Rechtsprechung
LG Halle, 15.09.2016 - 5 O 66/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- autokaufrecht.info
Angemessenheit einer Frist zur Nachbesserung im VW-Abgasskandal
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 323 BGB, § 346 BGB, § 433 BGB, § 434 BGB, § 437 BGB
Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrages: Rücktritt vom Vertrag wegen manipulierter Abgassoftware; Fristsetzung zur Nachbesserung; Bemessung der Frist - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Aachen, 27.04.2017 - 1 O 234/16
Diesel-Skandal, Gewährleistung, Verjährung, Arglistzurechnung
Rechtsprechung
LG Tübingen, 23.06.2017 - 5 O 66/16 |
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Verfahrensgang
- LG Tübingen, 23.06.2017 - 5 O 66/16
- OLG Stuttgart, 04.12.2018 - 6 U 278/17
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 04.12.2018 - 5 O 66/16 (2) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- Justiz Baden-Württemberg
Teilurteil: Unzulässigkeit bei Gefahr widersprechender Entscheidungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 01.04.1993 - 18 U 341/92
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.2018 - 5 O 66/16
So dürfte der Tatbestand des landgerichtlichen Urteils - was einen i. S. d. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO wesentlichen Verfahrensfehler darstellen kann, vgl. Zöller/Heßler, a. a. O., § 538 Rn. 29; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. April 1993 - 18 U 341/92 -, Rn. 29, juris - den Anforderungen des § 313 Abs. 2 ZPO nicht genügen. - BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03
Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.2018 - 5 O 66/16
Ein Teilurteil ist dabei schon dann unzulässig, wenn die bloße Möglichkeit besteht, dass es in demselben Rechtsstreit, auch im Instanzenzug, zu einander widersprechenden Entscheidungen kommt (st. Rspr., z. B. BGH, Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03 -, Rn. 11, juris). - BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10
Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.2018 - 5 O 66/16
Eine solche Gefahr besteht bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche, wenn zwischen den prozessual selbständigen Ansprüchen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht oder die Ansprüche prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind (BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 -, Rn. 14, BGHZ 189, 356-365).