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   LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12   

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LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12 (https://dejure.org/2013,2412)
LG Köln, Entscheidung vom 26.02.2013 - 5 O 86/12 (https://dejure.org/2013,2412)
LG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 5 O 86/12 (https://dejure.org/2013,2412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis schuldhafter Pflichtverletzung eines Mitarbeiters des Bundeskartellamtes i.R. einer rechtswidrigen Untersagungsverfügung zum internationalen Verkauf eines Hörgeräteunternehmens

  • Betriebs-Berater

    Kein Amtshaftungsanspruch gegen das Bundeskartellamt wegen rechtswidriger Fusionsuntersagung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zu den Anforderungen an einen Anspruch wegen Amtspflichtverletzung bei der Untersagung einer Fusion

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fusionskontrolle: Keine Haftung des Bundeskartellamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Amtshaftung wegen rechtswidriger fusionskontrollrechtlicher Untersagung unter Auslegung neuer Vorschriften

  • wn.de (Pressemeldung, 26.02.2013)

    Milliardenklage wegen falscher Kartellamtsentscheidung abgewiesen

  • welt.de (Pressemeldung, 26.02.2013)

    Firma scheitert mit Milliardenklage wegen falschen Fusionsverbots // Beamte muss nicht so viel wissen wie Richter

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Hörgeräte - Milliardenklage gegen Kartellamt abgewiesen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Staatshaftung: Bund vor Milliardenanspruch geschützt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Amtshaftung wegen rechtswidriger fusionskontrollrechtlicher Untersagung unter Auslegung neuer Vorschriften

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.12.2010)

    Milliardenklage gegen Kartellamt ist einmalig

  • juve.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.12.2012)

    Milliarden-Haftungsstreit: Klage der dänischen GN Store gegen Kartellamt

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.12.2012)

    Umstrittenes Fusionsverbot: Hörgeräte-Hersteller klagt gegen Kartellamt

  • n-tv.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.12.2010)

    Verbotener Verkauf in Hörgerätebranche: Dänen verklagen Kartellamt

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Amtshaftungsanspruch gegen das Bundeskartellamt wegen rechtswidriger Fusionsuntersagung

  • kartellblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schadensersatz vom Bundeskartellamt

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung für rechtswidrige Fusionsuntersagung - Kartellbeamte müssten sonst nach Hause gehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 781
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 20.04.2010 - KVR 1/09

    Phonak/GN Store

    Auszug aus LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12
    Dies steht aufgrund des letztinstanzlichen Beschlusses des BGH vom 20.04.2010 (Az. KVR 1/09) fest.

    Den sachlich und räumlich relevanten Markt hat das Bundeskartellamt rechtsfehlerfrei bestimmt (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2008, Az. VI-Kart 8/07, nach juris Rn. 43 f.; BGH, Az. KVR 1/09, nach juris Rn. 36 ff.).

    Der Vorwurf sorgfaltswidrigen Handelns auf der Ebene der Tatsachenermittlung ist ferner schon deshalb nicht begründet, weil der BGH in seiner Entscheidung die Ermittlungen des Bundeskartellamts ausdrücklich als vollständig anerkannt hat (Beschluss vom 20.04.2011, Az. KVR 1/09, nach juris Rn. 82).

    Bei den Begriffen "wesentlicher Wettbewerb" und "überragende Marktstellung" handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe; ob sie jeweils vorliegen, hatten die Beamten des Bundeskartellamts aufgrund einer Gesamtbetrachtung aller für den betroffenen Markt bedeutsamen Wettbewerbsbedingungen zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 11.11.2008, Az. KVR 60/07, nach juris Rn. 39; BGH, Beschluss vom 20.04.2010, Az. KVR 1/09, nach juris Rn. 55), wobei die Ausfüllung der Rechtsbegriffe in hohem Maße von Wertungen auf der Grundlage des Zwecks des § 19 GWB abhing (Ruppelt in Langen/Bunte, GWB, § 19 Rn. 48, 50, 58).

    Insoweit ergibt sich aus dem Beschluss des BGH vom 20.04.2010 (Az. KVR 1/09, nach juris Rn. 54), dass die Klägerin zwar gerügt hat, dass das OLG die Ablehnung einer Einzelmarktbeherrschung durch Z bzw. eines Duopols nicht ausreichend begründet habe.

    Dies ist insbesondere deshalb zweifelhaft, weil die Klägerin die Unternehmensgruppe A nach wie vor in ihren Händen hält und sie im Beschwerdeverfahren zur Begründung ihres Fortsetzungsfeststellungsinteresses dargelegt hat, dass A jederzeit wieder oder einem der beiden anderen führenden Anbieter von Hörgeräten zum Kauf angeboten werden kann (BGH, Beschluss vom 20.04.2010, Az. KVR 1/09, nach juris Rn. 18).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Kart 8/07

    Phonak II

    Auszug aus LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12
    Den sachlich und räumlich relevanten Markt hat das Bundeskartellamt rechtsfehlerfrei bestimmt (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2008, Az. VI-Kart 8/07, nach juris Rn. 43 f.; BGH, Az. KVR 1/09, nach juris Rn. 36 ff.).

    Selbst bei Annahme eines "weiten" Oligopols wäre für das Zusammenschlussvorhaben wegen der damit verbundenen weiteren Verengung (vgl. OLG Düsseldorf, Az. VI Kart 8/07, nach juris Rn. 155) ernsthaft eine Untersagung in Betracht gekommen.

    Denn sowohl das OLG Düsseldorf in seinem bestätigenden Beschluss vom 26.11.2008 (VI-Kart 8/07) als auch die Monopolkommission in ihrem XVII. Hauptgutachten (BT-Drucks. 16/10140, S. 253, insbes. Rn. 579) haben sich auf die Tatbestandsalternative der Verstärkung festgelegt und sind gleichwohl zu dem Ergebnis gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben zu untersagen sei und der Beschluss des Bundeskartellamts rechtmäßig sei.

    Schließlich steht nach den Grundsätzen der sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie" der Annahme eines Verschuldens der handelnden Beamten die bestätigende Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 26.11.2008, VI-Kart 8/07) entgegen.

  • BGH, 14.12.1978 - III ZR 77/76

    Zeitlicher Umfang der entschädigungslosen Duldung von Veränderungssperren

    Auszug aus LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12
    Beispielsweise heißt es im Urteil v. 14.12.1978 (NJW 1979, 653 ff., nach juris Rn. 32): "(...) nachdem das Berufungsgericht - ein mit Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht - das Verhalten der Bediensteten der Beklagten (ebenso wie vor ihm schon das Landgericht) mit eingehender Begründung als rechtmäßig angesehen hat, kann den Bediensteten aus ihrem Verhalten jedenfalls kein Schuldvorwurf gemacht werden".

    Die Kollegialgerichts-Richtlinie schließt den Verschuldensvorwurf nicht aus, wenn das Gericht die Rechtslage trotz klarer und eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (BGHZ 27, 338 ff., nach juris Rn. 13; BGH NJW 1979, 653 ff., nach juris Rn. 32).

    Die Kollegialgerichts-Richtlinie wird ferner nicht angewendet, wenn das Gericht infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist oder den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (BGH NJW 1989, 1924 ff., nach juris Rn. 30, BGH VersR 1991, 308, nach juris Rn. 4) bzw. rechtliche Gesichtspunkte übersehen hat, unter denen der Sachverhalt zu würdigen war (BGH NJW 1979, 653 ff., nach juris Rn. 32) oder sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer rechtlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können (BGH ZIP 1988, 921 ff, nach juris Rn. 38).

  • BGH, 03.03.1977 - III ZR 10/74

    Stiftungsaufsicht

    Auszug aus LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12
    Ebenso lassen sich hier die Entscheidungen BGH NJW 1977, 1148 f. und BGH NJW 1984, 168 ff. anführen, in denen jeweils mehrere Bedienstete der jeweiligen Körperschaft gehandelt hatten, ohne dass der BGH die Frage der zahlenmäßigen Überlegenheit des Kollegialgerichts aufgeworfen hätte.

    Dieser Rechtsprechung liegt der Gedanke zugrunde, dass für die Anwendung der Kollegialgerichts-Richtlinie die innere Rechtfertigung fehlt, wenn es sich bei der Amtshandlung um grundsätzliche Maßnahmen zentraler Dienststellen handelt, die ihre Entscheidung in ruhiger Abwägung aller Gesichtspunkte und unter Benutzung allen einschlägigen Materials treffen können, die also wie ein Gericht sachkundig und rechtskundig das Für und Wider in Ruhe abwägen können, insbesondere wenn sie dabei ein Spezialgesetz handhaben, dessen Bestimmungen ihnen aus täglicher Anwendung besonders vertraut sind (BGH NJW 1962, 793, 794; BGH NJW 1977, 1148 ff., Rn. 51).

  • BGH, 26.11.1987 - III ZR 260/86

    Voraussetzungen für einen Amtshaftungsanspruch - Verschulden eines Beamten bei

    Auszug aus LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12
    Entgegen der Auffassung der Klägerin hat das OLG Düsseldorf die Entscheidung des Bundeskartellamts auch nicht aus Gründen gebilligt, die dieses selbst nicht erwogen hat (BGH, Urteil vom 11.06.1981, NJW 1982, 36 ff., nach juris Rn. 19 ff.; BGH, Urteil v. 26.11.1987, Az. III ZR 260/86, nach juris Rn. 5; BGH, Urteil v. 29.10.1987, Az. III ZR 251/86, nach juris Rn. 8).

    Vielmehr ist darauf abzustellen, dass die Erwägungen im Kern übereinstimmen (BGH, Urteil 26.11.1987, a.a.O.).

  • BGH, 16.10.1997 - III ZR 23/96

    Verschulden der Staatsanwaltschaft bei der Annahme dringenden Tatverdachts

    Auszug aus LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12
    Die "Kollegialgerichts-Richtlinie" besagt, dass einen Beamten in der Regel kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1997, Az. III ZR 23/96 = NJW 1998, 751, 752 m.w.N.; BGH NVwZ 1998, 878 f., nach juris Rn. 12).

    Ferner hat das OLG Düsseldorf die Tätigkeit der Behörde auch nicht lediglich anhand eines gegenüber der eigenen Prüfungspflicht des Beamten reduzierten Prüfungsmaßstabes - der Maßstab der Vertretbarkeit - gebilligt (BGH NJW 1998, 751 ff., nach juris Rn. 15).

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12
    Bei den Begriffen "wesentlicher Wettbewerb" und "überragende Marktstellung" handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe; ob sie jeweils vorliegen, hatten die Beamten des Bundeskartellamts aufgrund einer Gesamtbetrachtung aller für den betroffenen Markt bedeutsamen Wettbewerbsbedingungen zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 11.11.2008, Az. KVR 60/07, nach juris Rn. 39; BGH, Beschluss vom 20.04.2010, Az. KVR 1/09, nach juris Rn. 55), wobei die Ausfüllung der Rechtsbegriffe in hohem Maße von Wertungen auf der Grundlage des Zwecks des § 19 GWB abhing (Ruppelt in Langen/Bunte, GWB, § 19 Rn. 48, 50, 58).

    Der BGH hat die Vorgaben des EuG jedoch erst mit einem Urteil vom 11.11.2008, also nach Erlass der streitgegenständlichen Untersagungsverfügung, in das deutsche Recht übertragen (vgl. BGHZ 178, 285 ff., nach juris Rn. 39 ff, mit Verweis auf EuG, Urteil v. 06.06.2002, T-342/99).

  • EuG, 06.06.2002 - T-342/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG,

    Auszug aus LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12
    Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG) hat erstmals mit einer Entscheidung vom 06.06.2002 die Prüfkriterien für die Annahme einer kollektiven Marktbeherrschung vorgegeben (EuG, Urteil v. 06.06.2002, Az. T-342/99, Slg. 2002, II-2585).

    Der BGH hat die Vorgaben des EuG jedoch erst mit einem Urteil vom 11.11.2008, also nach Erlass der streitgegenständlichen Untersagungsverfügung, in das deutsche Recht übertragen (vgl. BGHZ 178, 285 ff., nach juris Rn. 39 ff, mit Verweis auf EuG, Urteil v. 06.06.2002, T-342/99).

  • BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57

    Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl

    Auszug aus LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12
    Die Kollegialgerichts-Richtlinie schließt den Verschuldensvorwurf nicht aus, wenn das Gericht die Rechtslage trotz klarer und eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (BGHZ 27, 338 ff., nach juris Rn. 13; BGH NJW 1979, 653 ff., nach juris Rn. 32).
  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 174/60
    Auszug aus LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12
    Dieser Rechtsprechung liegt der Gedanke zugrunde, dass für die Anwendung der Kollegialgerichts-Richtlinie die innere Rechtfertigung fehlt, wenn es sich bei der Amtshandlung um grundsätzliche Maßnahmen zentraler Dienststellen handelt, die ihre Entscheidung in ruhiger Abwägung aller Gesichtspunkte und unter Benutzung allen einschlägigen Materials treffen können, die also wie ein Gericht sachkundig und rechtskundig das Für und Wider in Ruhe abwägen können, insbesondere wenn sie dabei ein Spezialgesetz handhaben, dessen Bestimmungen ihnen aus täglicher Anwendung besonders vertraut sind (BGH NJW 1962, 793, 794; BGH NJW 1977, 1148 ff., Rn. 51).
  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 34/80

    Beamter - Kollegialgericht - Rechtsfrage - Falsche Beantwortung - Verschulden

  • BGH, 29.10.1987 - III ZR 251/86

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

  • BGH, 19.01.1989 - III ZR 243/87

    Privatdetektiv - § 839 BGB, Durchsuchungsanordnung, polizeiliche Empfehlung,

  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97

    Annahme des Verschuldens an einer Amtspflichtverletzung

  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 41/82

    Vorliegen einer Amtspflichtverletzung bei Verweisung auf den Verwaltungsrechtsweg

  • BGH, 27.02.1969 - III ZR 157/66

    Unsachgemäße Herstellung einer Anschlussrampe und mangelhafte und irreführende

  • BGH, 27.10.1983 - III ZR 126/82

    Klagebefugnis eines Verbandes -Abwrackaktion in der Binnenschiffahrt

  • BGH, 15.03.1984 - III ZR 15/83

    Bankenaufsicht

  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren;

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90

    Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages -

  • BGH, 18.06.1998 - III ZR 100/97

    Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff wegen rechtswidriger Ablehnung eines

  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 151/99

    Erhebung durchschnittlicher Pauschalbeträge als Gebühren für Untersuchungen und

  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

  • BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09

    Springer/Pro Sieben II

  • OLG München, 19.01.2006 - 1 U 3927/05

    Amtspflichtverletzung durch Widerruf der Zutrittsberechtigung zu Bereichen eines

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13

    Amtshaftungsklage über 1,1 Milliarden Euro abgewiesen

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. Februar 2013 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Az.: 5 O 86/12) wird zurückgewiesen.
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