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   LG Koblenz, 19.03.2007 - 5 O 556/05   

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LG Koblenz, 19.03.2007 - 5 O 556/05 (https://dejure.org/2007,55300)
LG Koblenz, Entscheidung vom 19.03.2007 - 5 O 556/05 (https://dejure.org/2007,55300)
LG Koblenz, Entscheidung vom 19. März 2007 - 5 O 556/05 (https://dejure.org/2007,55300)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Einziehung von Beiträgen zur Sozialversicherung durch den Insolvenzverwalter; Sicherung der künftigen Masse durch den vorläufigen Insolvenzverwalters

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 11.04.2006 - XI ZR 220/05

    Rückabwicklung von im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogenen

    Auszug aus LG Koblenz, 19.03.2007 - 5 O 556/05
    Diese begründet noch nicht den Rechtsschein einer wirksamen Anweisung, auch wenn der Schuldner dadurch mittelbr die Zahlung an den Gläubiger veranlasst (BGH, NJW 2006, 1965, 1966 [BGH 11.04.2006 - XI ZR 220/05] ).

    Die Einzugsermächtigung enthält auch keine Ermächtigung oder Vollmacht, das Weisungsrecht des Schuldners gegenüber seiner Bank auszuüben und über sein Guthaben bei dieser zu verfügen, sondern nur die Gestattung, das von der Kreditwirtschaft entwickelte technische Verfahren des Lastschrifteinzugs zu benutzen (BGH, NJW 2006, 1965, 1966 [BGH 11.04.2006 - XI ZR 220/05] ).

    Durch sie wird der Gläubiger gerade nicht ermächtigt, die Verfügungsgewalt über das Konto des Schuldners auszuüben (BGH WM 1989, 520, 521; BGH, NJW 2006, 1965, 1965 [BGH 11.04.2006 - XI ZR 220/05] ).

    Die von XXX vormals an die Klägerin erteilte Einzugsermächtigung enthält mithin nur die Gestattung, das von der Kreditwirtschaft entwickelte technische Verfahren des Lastschrifteinzugs zu benutzen (BGH NJW 2006, 1965, 1966 [BGH 11.04.2006 - XI ZR 220/05] ).

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus LG Koblenz, 19.03.2007 - 5 O 556/05
    Vgl. hierzu BGH, NJW 2005, 675 [BGH 04.11.2004 - IX ZR 22/03].

    Dies folgt auch aus der vom BGH vertretenen Genehmigungstheorie (BGH, NJW 2005, 675, 676 [BGH 04.11.2004 - IX ZR 22/03] ).

    Diese Schwäche der Stellung des Lastschriftgläubigers ist das Gegenstück zu den vielen Vorteilen, die der Gläubiger durch die Vereinfachung des Zahlungsverkehrs erhält (BGH, NJW 2005, 675, 677 [BGH 04.11.2004 - IX ZR 22/03] ).

  • BGH, 14.02.1989 - XI ZR 141/88

    Widerruf des Widerspruchs im Einzugsermächtigungsverfahren

    Auszug aus LG Koblenz, 19.03.2007 - 5 O 556/05
    Für sie gelten sinngemäß die §§ 182, 184 BGB (BGH WM 1989, 520, 521; Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 684 Rn. 2).

    Durch sie wird der Gläubiger gerade nicht ermächtigt, die Verfügungsgewalt über das Konto des Schuldners auszuüben (BGH WM 1989, 520, 521; BGH, NJW 2006, 1965, 1965 [BGH 11.04.2006 - XI ZR 220/05] ).

  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99

    Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

    Auszug aus LG Koblenz, 19.03.2007 - 5 O 556/05
    Bei einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren handelt die Schuldnerbank, die die Lastschrift einlöst, nach ständiger Rechtsprechung des BGH nur auf Grund einer im eigenen Namen erteilten Weisung der Gläubigerbank im Rahmen des zwischen den Banken bestehenden Giroverhältnisses und nicht auf Anweisung des Schuldners (BGH, NJW 2000, 2667, 2668).

    Denn mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht eine dem Schuldner zustehende Möglichkeit des Widerspruchs gegen im Einziehungsermächtigungsverfahren vorgenommene Belastungsbuchungen auf den Insolvenzverwalter über ( BGHZ 144, 349, 351 = NJW 2000, 2667; NJW 2005, 676, 676).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus LG Koblenz, 19.03.2007 - 5 O 556/05
    Die Bindung entfaltet erst nach der Erhebung der Gebühren ihre Wirkung (BVerfGE 113, 167 Rn. 98 [BVerfG 18.07.2005 - 2 BvF 2/01] ).
  • BGH, 09.06.2005 - IX ZR 152/03

    Anfechtbarkeit einer vor Fälligkeit bewirkten Zahlung des Insolvenzschuldners

    Auszug aus LG Koblenz, 19.03.2007 - 5 O 556/05
    Die Erhebung muss auch rechtmäßig erfolgen (BGH ZInsO 2005, 766, 766 ).
  • BGH, 28.05.1979 - II ZR 219/77

    Anspruch der Schuldner gegen die Gläubigerbank auf Wiedervergütung von

    Auszug aus LG Koblenz, 19.03.2007 - 5 O 556/05
    Die Zahlstelle ist selbst dann verpflichtet, auf den Widerspruch hin die Belastungsbuchungen rückgängig zu machen, wenn ihr bekannt ist, dass der Zahlungspflichtige die abgebuchten Beträge dem Zahlungsempfänger schuldet ( BGHZ 74, 309, 312 ; 95, 103, 106 ).
  • BGH, 24.06.1985 - II ZR 277/84

    Widerspruch - Genehmigung im Einzugsermächtigungsverfahren

    Auszug aus LG Koblenz, 19.03.2007 - 5 O 556/05
    Die Zahlstelle ist selbst dann verpflichtet, auf den Widerspruch hin die Belastungsbuchungen rückgängig zu machen, wenn ihr bekannt ist, dass der Zahlungspflichtige die abgebuchten Beträge dem Zahlungsempfänger schuldet ( BGHZ 74, 309, 312 ; 95, 103, 106 ).
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