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   OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 5 OA 116/08   

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https://dejure.org/2008,24864
OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 5 OA 116/08 (https://dejure.org/2008,24864)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.04.2008 - 5 OA 116/08 (https://dejure.org/2008,24864)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. April 2008 - 5 OA 116/08 (https://dejure.org/2008,24864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren: Höhe des Streitwertes bei Geltendmachung einer Neubescheidungsverpflichtung über ein Beförderungsbegehren in Bezug auf mehrere ausgeschriebene Dienstposten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 2 RVG; § 66 Abs. 6 GKG; § 39 Abs. 1 GKG; § 52 Abs. 5 GKG
    Streitwertfestsetzung in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren

  • Judicialis

    GKG § 39 Abs. 1; ; GKG § 52 Abs. 5 S. 1 Nr. 1; ; GKG § 52 Abs. 5 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertfestsetzung in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 167/07

    Streitwert im Konkurrentenstreit um ein Beförderungsamt bei Erstrebung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 5 OA 116/08
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist der Betrag, der sich für den Antrag des Klägers auf eine erneute Entscheidung über sein Beförderungsbegehren hinsichtlich nur einer einzelnen Stelle ergeben würde, im Hinblick auf § 39 Abs. 1 GKG mit der Anzahl (hier: sieben) der Stellen zu multiplizieren, da der Kläger in Bezug auf jeden der ausgeschriebenen sieben Dienstposten sein Bescheidungsbegehren gerichtlich geltend gemacht hat; aus seinem erstinstanzlichen Antrag ergeben sich daher sieben nebeneinander stehende Streitgegenstände, die dementsprechend die Beiladung aller sieben Konkurrenten erforderlich gemacht haben (vgl. dazu auch: Nds. OVG, Beschl. v. 2.1.2008 - 5 ME 355/07 - Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 167/07 -, m. N).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2013 - 5 OA 290/12

    Bestimmen des Streitwerts i.R.d. Geltendmachung einer

    Bei der Geltendmachung einer Neubescheidungsverpflichtung über ein Beförderungsbegehren in Bezug auf Beförderungsstellen, die im Wege der sogenannten "Topfbeförderung" in einem einheitlichen Auswahlverfahren vergeben werden sollen, ist für den Streitwert der Wert, der sich für die Entscheidung über ein einzelnes Beförderungsbegehren ergibt, mit der Anzahl der geltend gemachten Bescheidungsbegehren zu multiplizieren (Fortführung Nds. OVG, Beschluss vom 30.4.2008 - 5 OA 116/08 -).

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht den Betrag, der sich für den Antrag des Klägers auf eine erneute Entscheidung über sein Beförderungsbegehren hinsichtlich nur einer einzelnen Stelle ergeben würde, im Hinblick auf § 39 Abs. 1 GKG mit der Anzahl (hier: neun) der Stellen multipliziert (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.4.2008 - 5 OA 116/08 -, juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 09.01.2009 - 5 OA 477/08

    Streitwertfestsetzung i.R.e. beamtenrechtlichen Beförderungsstreitigkeit

    Der beschließende Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Streitwert bei Klagen, mit denen ein Beamter auf Lebenszeit die Verpflichtung begehrt, sein Beförderungsbegehren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, in Höhe des 6, 5-fachen Betrages des Endgrundgehaltes des angestrebten Amtes zuzüglich ruhegehaltfähiger Zulagen festzusetzen ist (vgl. zuletzt Beschl. v. 30.4.2008 - 5 OA 116/08 -, juris Rn 3).
  • VG Osnabrück, 18.02.2013 - 3 B 36/12

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; Beurteilungsverfahrensanspruch; Sonderurlaub;

    Dieser Betrag ist sodann wegen des Antrags des Antragstellers auf eine erneute Entscheidung über sein Beförderungsbegehren hinsichtlich aller Stellen, für die die Beigeladenen ausgewählt wurden, im Hinblick auf § 39 Abs. 1 GKG mit der Anzahl (hier: siebenundneunzig) der Stellen zu multiplizieren (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.4.2008 - 5 OA 116/08 -, juris Rn. 3; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 04. Januar 2013, - 5 OA 290/12 -, Juris).
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