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   LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09   

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LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09 (https://dejure.org/2010,12990)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 03.03.2010 - 5 O 3151/09 (https://dejure.org/2010,12990)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 03. März 2010 - 5 O 3151/09 (https://dejure.org/2010,12990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1, 4 Nr. 7 UWG; Art. 5 Abs. 1 GG
    Es ist zulässig ein Gerichtsurteil mit dem Fazit "Kurz: Auch im Coaching-Geschäft gilt das Verbot der üblen Nachrede, wie überall in der Welt." zu kommentieren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • aufrecht.de

    Zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch bei Äußerungen über Mitbewerber

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 S. 1, 4 Nr. 7 UWG; Art. 5 GG
    Verbot einer bestimmten Berichterstattung darf als Verbot "übler Nachrede” bezeichnet werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Meinungsäußerungsfreiheit und der Bericht über Urteile

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch bei Äußerungen über Mitbewerber

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "üble Nachrede" in Online-Kommentierung über Gerichtsurteil zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Üble Nachrede" in Online-Berichterstattung kann zulässige Meinungsäußerung sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Persönliche Rechtsauffassung darf geäußert werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09
    Der Stand der Rechtsprechung hierzu lässt sich wie folgt zusammenfassen: Tatsachenbehauptungen sind nach feststehender Rechtsprechung durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität gekennzeichnet, während Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt werden (BVerfG, NJW 1999, 483).

    Dabei sind auch die Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen, jedoch nur, soweit diese auch für die Rezipienten der Äußerung erkennbar waren und deswegen ihr Verständnis der Äußerung bestimmen konnten (BVerfG, NJW 1999, 483; BGH, NJW 1992, 1312; BGH, NJW 1988, 1589; OLG München, AfP 1987, 604; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 323; Löffler, PresseR, 4. Aufl. [1997], § 11 LPG Rdnr. 97).

  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06

    Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09
    Liegt der Akzent der Gesamtaussage für den Leser der Abhandlung in einer bewertenden Stellungnahme, so stellt sie sich insgesamt als Meinungsäußerung dar, die grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fällt (BGH AfP 2009, 55 = VersR 09, 365; MDR 2005, 9).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.1999 - 6 U 22/99

    Anforderungen an eine Gegendarstellung; Abgrenzung zwischen Werturteil und

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09
    Dabei sind auch die Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen, jedoch nur, soweit diese auch für die Rezipienten der Äußerung erkennbar waren und deswegen ihr Verständnis der Äußerung bestimmen konnten (BVerfG, NJW 1999, 483; BGH, NJW 1992, 1312; BGH, NJW 1988, 1589; OLG München, AfP 1987, 604; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 323; Löffler, PresseR, 4. Aufl. [1997], § 11 LPG Rdnr. 97).
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09
    Dabei sind auch die Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen, jedoch nur, soweit diese auch für die Rezipienten der Äußerung erkennbar waren und deswegen ihr Verständnis der Äußerung bestimmen konnten (BVerfG, NJW 1999, 483; BGH, NJW 1992, 1312; BGH, NJW 1988, 1589; OLG München, AfP 1987, 604; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 323; Löffler, PresseR, 4. Aufl. [1997], § 11 LPG Rdnr. 97).
  • OLG Köln, 09.09.2009 - 6 U 48/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung unrichtiger Tatsachenbehauptung in einem

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09
    Die Klägerin wurde von der Beklagten auf Unterlassung einer Äußerung in einem von der Klägerin herausgegebenen Coaching-Newsletter in Anspruch genommen und mit Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9.9.2009 (Az: 6 U 48/09) zur Unterlassung verurteilt.
  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 225/80

    Geschäftsführer

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09
    Regelmäßig bringt die Einstufung eines Vorganges als strafrechtlich relevanter Tatbestand nicht anders als Rechtsmeinungen im außerstrafrechtlichen Bereich zunächst nur die ganz überwiegend auf Wertung beruhende subjektive Beurteilung zum Ausdruck, der zwar eine andere Auffassung entgegengehalten werden kann, die aber nicht schon deshalb (Widerrufs)Ansprüche auslösen kann (BGH GRUR 82, 633, 634 - Geschäftsführer).
  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09
    Eine Schmähkritik liegt nur dann vor, wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG, GRUR 2008, 81).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09
    Tritt, für den Durchschnittsleser aus dem Kontext erkennbar, die tatsächliche Komponente hinter der Wertung so zurück, dass nur eine im Tatsächlichen nicht konkretisierte, pauschale und gänzlich substanzarme Äußerung verbleibt, hindert ein verbleibender Tatsachengehalt der Äußerung nicht deren Einstufung als Werturteil (BGH WM 94, 1488 - Börsenblatt = NJW 94, 2614 zur Äußerung: gekonnt pleite gehen).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 255/88

    Anspruch auf Unterlassung kritisierender Äußerungen

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09
    Generell ist bei dem Vorwurf strafbaren Verhaltens zu prüfen, ob damit ein (bekanntes oder mitgeteiltes) Verhalten (ab)qualifiziert oder ein weiterer, dem Beweis zugänglicher Sachverhalt mitgeteilt werden soll (BGH GRUR 89, 781, 782 - Wassersuche = VersR 89, 1048 = NJW-RR 90, 1058 = AfP 89, 669).
  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.03.2010 - 5 O 3151/09
    Dabei sind auch die Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen, jedoch nur, soweit diese auch für die Rezipienten der Äußerung erkennbar waren und deswegen ihr Verständnis der Äußerung bestimmen konnten (BVerfG, NJW 1999, 483; BGH, NJW 1992, 1312; BGH, NJW 1988, 1589; OLG München, AfP 1987, 604; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 323; Löffler, PresseR, 4. Aufl. [1997], § 11 LPG Rdnr. 97).
  • OLG München, 13.02.1987 - 21 U 5627/86

    Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung; Leistung unter dem Druck

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