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LG Wiesbaden, 14.10.2015 - 5 O 73/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§§ 823 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art.2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG
Beleidigung in sozialen Netzwerken - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beleidigung in sozialen Netzwerken
- RA Kotz
Beleidigung in sozialen Netzwerken - Geldentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 14.10.2015 - 5 O 73/14
- OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 16 U 233/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08
Esra
Auszug aus LG Wiesbaden, 14.10.2015 - 5 O 73/14
Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesonder von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab und kann nur aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles beurteilt werden (BGH, Urteil vom 24.11.2009 - VI ZR 219/08).Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab und kann nur aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BGH, Urteil vom 24.11.2009 - VI ZR 219/08).
- OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 16 U 233/15
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Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 14.10.2015 - Az. 5 O 73/14 - teilweise abgeändert.das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 14.10.2015 - 5 O 73/14 - aufzuheben und.