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   OLG München, 20.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18   

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https://dejure.org/2018,45109
OLG München, 20.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18 (https://dejure.org/2018,45109)
OLG München, Entscheidung vom 20.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18 (https://dejure.org/2018,45109)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18 (https://dejure.org/2018,45109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EGStGB Art. 316h S. 1; StGB § 73, § 73c, § 263; BGB§ 362 Abs. 1, § 823 Abs. 2; SGB § 45 Abs. 4 S. 2; StPO§ 111i, § 353 Abs. 2, § 459g Abs. 5
    Beschränkung des Rechtsmittels auf die Anordnung des Verfalls - Einziehung trotz sozialrechtlicher Ausschlussfristen

  • rewis.io

    Beschränkung des Rechtsmittels auf die Anordnung des Verfalls - Einziehung trotz sozialrechtlicher Ausschlussfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus OLG München, 20.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18
    Sie ist aber nach den allgemeinen Grundsätzen, die für die Beschränkung von Rechtsmitteln gelten, nur dann wirksam, wenn dieser Teil der Entscheidung losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann und die nach dem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2004, NStZ-RR 2005, 104, juris Rdnr. 3 m. w. N.; BGH, Urteil vom 08.02.2018, Az.: 3 StR 560/17, juris Rdnr. 4).

    Diese Anordnung ist zwingend (BGH, Urteil vom 08.02.2018, Az.: 3 StR 560/17, juris Rdnr. 6).

    Allerdings erstreckt sich die Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB n. F. nach seinem Umfang grundsätzlich nur auf das unmittelbar erlangte Etwas (BGH, Urteil vom 08.02.2018, Az.: 3 StR 560/17, juris Rdnr. 10).

    Zur Vermeidung einer Doppelbelastung soll die Einziehung deshalb entfallen, wenn der Anspruch des Geschädigten bis zum Abschluss des Erkenntnisverfahrens erlischt (BGH, Urteil vom 08.02.2018, Az.: 3 StR 560/17, juris Rdnr. 7).

  • OLG Köln, 23.01.2018 - 1 RVs 274/17

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die unterbliebene

    Auszug aus OLG München, 20.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18
    Da sich am fehlenden Strafcharakter der an die Stelle des Verfalls getretenen Einziehung (des Wertes) von Taterträgen gemäß §§ 73, 73c StGB in der aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 seit dem 01.07.2017 geltenden Fassung nichts geändert hat, ist auch für den neuen Rechtszustand grundsätzlich von einer Trennbarkeit auszugehen (OLG Köln, Urteil vom 23.01.2018, StraFo 2018, 204 [205]).

    Des Weiteren wird auf die Argumentation des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 23.01.2018, StraFo 2018, 204, juris Rdnr. 12 ff.) verwiesen, der sich der Senat uneingeschränkt anschließt.

  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Auszug aus OLG München, 20.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18
    Die Tatgerichte hatten nämlich im Rahmen des § 73c Abs. 1 StGB konkrete Feststellungen dazu zu treffen, in welchem Umfang und zu welchem Zweck das Erlangte ausgegeben wurde (BGH, Urteil vom 26.03.2009, NStZ 2010, 86, juris Rdnr. 11).
  • OLG München, 19.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 539/17

    Verfassungsmäßigkeit der Vermögensabschöpfung nach neuem Recht

    Auszug aus OLG München, 20.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18
    Insoweit wird auf die umfangreichen Ausführungen des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 19.07.2018 (Az.: 5 OLG 15 Ss 539/17, S. 4 ff.) Bezug genommen.
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

    Auszug aus OLG München, 20.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18
    Sie ist aber nach den allgemeinen Grundsätzen, die für die Beschränkung von Rechtsmitteln gelten, nur dann wirksam, wenn dieser Teil der Entscheidung losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann und die nach dem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2004, NStZ-RR 2005, 104, juris Rdnr. 3 m. w. N.; BGH, Urteil vom 08.02.2018, Az.: 3 StR 560/17, juris Rdnr. 4).
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Denn eine doppelte Inanspruchnahme des Tatbeteiligten bzw. Dritten im Anwendungsbereich des § 73b StGB droht gerade nicht, wenn der geschädigte Steuerfiskus an der Durchsetzbarkeit seines Anspruchs aus verfahrensrechtlichen Gründen gehindert ist (vgl. OLG München, Urteil vom 20.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18, juris Rn. 28).

    Vielmehr ist der Rechtsfrieden durch den fortbestehenden unrechtmäßigen Vermögensvorteil des Täters bzw. Einziehungsbeteiligten weiter gestört (OLG München, Urteil vom 20.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18, juris Rn. 26).

    Sinn und Zweck des § 73e Abs. 1 StGB könnten gegen einen Ausschluss der Einziehung im Falle einer steuerrechtlichen Verjährung sprechen (so etwa Madauß, NZWiSt 2018, 28, 33 und - im konkreten Fall nicht entscheidungstragend - OLG München, Urteil vom 20.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18, juris Rn. 23 ff.).

    Vielmehr ist der Rechtsfrieden durch den fortbestehenden unrechtmäßigen Vermögensvorteil des Täters weiter gefährdet (vgl. OLG München, Urteil vom 20.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18, juris Rn. 25).

  • LG Bonn, 19.08.2019 - 62 KLs 1/19

    Cum-Ex-Komplex: Anordnung der Einziehungsbeteiligung von fünf Gesellschaften

    (1) Dies gilt unabhängig davon, ob die Verjährung von Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis nach Maßgabe der §§ 47, 232 AO überhaupt den Ausschlusstatbestand des § 73e Abs. 1 a.E. StGB - sowie korrespondierend des § 459g Abs. 4 StPO - zu begründen vermag (so unter anderem Feindt/Rettke, DStR 2018, 2357, 2359; Knauer/Schomburg, NStZ 2019, 305, 316 f.) oder ob dies unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 73e Abs. 1 StGB zu verneinen ist (in diese Richtung OLG München, Urteil vom 20.07.2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18, juris Rn. 23 ff.; zum Ganzen Knauer/Schomburg, NStZ 2019, 305, 316 f.).
  • OLG Hamm, 22.09.2020 - 5 RVs 63/20

    Diebstahl von Ausweispapieren, Urkundenunterdrückung

    Diese Anordnung ist zwingend (BGH, Urteil vom 08. Februar 2018 - 3 StR 560/17 = NJW 2018, 2141, beck-online; OLG München, Urteil vom 20. Juli 2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18 = NZWiSt 2019, 77, beck-online).

    Die Neufassung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zielt darauf ab, den Strafprozess von zeitraubenden zivilrechtlichen Fragen zu entlasten, indem die Befriedigung der Ansprüche Tatgeschädigter aus dem Strafverfahren in das Strafvollstreckungsverfahren (§ 459h StPO) oder in das Insolvenzverfahren (§ 111i StPO) verlagert wurde (OLG München, Urteil vom 20. Juli 2018 - 5 OLG 15 Ss 96/18 = NZWiSt 2019, 77, beck-online).

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