Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.03.2009

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   BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09 (5 PKH 1.09)   

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BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09 (5 PKH 1.09) (https://dejure.org/2009,2653)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2009 - 5 PKH 6.09 (5 PKH 1.09) (https://dejure.org/2009,2653)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6.09 (5 PKH 1.09) (https://dejure.org/2009,2653)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; VwGO § 54 Abs. 1, § 152a; ZPO § 41 Nr. 6, § 42 Abs. 2, § 44 Abs. 3
    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der Befangenheit, Gegenvorstellung, Gehörsverletzung, Selbstkorrektur, Unparteilichkeit, Vorbefassung,

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ; VwGO § 54 Abs. 1; ; VwGO § 152a; ; ZPO § 44 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterablehnung im Rahmen einer Anhörungsrüge wegen Vorabbefassung mit Prozesskostenhilfegesuch

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 662
  • DVBl 2009, 988
  • DÖV 2009, 728
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 730/01

    Zum Richterausschluss wegen Vorbefasstheit gemäß ZPO § 41 Nr 6 - gesetzlicher

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09
    Das geltende Verfahrensrecht ist von dem Gedanken geprägt, dass ein Richter grundsätzlich auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er bereits früher mit der Sache befasst war (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2001 - 1 BvR 730/01 -, NJW 2001, 3533 f. m.w.N.).

    Weder das Gebot effektiven Rechtsschutzes noch der Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) gebieten grundsätzlich eine verfassungskonforme Erweiterung dahin, den Ausschlussgrund der Vorbefassung über die in § 41 Nr. 6 ZPO geregelten Fälle hinaus auszudehnen; vielmehr steht dem Gesetzgeber insoweit ein Gestaltungsspielraum bei der näheren Ausgestaltung zu (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2001 a.a.O. m.w.N.).

    Den verfassungsrechtlichen Vorgaben ist insofern Genüge getan, als das Ablehnungsverfahren nach §§ 42 ff. ZPO die Berücksichtigung von besonderen Umständen des Einzelfalls ermöglicht (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89

    Ausschluss von der Ausübung der Tätigkeit des Richteramtes

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09
    Ausnahmen hiervon hat der Gesetzgeber normiert und in § 41 Nr. 6 ZPO i.V.m. § 54 Abs. 1 VwGO eine abschließende Regelung darüber getroffen, in welchen Fällen Richter aufgrund ihrer früheren Tätigkeit von der Ausübung ihres Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen sind (Beschluss vom 7. September 1989 - BVerwG 2 B 110.89 - juris).

    Vielmehr müssen besondere zusätzliche Umstände hinzutreten, um in Fällen der "Vorbefassung" die Besorgnis der Befangenheit (§ 42 Abs. 2 ZPO) zu begründen (Beschlüsse vom 7. September 1989 a.a.O. und vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30/97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09
    Eine solche Auseinandersetzung würde, obgleich eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden kann, auf die nachträgliche Rechtfertigung der gefällten Entscheidung hinauslaufen und ist jedenfalls dann verzichtbar, wenn sie - wie hier - zur weiteren Aufklärung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblichen Sachverhalts nichts beitragen würde (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 9 A 50.07 - NVwZ-RR 2008, 140 m.w.N.).

    Dabei genügt es zwar, wenn vom Standpunkt der Beteiligten aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit zu zweifeln (Beschluss vom 23. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.08.2007 - 2 B 20.07

    Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten; Zustellfiktion.

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09
    Dies gilt in gleicher Weise für das Verhältnis der Anhörungsrüge zur vorausgehenden, mit ihr angegriffenen Entscheidung (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 2 B 101.07 und BVerwG 2 B 20.07 - juris).
  • BVerwG, 16.10.2007 - 2 B 101.07

    Bedeutung des Einlegens einer "Gegenvorstellung mit Gehörsrüge"; Erfordernis

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09
    Dies gilt in gleicher Weise für das Verhältnis der Anhörungsrüge zur vorausgehenden, mit ihr angegriffenen Entscheidung (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 2 B 101.07 und BVerwG 2 B 20.07 - juris).
  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18

    Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am

    Es kann dahingestellt bleiben, ob generellen Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Richterablehnung im Rahmen einer Anhörungsrüge zu folgen ist (für Unzulässigkeit: VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934 Rn. 3 ff.; VGH München, Beschluss vom 7. November 2016 - 10 BV 16.962 - NVwZ-RR 2017, 310 Rn. 6 ff.; OVG Weimar, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 3 SO 79/17 - LKV 2018, 288; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2018, § 152a Rn. 28; zu § 25 StPOBGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 - juris Rn. 8 ff.; a.A. Meissner/Schenk, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2018, § 54 Rn. 50d f.; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 152a Rn. 38; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 Rn. 26; die Frage offenlassend BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 - juris Rn. 5; BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6.09 - NVwZ-RR 2009, 662 Rn. 3 und vom 12. Dezember 2016 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 3).

    Soweit der Kläger meint, einen solchen Umstand aus einer vermeintlichen Fehlerhaftigkeit früherer Entscheidungen herleiten zu können, verkennt er, dass das Ablehnungsverfahren - von dem Ausnahmefall eines Verstoßes gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) abgesehen - nicht dazu dient, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07 - Buchholz 303 § 43 ZPO Nr. 1 und vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6.09 - NVwZ-RR 2009, 662; BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 - NJW-RR 2017, 189 Rn. 8 f.).

  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Dies gilt in gleicher Weise für das Verhältnis der Anhörungsrüge zur vorausgehenden, mit ihr angegriffenen PKH-Entscheidung (so BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - B 7 AL 10/09 C - und Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6/09, NVwZ-RR 2009 662 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Der Grundsatz, dass Ablehnungsgesuche in allen Verfahrensabschnitten gestellt werden können, gilt jedoch nicht für im Anhörungsrügeverfahren (erstmals) gestellte Ablehnungsgesuche (ebenso Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 152a Rn. 28 ; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl., § 152a Rn. 11; Kaufmann, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 152a Rn. 15; Gericke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 356a Rn. 7, m.w.N.; BGH, Beschl. v. 24.01.2012 - 4 StR 469/11 - juris Rn. 8 ff.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 170/06 - juris Rn. 9, m.w.N.; a.A. Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 321a Rn. 4, § 42 Rn. 4; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 152a Rn. 38; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 152a Rn. 10; offengelassen von BVerwG, Beschl. v. 28.05.2009 - 5 PKH 6/09 - NVwZ-RR 2009, 662).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.2009 - 5 PKH 1.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30898
BVerwG, 18.03.2009 - 5 PKH 1.09 (https://dejure.org/2009,30898)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 5 PKH 1.09 (https://dejure.org/2009,30898)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 5 PKH 1.09 (https://dejure.org/2009,30898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.09.2005 - 5 C 7.03

    Antragsberechtigung, wohngeldrechtliche Antragsberechtigung von Heimbewohnern;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 5 PKH 1.09
    4 1.2 Aus den zu § 188 VwGO aufgeworfenen Fragen folgt schon deswegen keine die Revisionszulassung rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung, weil das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Praxis, ohne insoweit einen vertiefenden Begründungsbedarf zu sehen, in Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO Gerichtskostenfreiheit annimmt (BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 BVerwG 5 C 7.03 ), und zwar auch für die Zeit nach der Neufassung durch das 7. SGG-ÄndG (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2005 BVerwG 5 B 115.04 ; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2007 4 OA 12/06 NVwZ-RR 2008, 68).
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2007 - 4 OA 12/06

    Wohngeldverfahren als zu den gerichtskostenfreien Verfahren nach § 188

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 5 PKH 1.09
    4 1.2 Aus den zu § 188 VwGO aufgeworfenen Fragen folgt schon deswegen keine die Revisionszulassung rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung, weil das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Praxis, ohne insoweit einen vertiefenden Begründungsbedarf zu sehen, in Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO Gerichtskostenfreiheit annimmt (BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 BVerwG 5 C 7.03 ), und zwar auch für die Zeit nach der Neufassung durch das 7. SGG-ÄndG (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2005 BVerwG 5 B 115.04 ; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2007 4 OA 12/06 NVwZ-RR 2008, 68).
  • BVerwG, 17.06.2005 - 5 B 115.04

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Höhe des

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 5 PKH 1.09
    4 1.2 Aus den zu § 188 VwGO aufgeworfenen Fragen folgt schon deswegen keine die Revisionszulassung rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung, weil das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Praxis, ohne insoweit einen vertiefenden Begründungsbedarf zu sehen, in Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO Gerichtskostenfreiheit annimmt (BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 BVerwG 5 C 7.03 ), und zwar auch für die Zeit nach der Neufassung durch das 7. SGG-ÄndG (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2005 BVerwG 5 B 115.04 ; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2007 4 OA 12/06 NVwZ-RR 2008, 68).
  • OVG Sachsen, 05.12.2017 - 4 A 223/15

    Rückforderung, Erstattung, Wohngeld, Gerichtskosten, Fürsorge

    Der Senat folgt nicht der Auffassung, wonach Wohngeld angesichts der wohnungspolitischen Zielsetzung, den Wohnungsbau so intensiv zu fördern, dass jeder Bürger eine angemessene Wohnung frei wählen kann, keine Leistung der Fürsorge darstelle (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2008 - 4 OA 12/06 -, zitiert nach Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2013 - 12 C 13.1519 - , zitiert nach Juris Rn. 13) und mithin Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht gerichtskostenfrei seien (so ohne Begründung: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - und vom 18. März 2009 - 5 PKH 1/09 -).
  • OVG Sachsen, 05.12.2017 - 4 A 273/17

    Wohngeld, atypischer Fall, Erstattung, Rückforderung, Fürsorge

    Der Senat folgt nicht der Auffassung, wonach Wohngeld angesichts der wohnungspolitischen Zielsetzung, den Wohnungsbau so intensiv zu fördern, dass jeder Bürger eine angemessene Wohnung frei wählen kann, keine Leistung der Fürsorge darstelle (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2008 - 4 OA 12/06 -, zitiert nach Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2013 - 12 C 13.1519 - , zitiert nach Juris Rn. 13) und mithin Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht gerichtskostenfrei seien (so ohne Begründung: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - und vom 18. März 2009 - 5 PKH 1/09 -).
  • VG Bayreuth, 25.02.2019 - B 8 K 18.253

    Leistung von Wohngeld wird nicht gewährt

    Bei der Gewährung von Wohngeld handelt es sich entgegen der Auffassung des BayVGH (B.v. 19.8.2013 - 12 C 13.1519 - juris; B.v. 2.4.2011 - 12 C 10.3176) und des BVerwG (BVerwG, B.v. 18.3.2009 - 5 PKH 1/09 - juris) nicht vordergründig um eine wohnungspolitische Leistung, sondern gemäß § 1 Abs. 1 WoGG wird Wohngeld zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (vgl. näher NdsOVG, B.v. 3.8.2007 - 4 OA 12/06 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 01.06.2018 - 4 E 34/18

    Wohngeld; Fürsorge; Sozialhilfe

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urt. v. 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, juris Rn. 40 = BVerwGE 41, 115, 126), dass Streitigkeiten nach dem Wohngeldgesetz nicht der Gerichtskostenfreiheit nach § 188 Satz 2 VwGO unterfielen; daran hat das Bundesverwaltungsgericht unter Verweis auf diese Entscheidung festgehalten (Beschl. v. 18. März 2009 - 5 PKH 1.09 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 5. März 2015 - 5 KSt6.15 [5 C 3.15] - juris Rn. 6), allerdings ohne seine Rechtsauffassung näher zu begründen.
  • OVG Hamburg, 04.10.2011 - 4 So 82/11

    Vertretungszwang in Streitwert- und Kostenbeschwerden; Gerichtskostenfreiheit von

    Damit erfasst § 188 Satz 2 VwGO insbesondere Sachgebiete, in denen Leistungen mit primär fürsorgerischer Zwecksetzung vorgesehen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.4.2011, NVwZ-RR 2011, 622 f., juris Rn. 3, dort zur Befreiung von der Rundfunkgebühr; Beschl. v. 10.12.2004, RdLH 2005, 29, zu Grundsicherungsleistungen; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 14.2.2011, NVwZ-RR 2011, 416 [LS], juris Rn. 8, 9, zum Anspruch auf Unterbringung in einer öffentlichen Wohnunterkunft; OVG Hamburg, Beschl. v. 9.5.2003, NJW 2004, 2177 f., zur Grundsicherung; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 18.3.2009, 5 PKH 1/09, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.2007, NVwZ-RR 2008, 68 f., dort - jeweils verneinend - zum Wohngeld).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 3 O 24/14

    Gerichtskostenfreiheit in Wohngeldverfahren

    Der Senat folgt nicht der Auffassung, wonach Wohngeld angesichts der wohnungspolitischen Zielsetzung, den Wohnungsbau so intensiv zu fördern, dass jeder Bürger eine angemessene Wohnung frei wählen kann, keine Leistung der Fürsorge darstelle (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2008 - 4 OA 12/06 -, zitiert nach Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2013 - 12 C 13.1519 -, zitiert nach Juris Rn. 13) und mithin Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht gerichtskostenfrei seien (so ohne Begründung: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - und vom 18. März 2009 - 5 PKH 1/09 -).
  • OVG Sachsen, 16.01.2019 - 4 E 277/18

    Wohngeld; Streitwert; Gerichtskostenfreiheit; Fürsorgeangelegenheit;

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urt. v. 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, juris Rn. 40 = BVerwGE 41, 115, 126), dass Streitigkeiten nach dem Wohngeldgesetz nicht der Gerichtskostenfreiheit nach § 188 Satz 2 VwGO unterfielen; daran hat das Bundesverwaltungsgericht unter Verweis auf diese Entscheidung festgehalten (Beschl. v. 18. März 2009 - 5 PKH 1.09 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 5. März 2015 - 5 KSt6.15 [5 C 3.15] - juris Rn. 6), allerdings ohne seine Rechtsauffassung näher zu begründen.
  • VG Saarlouis, 06.03.2018 - 3 K 1339/17

    Rückforderung von Wohngeld wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II

    Die Entscheidung über den Streitwert folgt aus §§ 52, 63 Abs. 2 GKG.(Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, sind nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO gerichtskostenfrei, vgl.: BVerwG, Beschluss vom 18.03.2009 - 5 PKH 1/09 -, Rn. 4, juris, ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.04.2000 - 3 Q 55/99 -, juris; a.A. OVG Sachsen, Urteil vom 05.12.2017 - 4 A 273/17 -, Rn. 30, juris sowie OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.10.2014 - 3 O 24/14 - Rn. 5, juris.).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2019 - 4 OA 57/19

    Fürsorge; Gerichtskosten; gerichtskostenfrei; Wohngeld

    Denn der Senat hält auch in Kenntnis neuerer Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 1.6.2018 - 4 E 34/18 -, DVBl 2018, 379) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (Beschl. v. 9.10.2014 - 3 O 24/14 -, NVwZ-RR 2015, 665) an seiner ständigen und vom Bundesverwaltungsgericht und anderen Obergerichten geteilten Auffassung fest, dass Streitigkeiten über Wohngeld nicht eine Angelegenheit der Fürsorge im Sinne von § 188 VwGO und daher nicht gerichtskostenfrei sind (Senatsbeschl. v. 3.8.2007 - 4 OA 12/06 - u. v. 2.11.2005 - 4 LA 255/05 - BVerwG, Beschl. v. 5.3.2015 - 5 KSt 6.15 (5 C 3.15) - u. v. 18.3.2009 - 5 PKH 1.09 - sowie Urt. v. 25.10.1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115 ; Bay. VGH, Beschl. v. 19.8.2013 - 12 C 13.1519 -, NVwZ-RR 2013, 1019; OVG NRW, Beschl. v. 5.10.2017 -, FEVS 69, 527).
  • VGH Bayern, 04.04.2011 - 12 C 10.3176

    Streitwertbeschwerde; keine Gerichtskostenfreiheit in Wohngeldsachen

    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 18.3.2009 Az. 5 PKH 1/09).
  • VGH Bayern, 05.04.2011 - 12 ZB 11.215

    Wohngeldrecht Zulassungsgrund nicht hinreichend dargelegt; ernstliche Zweifel an

  • VGH Bayern, 19.08.2011 - 12 ZB 09.2284

    Wohngeld; Rückforderung; Eigenheimzulage; Zinseinkünfte; grobe Fahrlässigkeit;

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