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   BVerwG, 31.05.2017 - 5 PB 12.16   

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BVerwG, 31.05.2017 - 5 PB 12.16 (https://dejure.org/2017,21313)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2017 - 5 PB 12.16 (https://dejure.org/2017,21313)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 5 PB 12.16 (https://dejure.org/2017,21313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der auf den Zulassungsgrund der Divergenz gestützten Beschwerde; Hinreichende Bezeichnung einer die Rechtsbeschwerde eröffnenden Divergenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der auf den Zulassungsgrund der Divergenz gestützten Beschwerde; Hinreichende Bezeichnung einer die Rechtsbeschwerde eröffnenden Divergenz

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der auf den Zulassungsgrund der Divergenz gestützten Beschwerde; Hinreichende Bezeichnung einer die Rechtsbeschwerde eröffnenden Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
    Auszug aus BVerwG, 31.05.2017 - 5 PB 12.16
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines divergenzfähigen Gerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9 und vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2017 - 5 PB 12.16
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines divergenzfähigen Gerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9 und vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.01.2016 - 5 PB 23.15

    Abgrenzung von Verwaltungsanordnung und Anordnung im

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2017 - 5 PB 12.16
    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungsstränge ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2016 - 5 PB 23.15 - juris Rn. 13 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Ist aber das angefochtene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 7 BN 2.11 - KommJur 2011, 436 = juris Rn. 4; B.v. 31.5.2017 - 5 PB 12.16 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176 = juris Rn. 15; B.v. 8.6.2017 - 15 ZB 16.2504 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2020 - 4 S 807/19

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit; Verschulden des

    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 01.08.2011 - 7 BN 2.11 -, Juris Rn. 4, und vom 31.05.2017 - 5 PB 12.16 -, Juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2020 - 4 S 1990/19

    Anspruch des Beamten auf Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto

    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 01.08.2011 - 7 BN 2.11 -, Juris Rn. 4, und vom 31.05.2017 - 5 PB 12.16 -, Juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1189

    Straßenbestandsverzeichnisse: Bestandskraft bei ''zweiter Erstanlegung'',

    Die bloße Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die die betreffenden Gerichte in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, B.v. 22.10.2014 - 8 B 2.14 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 27.10.2014 - 2 B 52.14 - juris Rn. 5; B.v. 31.5.2017 - 5 PB 12.16 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 15 ZB 14.1542 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1819

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Ist aber das angefochtene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 7 BN 2.11 - KommJur 2011, 436 = juris Rn. 4; B.v. 31.5.2017 - 5 PB 12.16 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176 = juris Rn. 15; B.v. 8.6.2017 - 15 ZB 16.2504 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1814

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Ist aber das angefochtene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 7 BN 2.11 - KommJur 2011, 436 = juris Rn. 4; B.v. 31.5.2017 - 5 PB 12.16 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176 = juris Rn. 15; B.v. 8.6.2017 - 15 ZB 16.2504 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 8 ZB 18.2397

    Erbengemeinschaft

    Ist aber das angefochtene Urteil entscheidungstragend auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt (Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt (vgl. BVerwG, B.v. 31.5.2017 - 5 PB 12.16 - juris Rn. 2; B.v. 3.12.2018 - 7 BN 4.18 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - NVwZ 2018, 511 = juris Rn. 30 m.w.N.; B.v. 18.12.2017 - 15 ZB 17.31757 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 8 ZB 18.32811

    Keine drohende Verfolgung wegen exponierter exilpolitischer Betätigung eines

    Ist das angefochtene Urteil aber entscheidungstragend auf mehrere selbständige Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt (vgl. BVerwG, B.v. 31.5.2017 - 5 PB 12.16 - juris Rn. 2; B.v. 3.12.2018 - 7 BN 4/18 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - NVwZ 2018, 511 = juris Rn. 30 m.w.N.; B.v. 18.12.2017 - 15 ZB 17.31757 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 30.10.2019 - 8 ZB 18.1444

    Die Änderung von gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmungen während der

    Die bloße Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die die betreffenden Gerichte in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, B.v. 22.10.2014 - 8 B 2.14 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 27.10.2014 - 2 B 52.14 - juris Rn. 5; B.v. 31.5.2017 - 5 PB 12.16 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 15 ZB 14.1542 - juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 4 S 1963/19

    Weg-Umsetzung eines Beamten zu Konfliktlösung

    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 01.08.2011 - 7 BN 2.11 -, Juris Rn. 4, und vom 31.05.2017 - 5 PB 12.16 -, Juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 04.10.2022 - 8 ZB 22.1193

    Keine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von

  • VGH Bayern, 20.03.2019 - 8 ZB 19.30040

    Erfolgloser, auf rechtsgrundsätzliche Bedeutung gestützter

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33221

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2019 - 4 S 1128/19

    Verzicht auf Unterhaltsbezüge; Eheschließung erst nach Pensonierung des Beamten

  • VGH Bayern, 29.08.2019 - 8 ZB 17.1526

    Planfeststellung für den Bau einer Ortsumgehungsstraße

  • VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188

    Berichtigung eines straßenrechtlichen Bestandsverzeichnisses für öffentliche

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2019 - 4 S 1597/19

    Überprüfung dienstrechtlicher Entscheidungen im Kernbereich des kirchlichen

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