPO
Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte E-Mail-Werbung: Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch einfache Unterlassungserklärung; Streitwert bei einmaliger unbefugter Zusendung an eine beruflich genutzte Adresse - damm-legal.de
§ 32 ZPO
Streitwert von bis zu 12.500,00 EUR bei Spam-Werbemails
- aufrecht.de
Streitwert bei Spam-Mail
- it-recht-kanzlei
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)
Übersicht: Gerichtliche Streitwerte bei Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Geringer Streitwert bei unerlaubtem Zusenden von Werbe-E-Mails
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Unterlassung von Werbemails an geschäftlich genutzte E-Mail-Adresse
Wird zitiert von ...
- LG Heidelberg, 04.04.2007 - 5 T 13/07
Streitwert bei Telefonwerbung - Im Fall unerwünschter Telefonwerbung bei Anrufen …
Für diese Fälle wurden in der Rechtsprechung in der Hauptsache Streitwerte von 1.000,00 bis 4.000,00 festgesetzt (OLG Celle, Urteil vom 27.12.2001 - 13 W 112/01; LG Lübeck, Beschluss vom 06.03.2006 - 5 0 315/05) festgesetzt, wobei bei den höheren Streitwerten eine besonders erhebliche Beeinträchtigung vorlag.
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