Rechtsprechung
LG Freiburg, 15.08.2006 - 5 O 64/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung eines Schadensfreiheitsrabatts einer Kraftfahrzeugversicherung im Falle der Ehescheidung; Zustellung eines Scheidungsantrags als Zeitpunkt für die Bemessung des Zugewinnausgleichs; Schadensersatzanspruch bei ehelichen Lebensgemeinschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Übertragung des Kfz-Schadenfreiheitsrabatts nach der Scheidung
- 123recht.net (Kurzinformation, 5.2.2007)
Nach der Trennung - Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 146
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Freiburg, 03.05.1991 - 5 O 373/90
Scheidungsrecht; Übertragung des Pkw-Schadensfreiheitsrabatts auf den …
Auszug aus LG Freiburg, 15.08.2006 - 5 O 64/06
In diesem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Ehegatte dem anderen aus der ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sein kann, den vom anderen erzielten Schadensfreiheitsrabatt einer Kraftfahrzeugversicherung im Falle der Trennung zu übertragen (Landgericht Freiburg FamRZ 1991, 1447; Amtsgericht Eulskirchen, FamRZ 1999, 380; Amtsgericht Reutlingen NJW-RR 2004, 601). - OLG Köln, 16.07.2002 - 14 WF 113/02
Klage eines Ehegatten auf Übertragung des Kfz-Schadensfreiheitsrabatts
Auszug aus LG Freiburg, 15.08.2006 - 5 O 64/06
Für die Klage eines getrennt lebenden Ehegatten gegen den anderen auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts bzw. auf Zahlung des Differenzbetrages mangels Übertragung der Rabattklasse ist das Zivilgericht zuständig, da die Klage nicht die gesetzliche Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten betrifft (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 622 [OLG Köln 16.07.2002 - 14 WF 113/02] ; OLG Stuttgart FamRZ 1989, 763). - OLG Stuttgart, 12.04.1989 - 17 AR 2/89
Auszug aus LG Freiburg, 15.08.2006 - 5 O 64/06
Für die Klage eines getrennt lebenden Ehegatten gegen den anderen auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts bzw. auf Zahlung des Differenzbetrages mangels Übertragung der Rabattklasse ist das Zivilgericht zuständig, da die Klage nicht die gesetzliche Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten betrifft (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 622 [OLG Köln 16.07.2002 - 14 WF 113/02] ; OLG Stuttgart FamRZ 1989, 763). - AG Reutlingen, 05.09.2003 - 1 C 976/03
Schadensfreiheitsrabatt übertragen
Auszug aus LG Freiburg, 15.08.2006 - 5 O 64/06
In diesem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Ehegatte dem anderen aus der ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sein kann, den vom anderen erzielten Schadensfreiheitsrabatt einer Kraftfahrzeugversicherung im Falle der Trennung zu übertragen (Landgericht Freiburg FamRZ 1991, 1447; Amtsgericht Eulskirchen, FamRZ 1999, 380; Amtsgericht Reutlingen NJW-RR 2004, 601).