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   LG Heidelberg, 28.02.2014 - 5 O 83/13   

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https://dejure.org/2014,72142
LG Heidelberg, 28.02.2014 - 5 O 83/13 (https://dejure.org/2014,72142)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 28.02.2014 - 5 O 83/13 (https://dejure.org/2014,72142)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 28. Februar 2014 - 5 O 83/13 (https://dejure.org/2014,72142)
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Volltextveröffentlichung

  • autokaufrecht.info

    Kein Verbraucherschutz bei angeblichem Unternehmergeschäft - Gewährleistungsausschluss

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 91/04

    Käuferschutz bei Vortäuschen gewerblicher Verwendung der Kaufsache

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.02.2014 - 5 O 83/13
    Der (nur) für den Verbrauchsgüterkauf geltende § 475 I BGB steht einem kaufvertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht entgegen, wenn der Käufer dem unternehmerisch handelnden Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vorgetäuscht hat, um das Geschäft zustande zu bringen (im Anschluss an BGH , Urt . v. 22.12.2004 - VIII ZR 91/04, NJW 2005, 1045).

    Wie der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung vom 22.12.2004 - VIII ZR 91/04, NJW 2005, 1045 - ausgeführt hat, ist der in Form des unabdingbaren § 475 BGB bewirkte Verbraucherschutz auf den redlichen Vertragspartner beschränkt.

    Wie der BGH aber in seiner Entscheidung deutlich gemacht hat, setzen die Verbraucherschutzvorschriften einen redlich und verantwortlich handelnden Verbraucher voraus ( BGH , Urt . v. 22.12.2004 - VIII ZR 91/04, NJW 2005, 1045 [1046]).

    Auf eine von diesem, von ihm zurechenbar hervorgerufenen Vorstellungsbild des Beklagten etwa abweichende subjektive Zwecksetzung kann sich der Kläger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben und den Anforderungen an eine redliche Vertragspartei nicht berufen (s. oben, BGH , Urt . v. 22.12.2004 - VIII ZR 91/04, NJW 2005, 1045 [1046]).

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.02.2014 - 5 O 83/13
    Hierneben ist nicht entscheidend von Bedeutung, ob der Kläger im Bestellformular seine private oder geschäftliche Anschrift angegeben hat, da diesem Umstand - gerade bei Freiberuflern - regelmäßig kein entscheidendes Gewicht zukommt ( BGH , Urt . v. 30.09.2009 - VIII ZR 7/09, NJW 2009, 3780).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.02.2014 - 5 O 83/13
    Dass es dem Beklagten, wie dieser wiederum freimütig eingeräumt hat, letztlich gleichgültig war, ob der Kläger seine gemachte Zusage im weiteren Verlauf auch umsetzten würde, ist hierneben ohne Belang, da die steuerliche Berücksichtigung von Anschaffungskosten eines Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen von den konkreten Gegebenheiten auf der Seite des Klägers abhing (vgl. zur Berücksichtigung im Falle einer Zahnärztin BFH , Urt . v. 02.10.2003 - IV R 13/03, NJW 2004, 319), und der Beklagte hierauf auch keinen Einfluss mehr nehmen konnte; umgekehrt durfte der Beklagte aber aufgrund der gemachten Zusage des Klägers und der entsprechenden Rechnungsgestaltung auf die entsprechende Absicht des Klägers, das Fahrzeug seinem Betriebsvermögen zuzuführen, vertrauen, anderenfalls sich die Parteien an einer gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung beteiligt hätten.
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2011 - 9 U 8/11

    Gebrauchtwagenkauf: Maßgebliches Kriterium zur Abgrenzung zwischen Verbraucher-

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.02.2014 - 5 O 83/13
    Dies gilt umso mehr, als der Kläger die entsprechenden Eintragungen im Bestellformular - insbesondere bezüglich der Umsatzsteuer - ohne Widerspruch oder Anmerkung akzeptiert hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urt . v. 06.10.2011 - 9 U 8/11, NJW-RR 2012, 289).
  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.02.2014 - 5 O 83/13
    von § 434 I 1 BGB auszugehen ( BGH , Urt . v. 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 1 U 51/14

    Kein Verbraucherschutz bei angeblichem Unternehmergeschäft -

    07. Oktober 2014 1 U 51/14 5 O 83/13 Landgericht Heidelberg.

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 28.02.2014 - 5 O 83/13 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    12. November 2014 1 U 51/14 5 O 83/13 Landgericht Heidelberg.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 28.02.2014 - 5 O 83/13 - wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 28.02.2014 - 5 O 83/13 - ist nunmehr ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

    Gegen dieses, dem Kläger am 06.03.2014 zugestellte Urteil richtet sich dessen mit beim Gericht am 27.03.2014 eingegangenem Schriftsatz eingelegte und am 13.05.2014 begründete Berufung, mit der er sein erstinstanzliches Begehren vollumfänglich weiterverfolgt, namentlich die Beweiswürdigung des Landgerichts beanstandet und beantragt: Die Entscheidung des Landgerichts Heidelberg vom 18.02.2014, Az.: 5 O 83/13 wird aufgehoben und 1. Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger EUR 79.900 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.03.2013 Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw Porsche Typ 356 A Coupé mit der Fahrzeug-Ident-Nummer: 100610 zu zahlen; 2. es wird festgestellt, dass der Beklagte im Verzug mit der Rücknahme des im Antrag zu Ziffer 1 genannten Pkw ist; 3. der Beklagte wird verurteilt an den Kläger EUR 10, 45 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

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