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   LG Osnabrück, 25.06.2007 - 5 O 793/07   

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https://dejure.org/2007,21697
LG Osnabrück, 25.06.2007 - 5 O 793/07 (https://dejure.org/2007,21697)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 25.06.2007 - 5 O 793/07 (https://dejure.org/2007,21697)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 5 O 793/07 (https://dejure.org/2007,21697)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Schadensersatzpflicht des Landes bei Verkehrsunfall wegen erkennbarer Straßenschäden

  • verkehrslexikon.de (Pressemitteilung)

    Krad - Verkehrssicherung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall wegen erkennbarer Straßenschäden - zahlt das Land?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrsunfall: Kein Schadensersatz bei erkennbaren Straßenschäden - Fahrverhalten muss den Straßenverhältnissen angepasst werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97

    EG-Neuwagen II - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus LG Osnabrück, 25.06.2007 - 5 O 793/07
    Der Verkehrssicherungspflichtige ist grundsätzlich nur gehalten, die Verkehrsteilnehmer vor solchen Gefahren zu warnen und sie zu beseitigen, auf die diese bei der jeweils gebotenen Sorgfalt sich selbst nicht hinreichend einstellen und vor denen sie sich selbst nicht schützen können (BGH VersR 1979, 1055, OLG Rostock, MDR 2000, S. 408).
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus LG Osnabrück, 25.06.2007 - 5 O 793/07
    Der Verkehrssicherungspflichtige ist grundsätzlich nur gehalten, die Verkehrsteilnehmer vor solchen Gefahren zu warnen und sie zu beseitigen, auf die diese bei der jeweils gebotenen Sorgfalt sich selbst nicht hinreichend einstellen und vor denen sie sich selbst nicht schützen können (BGH VersR 1979, 1055, OLG Rostock, MDR 2000, S. 408).
  • OLG München, 24.07.2006 - 1 U 2719/06
    Auszug aus LG Osnabrück, 25.06.2007 - 5 O 793/07
    Eine Überspannung der Verkehrssicherungspflicht würde bedeuten, von dem Beklagten ein ständiges Nachkontrollieren und Nachstreuen aller kleinen Bitumenflicken zu fordern (vgl. OLG München, Beschluss vom 24.7. 2006, - 1 U 2719/06 - OLG München, OLGR München 1999, 364).
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