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   LG Heilbronn, 28.02.2006 - 5 O 90/05 Bt   

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LG Heilbronn, 28.02.2006 - 5 O 90/05 Bt (https://dejure.org/2006,70879)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 28.02.2006 - 5 O 90/05 Bt (https://dejure.org/2006,70879)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 5 O 90/05 Bt (https://dejure.org/2006,70879)
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  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vermittler sagen im Prozess aus

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus LG Heilbronn, 28.02.2006 - 5 O 90/05
    Aufgrund des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs mit dem Vertragsschluss kann diese Formulierung unter Berücksichtigung des objektivierten Empfängerhorizontes nur dahin gehend verstanden werden, dass die ..., mithin die Beklagte, soeben mit der Klägerin einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat (zur objektiven Empfängersicht und zur Berücksichtigung sämtlicher sonstiger Umstände, die zum Vertragsschluss geführt haben, vgl. BGH NJW-RR 2006, 109 [BGH 27.10.2005 - III ZR 71/05] ; NJW 1980, 2192 [BGH 26.06.1980 - VII ZR 210/79] ).

    Außerdem war es so, dass die Zeugen ... und ... lediglich die Produktpalette der ... präsentierten und damit gegenüber der Klägerin nicht den Eindruck erweckten, dass eine unabhängige und individuelle Beratung vorliege, was aber gerade den Anlageberater vom Anlagevermittler unterscheidet ( BGH NJW-RR 2006, 109 [BGH 27.10.2005 - III ZR 71/05] ; NJW-RR 1993, 1114 [BGH 13.05.1993 - III ZR 25/92] ).

    Insbesondere darf ein Laie auch darauf vertrauen, dass sich in dem schriftlichen Vertragswerk keine Klauseln befinden, die zu den Auskünften, die er im Vorfeld des Vertragsschlusses erhalten hat, in diametralem Gegensatz stehen ( BGH NJW-RR 2006, 109, 111 [BGH 27.10.2005 - III ZR 71/05] ).

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus LG Heilbronn, 28.02.2006 - 5 O 90/05
    Außerdem war es so, dass die Zeugen ... und ... lediglich die Produktpalette der ... präsentierten und damit gegenüber der Klägerin nicht den Eindruck erweckten, dass eine unabhängige und individuelle Beratung vorliege, was aber gerade den Anlageberater vom Anlagevermittler unterscheidet ( BGH NJW-RR 2006, 109 [BGH 27.10.2005 - III ZR 71/05] ; NJW-RR 1993, 1114 [BGH 13.05.1993 - III ZR 25/92] ).

    Er verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind, wobei unter anderem auch die Geschäftserfahrung und der konkrete Kenntnisstand des Anlageinteressenten zu berücksichtigen sind ( BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115 [BGH 13.05.1993 - III ZR 25/92] ).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

    Auszug aus LG Heilbronn, 28.02.2006 - 5 O 90/05
    Diese Grundsätze stehen einem Anspruch auf Rückgewähr der Einlage aber nicht entgegen, wenn der Vertragspartner des stillen Gesellschafters verpflichtet ist, diesen im Wege des Schadensersatzes so zu stellen, als hätte er den Gesellschaftsvertrag nicht geschlossen und seine Einlage nicht geleistet ( BGH NJW-RR 2006, 179; NJW-RR 2004, 1407 [BGH 19.07.2004 - II ZR 354/02] ).
  • OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 786/02

    Rückabwicklung einer stillen Gesellschaft nach Widerruf der Beitrittserklärung

    Auszug aus LG Heilbronn, 28.02.2006 - 5 O 90/05
    Bereits in der irrtumsbedingten Disponierung ihrer bislang freien finanziellen Ressourcen liegt ein Vermögensschaden, zumal die Mindestvertragsdauer für ihre Einlagen 10 Jahre beträgt (Anlage K 1, Blatt 17 der Akte und Anlage K 2, Blatt 22 der Akte; vgl. BGH NJW-RR 2006, 179 m.w.N.; OLG Jena, Urteil vom 26.02.2003 - 4 U 786/02 ).
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79

    Großwildjagd in Afrika - Zur Anwendbarkeit des Regelungsgehalts des § 651a Abs. 2

    Auszug aus LG Heilbronn, 28.02.2006 - 5 O 90/05
    Aufgrund des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs mit dem Vertragsschluss kann diese Formulierung unter Berücksichtigung des objektivierten Empfängerhorizontes nur dahin gehend verstanden werden, dass die ..., mithin die Beklagte, soeben mit der Klägerin einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat (zur objektiven Empfängersicht und zur Berücksichtigung sämtlicher sonstiger Umstände, die zum Vertragsschluss geführt haben, vgl. BGH NJW-RR 2006, 109 [BGH 27.10.2005 - III ZR 71/05] ; NJW 1980, 2192 [BGH 26.06.1980 - VII ZR 210/79] ).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00

    Haustürgeschäft: Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherkredit nach

    Auszug aus LG Heilbronn, 28.02.2006 - 5 O 90/05
    Im Übrigen muss von einer Haustürsituation auch unter Berücksichtigung der Beweislastverhältnisse ausgegangen werden: Da der streitgegenständliche Vertragsschluss im unmittelbaren Anschluss an die vorangegangenen Verhandlungen stattfand, hat die Beklagte als Unternehmerin den Anscheinsbeweis hinsichtlich der Kausalität zwischen den situationsbedingten Voraussetzungen des § 312 Abs. 1 BGB und dem nachfolgenden Vertragsschluss zu entkräften ( OLG Koblenz NJW 1994, 1418; OLG Frankfurt a.M. WM 2002, 545; Palandt § 312 Rdnr. 11).
  • BGH, 07.01.2003 - X ARZ 362/02

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher

    Auszug aus LG Heilbronn, 28.02.2006 - 5 O 90/05
    Da der Gerichtsstand des § 29 c ZPO für alle Klagen gilt, die - gleich welcher Klageart und gleich welcher Anspruchsgrundlage - auf Haustürgeschäften beruhen, ist hiervon auch der von der Klägerin geltend gemachte Schadensersatzanspruch mitumfasst (vgl. BGH NJW 2003, 1190 [BGH 07.01.2003 - X ARZ 362/02] ; OLG Celle NJW 2004, 2602).
  • OLG Celle, 15.04.2004 - 4 AR 23/04

    Gerichtsstand für die auf Haustürgeschäften beruhenden Klagen; Geltung des

    Auszug aus LG Heilbronn, 28.02.2006 - 5 O 90/05
    Da der Gerichtsstand des § 29 c ZPO für alle Klagen gilt, die - gleich welcher Klageart und gleich welcher Anspruchsgrundlage - auf Haustürgeschäften beruhen, ist hiervon auch der von der Klägerin geltend gemachte Schadensersatzanspruch mitumfasst (vgl. BGH NJW 2003, 1190 [BGH 07.01.2003 - X ARZ 362/02] ; OLG Celle NJW 2004, 2602).
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Rechtsprechung
   LG Zwickau, 09.03.2005 - 5 O 90/05   

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LG Zwickau, 09.03.2005 - 5 O 90/05 (https://dejure.org/2005,47168)
LG Zwickau, Entscheidung vom 09.03.2005 - 5 O 90/05 (https://dejure.org/2005,47168)
LG Zwickau, Entscheidung vom 09. März 2005 - 5 O 90/05 (https://dejure.org/2005,47168)
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