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   BVerwG, 29.12.2015 - 5 PB 2.15   

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BVerwG, 29.12.2015 - 5 PB 2.15 (https://dejure.org/2015,41886)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.2015 - 5 PB 2.15 (https://dejure.org/2015,41886)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 2015 - 5 PB 2.15 (https://dejure.org/2015,41886)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 2 Nr 1 BPersVG, § 75 Abs 3 Nr 14 BPersVG, § 75 Abs 1 Nr 1 BPersVG, § 69 Abs 2 S 3 BPersVG
    Absehen von Ausschreibung trotz verweigerter Zustimmung des Personalrats

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Einstellung von Mitarbeitern mit dem Ziel der Zuweisung in ein Jobcenter

  • rewis.io

    Absehen von Ausschreibung trotz verweigerter Zustimmung des Personalrats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72a Abs. 3 S. 2 Nr. 2; BPersVG § 83 Abs. 2
    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Einstellung von Mitarbeitern mit dem Ziel der Zuweisung in ein Jobcenter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 PB 19.08

    Streit über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts; Zuständigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2015 - 5 PB 2.15
    Die Rechtsbeschwerde ist nicht mit Blick auf die Annahme der Beschwerde zuzulassen, die angefochtene Entscheidung beruhe auf einer Abweichung von Rechtssätzen, wie sie in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - so etwa im Beschluss vom 28. August 2008 (- 6 PB 19.08 - Buchholz 251.92 § 66 SAPersVG Nr. 1) - aufgestellt worden seien.

    b) Selbst wenn man davon ausginge, das Oberverwaltungsgericht habe den ihm von der Beschwerde zugeschriebenen Rechtssatz aufgestellt, hätte die Beschwerde die von ihr behauptete Abweichung von Rechtssätzen, wie sie nach ihrer Ansicht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere im Beschluss vom 28. August 2008 - 6 PB 19.08 - (Buchholz 251.92 § 66 SAPersVG Nr. 1) aufgestellt worden sind, nicht hinreichend dargelegt.

    Für die Frage der Unbeachtlichkeit einer Rüge im vorgenannten Zusammenhang ist ein anderer Maßstab zugrunde zu legen, als er für den Rechtsstreit im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 2008 - 6 PB 19.08 - (Buchholz 251.92 § 66 SAPersVG Nr. 1) maßgeblich war.

  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2015 - 5 PB 2.15
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 22. Januar 2015 - 5 PB 5.14 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93

    Personalvertretungsrecht: Informationspflicht des Personalrats, Verweigerung der

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2015 - 5 PB 2.15
    Überdies hat es die Beschwerde insoweit versäumt, sich mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auseinanderzusetzen, wonach es im Rahmen des auch hier in Rede stehenden Mitbestimmungstatbestandes der Einstellung im Sinne von § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG möglich ist, das Unterbleiben einer Ausschreibung in beachtlicher Weise geltend zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1996 - 6 P 38.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 S. 28).

    Das rechtfertigt sich einerseits aus dem besonderen Charakter des Mitbestimmungstatbestandes des § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG und andererseits daraus, dass ein etwaiges rechtswidriges Absehen von einer Ausschreibung auch die objektive Rechtmäßigkeit der anschließenden Einstellung berührt (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1996 - 6 P 38.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 S. 28).

  • BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2015 - 5 PB 2.15
    Dieser Maßstab entspricht wortgleich demjenigen, den das Bundesverwaltungsgericht in seinem vom Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2010 - 6 P 6.09 - BVerwGE 136, 271 Rn. 19 m.w.N.).

    Vielmehr hat das Oberverwaltungsgericht die Beachtlichkeit der Rüge des Antragstellers nicht allein mit dessen möglicher Zuständigkeit für die Mitbestimmung beim Absehen von einer Ausschreibung begründet, sondern - wie bereits oben dargelegt - im Ausgangspunkt einen an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgerichteten und an § 77 Abs. 2 BPersVG orientierten Maßstab zugrunde gelegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 2010 - 6 P 6.09 - BVerwGE 136, 271 Rn. 19 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.01.2015 - 5 PB 5.14

    Begriff der überwiegend wissenschaftlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2015 - 5 PB 2.15
    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 22. Januar 2015 - 5 PB 5.14 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
    Auszug aus BVerwG, 29.12.2015 - 5 PB 2.15
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 5 P 6.18

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Anforderungsprofil; Anlassfall; Ausbildung;

    An die Entscheidungen zu Art. 33 Abs. 2 GG anknüpfend ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, an welcher festzuhalten ist, bereits angenommen worden, dass ein gesetzeswidriges Absehen von der Ausschreibung die objektive Rechtmäßigkeit der anschließenden Einstellung berührt und dies gegenüber einer beabsichtigten Einstellung als Zustimmungsverweigerungsgrund im Sinne von § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG geltend gemacht werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 1996 - 6 P 38.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 S. 28 und vom 29. Dezember 2015 - 5 PB 2.15 - PersR 2016, Heft 4, 54 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 20 A 2477/16

    Personalrat; Mitbestimmung; Zuweisung; gemeinsame Einrichtung; Tätigkeit;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2015 - 5 PB 2.15 - PersR 2016, 54 = ZTR 2016, 168, und vom 29. Januar 1996 - 6 P 38.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 = NVwZ 1997, 286 = PersR 1996, 239 = PersV 1996, 465 = RiA 1997, 132 = Schütz/Maiwald ES/D IV 1 Nr. 86 = ZBR 1997, 25 = ZfPR 1996, 122 = ZTR 1996, 570.
  • BVerwG, 29.09.2020 - 5 P 7.19

    Dienststellenübergreifende Ausschreibung von Dienstposten an Stelle einer bisher

    Das rechtfertigt sich einerseits daraus, dass ein etwaiges rechtswidriges Absehen von einer Ausschreibung auch die objektive Rechtmäßigkeit der anschließenden Einstellung berührt und andererseits aus dem besonderen Charakter des Mitbestimmungstatbestandes des § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 1996 - 6 P 38.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 S. 28 und vom 29. Dezember 2015 - 5 PB 2.15 - ZTR 2016, 168).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 2.16

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats - Feststellungsantrag des Personalrats

    Dass es einen Zusammenhang zwischen dem Absehen von einer Ausschreibung und einem nachfolgenden Auswahlakt geben kann, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (siehe BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 5 PB 2.15 - juris Rn. 15).

    Die Personalvertretung darf ihre Rüge der Personalverwendungsentscheidung auf den vorgelagerten Aspekt stützen, dass nach einer Ausschreibung und der Bewerbung von weiteren Aspiranten die Tätigkeit einer anderen als der von der Dienststellenleitung allein ausgewählten Person übertragen werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 5 PB 2.15 - juris Rn. 15).

  • OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zur Einstellung und Eingruppierung

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 29.12.2015, 5 PB 2.15, ZTR 2016, 168, juris Rn. 15, m.w.N.), der sich der beschließende Fachsenat anschließt, ist es auch im Rahmen des auf die Einstellung bezogenen Mitbestimmungstatbestandes möglich, das Unterbleiben einer Ausschreibung in beachtlicher Weise geltend zu machen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - 20 A 2988/17
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2015 - 5 PB 2.15 -, PersR 2016, 54 = ZTR 2016, 168, und vom 29. Januar 1996 - 6 P 38.93 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 = NVwZ 1997, 286 = PersR 1996, 239 = PersV 1996, 465 = RiA 1997, 132 = Schütz/Maiwald ES/D IV 1 Nr. 86 = ZBR 1997, 25 = ZfPR 1996, 122 = ZTR 1996, 570; OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 20 A 2477/16.PVB -, ZfPR 2018, 41 = ZTR 2018, 175.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2015 - 62 PV 12.13

    Vertrauensvolle Zusammenarbeit; Mitbestimmung; Versetzung (Zuversetzung);

    Dabei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob es dazu - wie in seinem Beschluss vom 27. November 2014 - OVG 62 PV 13.13 (beim Bundesverwaltungsgericht anhängig; BVerwG 5 PB 2.15) angenommen - schon ausreicht, dass der Antragsteller die Zuständigkeit des Personalrats der Agentur für Arbeit Berlin für ein Absehen von der Ausschreibung (§ 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG) reklamierte und der Senat das zwar in seinem Beschluss vom 28. November 2013 - OVG 62 PV 18.12 - anders gesehen und den Personalrat der gemeinsamen Einrichtung für zuständig gehalten hat, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die vom Senat zugelassene Rechtsbeschwerde aber noch aussteht (BVerwG 5 P 8.14).
  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 25 FL 47/17
    Zwar kann der Personalrat nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 29.9.2020, 5 P 7/19, juris Rn. 13 f.; Beschl. v. 29.1.1996, 6 P 38/93, PersR 1996, 239, juris Rn. 35 f.; Beschl. v. 29.12.2015, 5 PB 2/15, ZTR 2016, 168, juris Rn. 15; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL, ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 75, Verfahren mit gleichem Antragsteller und Beteiligten) die Zustimmung zur beabsichtigten Einstellung eines Bewerbers unter bestimmten Voraussetzungen mit der Begründung verweigern, die Dienststelle habe ohne seine Zustimmung von einer Ausschreibung abgesehen.
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