Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 5 OA 217/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Streitwert bei Klagen auf Zuweisung an ein anderes Studienseminar
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 39 Abs. 1 GKG; § 52 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 GKG; § 66 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 GKG; § 68 Abs. 1 S. 5 GKG
Bemessung des Streitwertes bei Klagen auf Zuweisung an ein anderes Studienseminar - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Studienseminar; Wechsel; Zuweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung des Streitwertes bei Klagen auf Zuweisung an ein anderes Studienseminar
Verfahrensgang
- VG Hannover, 26.02.2008 - 2 A 1853/07
- OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 5 OA 217/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07
Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 5 OA 217/08
Die gemäß den §§ 32 Abs. 2 RVG, 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet, weil die in erster Instanz vorgenommene Streitwertfestsetzung auf 5.000 EUR, die der Rechtsprechung des Senats entspricht (vgl. Nds. OVG Beschl. v. 10.9. 2007 - 5 ME 183/07 - und vom 2.10.2007 - 5 ME 121/07 - Letzterer veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit), nicht zu beanstanden ist. - OVG Niedersachsen, 10.09.2007 - 5 ME 183/07
Verpflichtung zur Fortsetzung einer Ausbildung während des Vorbereitungsdienstes …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 5 OA 217/08
Die gemäß den §§ 32 Abs. 2 RVG, 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet, weil die in erster Instanz vorgenommene Streitwertfestsetzung auf 5.000 EUR, die der Rechtsprechung des Senats entspricht (vgl. Nds. OVG Beschl. v. 10.9. 2007 - 5 ME 183/07 - und vom 2.10.2007 - 5 ME 121/07 - Letzterer veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit), nicht zu beanstanden ist.
- OVG Niedersachsen, 09.01.2009 - 5 OA 477/08
Streitwertfestsetzung i.R.e. beamtenrechtlichen Beförderungsstreitigkeit
Der Senat entscheidet als Kollegium über die Beschwerde, weil die angefochtene Streitwertfestsetzung nicht "von einem Einzelrichter" im Sinne der §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 GKG und § 6 VwGO, sondern gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 VwGO von einem einzelnen Richter, nämlich dem Berichterstatter, vorgenommen worden ist und in Ermangelung einer Regelungslücke kein Raum für eine Analogie zu § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 GKG (i. V. m. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG) bleibt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.10.2008 - 5 OA 404/08 - Beschl. v. 9.10.2008 - 5 OA 217/08 -).