Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.06.2009

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09 (5 PKH 1.09)   

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https://dejure.org/2009,2653
BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09 (5 PKH 1.09) (https://dejure.org/2009,2653)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2009 - 5 PKH 6.09 (5 PKH 1.09) (https://dejure.org/2009,2653)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6.09 (5 PKH 1.09) (https://dejure.org/2009,2653)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; VwGO § 54 Abs. 1, § 152a; ZPO § 41 Nr. 6, § 42 Abs. 2, § 44 Abs. 3
    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der Befangenheit, Gegenvorstellung, Gehörsverletzung, Selbstkorrektur, Unparteilichkeit, Vorbefassung,

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ; VwGO § 54 Abs. 1; ; VwGO § 152a; ; ZPO § 44 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterablehnung im Rahmen einer Anhörungsrüge wegen Vorabbefassung mit Prozesskostenhilfegesuch

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 662
  • DVBl 2009, 988
  • DÖV 2009, 728
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 730/01

    Zum Richterausschluss wegen Vorbefasstheit gemäß ZPO § 41 Nr 6 - gesetzlicher

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09
    Das geltende Verfahrensrecht ist von dem Gedanken geprägt, dass ein Richter grundsätzlich auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er bereits früher mit der Sache befasst war (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2001 - 1 BvR 730/01 -, NJW 2001, 3533 f. m.w.N.).

    Weder das Gebot effektiven Rechtsschutzes noch der Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) gebieten grundsätzlich eine verfassungskonforme Erweiterung dahin, den Ausschlussgrund der Vorbefassung über die in § 41 Nr. 6 ZPO geregelten Fälle hinaus auszudehnen; vielmehr steht dem Gesetzgeber insoweit ein Gestaltungsspielraum bei der näheren Ausgestaltung zu (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2001 a.a.O. m.w.N.).

    Den verfassungsrechtlichen Vorgaben ist insofern Genüge getan, als das Ablehnungsverfahren nach §§ 42 ff. ZPO die Berücksichtigung von besonderen Umständen des Einzelfalls ermöglicht (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89

    Ausschluss von der Ausübung der Tätigkeit des Richteramtes

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09
    Ausnahmen hiervon hat der Gesetzgeber normiert und in § 41 Nr. 6 ZPO i.V.m. § 54 Abs. 1 VwGO eine abschließende Regelung darüber getroffen, in welchen Fällen Richter aufgrund ihrer früheren Tätigkeit von der Ausübung ihres Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen sind (Beschluss vom 7. September 1989 - BVerwG 2 B 110.89 - juris).

    Vielmehr müssen besondere zusätzliche Umstände hinzutreten, um in Fällen der "Vorbefassung" die Besorgnis der Befangenheit (§ 42 Abs. 2 ZPO) zu begründen (Beschlüsse vom 7. September 1989 a.a.O. und vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30/97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09
    Eine solche Auseinandersetzung würde, obgleich eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden kann, auf die nachträgliche Rechtfertigung der gefällten Entscheidung hinauslaufen und ist jedenfalls dann verzichtbar, wenn sie - wie hier - zur weiteren Aufklärung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblichen Sachverhalts nichts beitragen würde (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 9 A 50.07 - NVwZ-RR 2008, 140 m.w.N.).

    Dabei genügt es zwar, wenn vom Standpunkt der Beteiligten aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit zu zweifeln (Beschluss vom 23. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.08.2007 - 2 B 20.07

    Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten; Zustellfiktion.

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09
    Dies gilt in gleicher Weise für das Verhältnis der Anhörungsrüge zur vorausgehenden, mit ihr angegriffenen Entscheidung (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 2 B 101.07 und BVerwG 2 B 20.07 - juris).
  • BVerwG, 16.10.2007 - 2 B 101.07

    Bedeutung des Einlegens einer "Gegenvorstellung mit Gehörsrüge"; Erfordernis

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09
    Dies gilt in gleicher Weise für das Verhältnis der Anhörungsrüge zur vorausgehenden, mit ihr angegriffenen Entscheidung (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 2 B 101.07 und BVerwG 2 B 20.07 - juris).
  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18

    Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am

    Es kann dahingestellt bleiben, ob generellen Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Richterablehnung im Rahmen einer Anhörungsrüge zu folgen ist (für Unzulässigkeit: VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934 Rn. 3 ff.; VGH München, Beschluss vom 7. November 2016 - 10 BV 16.962 - NVwZ-RR 2017, 310 Rn. 6 ff.; OVG Weimar, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 3 SO 79/17 - LKV 2018, 288; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2018, § 152a Rn. 28; zu § 25 StPOBGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 - juris Rn. 8 ff.; a.A. Meissner/Schenk, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2018, § 54 Rn. 50d f.; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 152a Rn. 38; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 Rn. 26; die Frage offenlassend BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 - juris Rn. 5; BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6.09 - NVwZ-RR 2009, 662 Rn. 3 und vom 12. Dezember 2016 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 3).

    Soweit der Kläger meint, einen solchen Umstand aus einer vermeintlichen Fehlerhaftigkeit früherer Entscheidungen herleiten zu können, verkennt er, dass das Ablehnungsverfahren - von dem Ausnahmefall eines Verstoßes gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) abgesehen - nicht dazu dient, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07 - Buchholz 303 § 43 ZPO Nr. 1 und vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6.09 - NVwZ-RR 2009, 662; BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 - NJW-RR 2017, 189 Rn. 8 f.).

  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Dies gilt in gleicher Weise für das Verhältnis der Anhörungsrüge zur vorausgehenden, mit ihr angegriffenen PKH-Entscheidung (so BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - B 7 AL 10/09 C - und Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6/09, NVwZ-RR 2009 662 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Der Grundsatz, dass Ablehnungsgesuche in allen Verfahrensabschnitten gestellt werden können, gilt jedoch nicht für im Anhörungsrügeverfahren (erstmals) gestellte Ablehnungsgesuche (ebenso Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 152a Rn. 28 ; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl., § 152a Rn. 11; Kaufmann, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 152a Rn. 15; Gericke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 356a Rn. 7, m.w.N.; BGH, Beschl. v. 24.01.2012 - 4 StR 469/11 - juris Rn. 8 ff.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 170/06 - juris Rn. 9, m.w.N.; a.A. Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 321a Rn. 4, § 42 Rn. 4; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 152a Rn. 38; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 152a Rn. 10; offengelassen von BVerwG, Beschl. v. 28.05.2009 - 5 PKH 6/09 - NVwZ-RR 2009, 662).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9203
BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09 (https://dejure.org/2009,9203)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2009 - 5 PKH 6.09 (https://dejure.org/2009,9203)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 5 PKH 6.09 (https://dejure.org/2009,9203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    VwGO § 152a; VwGO § 173; ZPO § 78b
    Zulässigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit; Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    VwGO § 152a; VwGO § 173 ; ZPO § 78b
    Zulässigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit; Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.05.2009 - 8 B 26.09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R.e. mangelnden ausdrücklichen Bescheidung

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungselemente in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit diesen befasst (vgl. Beschlüsse vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4, vom 21. Juli 2005 - BVerwG 9 B 9.05 - juris - und vom 6. Mai 2009 - BVerwG 8 B 26.09 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2007 - 4 OA 12/06

    Wohngeldverfahren als zu den gerichtskostenfreien Verfahren nach § 188

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
    "Aus den zu § 188 VwGO aufgeworfenen Fragen folgt schon deswegen keine die Revisionszulassung rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung, weil das Bundesverwaltungs-gericht in ständiger Praxis, ohne insoweit einen vertiefenden Begründungsbedarf zu sehen, in Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO Gerichtskostenfreiheit annimmt (BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 - BVerwG 5 C 7.03 -), und zwar auch für die Zeit nach der Neufassung durch das 7. SGG-ÄndG (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2007 - 4 OA 12/06 - NVwZ-RR 2008, 68).
  • BVerwG, 17.06.2005 - 5 B 115.04

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Höhe des

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
    "Aus den zu § 188 VwGO aufgeworfenen Fragen folgt schon deswegen keine die Revisionszulassung rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung, weil das Bundesverwaltungs-gericht in ständiger Praxis, ohne insoweit einen vertiefenden Begründungsbedarf zu sehen, in Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO Gerichtskostenfreiheit annimmt (BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 - BVerwG 5 C 7.03 -), und zwar auch für die Zeit nach der Neufassung durch das 7. SGG-ÄndG (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2007 - 4 OA 12/06 - NVwZ-RR 2008, 68).
  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03

    Zum so genannten Dosenpfand

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
    Es verpflichtet das Gericht aber nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch zu folgen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204).
  • BVerwG, 29.09.2005 - 5 C 7.03

    Antragsberechtigung, wohngeldrechtliche Antragsberechtigung von Heimbewohnern;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
    "Aus den zu § 188 VwGO aufgeworfenen Fragen folgt schon deswegen keine die Revisionszulassung rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung, weil das Bundesverwaltungs-gericht in ständiger Praxis, ohne insoweit einen vertiefenden Begründungsbedarf zu sehen, in Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO Gerichtskostenfreiheit annimmt (BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 - BVerwG 5 C 7.03 -), und zwar auch für die Zeit nach der Neufassung durch das 7. SGG-ÄndG (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2007 - 4 OA 12/06 - NVwZ-RR 2008, 68).
  • BVerwG, 17.08.2007 - 8 C 5.07

    Umfang des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungselemente in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit diesen befasst (vgl. Beschlüsse vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4, vom 21. Juli 2005 - BVerwG 9 B 9.05 - juris - und vom 6. Mai 2009 - BVerwG 8 B 26.09 - juris).
  • BVerwG, 01.04.2008 - 9 A 12.08
    Auszug aus BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
    Das ist nicht Aufgabe und Gegenstand einer Anhörungsrüge (vgl. Beschluss vom 1. April 2008 - BVerwG 9 A 12.08 - juris).
  • BVerwG, 21.07.2005 - 9 B 9.05

    Rechtmittel gegen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungselemente in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit diesen befasst (vgl. Beschlüsse vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4, vom 21. Juli 2005 - BVerwG 9 B 9.05 - juris - und vom 6. Mai 2009 - BVerwG 8 B 26.09 - juris).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 B 193.06

    Statthaftigkeit eines als Ausnahmebeschwerde bezeichneten Rechtsbehelfs gegen

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
    Für eine "außerordentliche Beschwerde" wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit Einführung des § 152a VwGO kein Raum mehr (Beschluss vom 3. Mai 2007- BVerwG 5 B 193.06 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 2 m.w.N.; s.a. Beschluss vom 26. März 2009 - BVerwG 2 PKH 2.09 -).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 2.09

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
    Für eine "außerordentliche Beschwerde" wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit Einführung des § 152a VwGO kein Raum mehr (Beschluss vom 3. Mai 2007- BVerwG 5 B 193.06 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 2 m.w.N.; s.a. Beschluss vom 26. März 2009 - BVerwG 2 PKH 2.09 -).
  • BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10

    Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten

    Das Gericht muss jedoch dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht auch in der Sache folgen, sondern kann aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangen, als die Beteiligten es für richtig halten (vgl. Beschluss vom 8. Juni 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 - juris unter Bezugnahme auf BVerfG, NVwZ 2005, 204).
  • BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10

    Anhörungsrüge; Gehörsverstoß der Vorinstanz; Gehörsverstoß wegen mangelnder

    Ihr diesbezüglicher Vortrag ist zum einen deshalb nicht erheblich, weil die Anhörungsrüge nicht dazu dient, eine vorinstanzliche Entscheidung nochmals auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. Beschlüsse vom 22. Dezember 2008 - BVerwG 8 B 53.08 - juris und vom 8. Juni 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2009 - 4 ME 165/09

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen gemäß § 152 Abs. 1

    Dies ergibt sich nach der Auffassung des Senats aber nicht schon als zwangsläufige Folge der mit Wirkung vom 1. Januar 2005 durch den Gesetzgeber eingeführten Anhörungsrüge nach § 152a VwGO (so wohl BVerwG, Beschl. v. 8.6.2009 - 5 PKH 6/09 - Beschl. v. 28.3.2008 - 8 B 20/08 u.a.-).
  • BVerwG, 05.08.2010 - 5 B 10.10

    Begründetheit einer Anhörungsrüge infolge einer bloßen Nichterwähnung einzelner

    Er gewährleistet aber nicht, dass die angegriffene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern ergeht (vgl. Beschlüsse vom 8. Juni 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 - juris und vom 3. Januar 2006 - BVerwG 7 B 103.05 - ZOV 2006, 40).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 5 PKH 10.09

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung bei nicht vom Anhörungsrügengesetz

    Der Senat stellt nicht darauf ab, dass eine Gegenvorstellung bei nicht vom Anhörungsrügengesetz erfassten Verletzungen von Verfahrensgrundrechten oder Verletzungen des Willkürverbots nicht statthaft ist (s. - m.w.N. - Beschluss vom 8. Juni 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 -), und lässt offen, ob die beabsichtigte Gegenvorstellung gegen den Beschluss vom 28. Mai 2009, durch den ein Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen worden ist, auch deswegen nicht statthaft ist, weil das Verfahren BVerwG 5 PKH 6.09 durch Beschluss vom 8. Juni 2009 abgeschlossen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2016 - 8 B 1095/16

    Immissionschutzrechtliche Untersagung des Betreibens einer Renn- oder Teststrecke

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2009 - 5 PKH 6.09 -, juris Rn. 4, und vom 3. Mai 2007 - 5 B 192.06 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 12 E 1020/13 -, juris Rn. 4 f.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 16. Oktober 2015 - OVG 11 S 69.15 -, juris Rn. 4; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 158 Rn. 38; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 158 Rn. 1; Wysk, in: ders., VwGO, 2. Aufl. 2016, § 158 Rn. 10.
  • BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Das ist aber nicht Aufgabe und Gegenstand einer Anhörungsrüge nach § 152a VwGO (Beschluss vom 8. Juni 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 - juris).
  • OVG Sachsen, 09.10.2023 - 6 A 518/21

    Anhörungsrüge; Prozesskostenhilfe; rechtliches Gehör

    Das Gericht muss jedoch dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht auch in der Sache folgen, sondern kann aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangen, als die Beteiligten es für richtig halten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 a. a. O.; v. 8. Juni 2009 - 5 PKH 6.09 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2022 a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 09.10.2023 - 6 D 38/21

    Anhörungsrüge; Prozesskostenhilfe; Beschwerde; rechtliches Gehör

    Das Gericht muss jedoch dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht auch in der Sache folgen, sondern kann aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangen, als die Beteiligten es für richtig halten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 a. a. O.; v. 8. Juni 2009 - 5 PKH 6.09 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2022 a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 12 OB 242/08

    Anhörungsrüge; Beschwerde; Beschwerde, außerordentliche; Gegenvorstellung

    9 ff; demgegenüber ablehnend: BVerwG, Beschl. v. 1.6.2007 -, a.a.O. und v. 8.6.2009 - 5 PKH 6.09 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.2.2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920; Nds. OVG, Beschl. v. 3.5.2005 - 11 ME 131/05 -, NJW 2005, 2171, v. 8.2.2006 - 11 LA 82/05 -, NJW 2006, 2506 und v. 4.3.2008 - 10 LA 62/08 - juris; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 15.6.2006 - 2 OG 1/06 - NordÖR 2006, 519; BayVGH, Beschl. v. 20.7.2006 - 5 ZB 06.462 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.12.2007 - 1 L 101/07 -, juris).
  • OVG Sachsen, 02.09.2009 - 3 E 77/09

    Gegenvorstellung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 11 L 24.15

    Kostenentscheidung; Unanfechtbarkeit auch bei Fehlen eine Beschwer in der

  • VGH Bayern, 16.07.2009 - 7 ZB 09.1542

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2015 - 11 S 69.15

    Antrag auf einstweilige Untersagung von Baumfällungen vor Erteilung einer

  • BVerwG, 25.07.2011 - 7 PKH 20.11
  • VGH Bayern, 09.11.2009 - 21 C 09.2685

    Waffenrecht; Prozesskostenhilfe; unanfechtbare Ablehnung; Gegenvorstellung;

  • VGH Bayern, 15.07.2022 - 19 CS 22.845

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen oberverwaltungsgerichtliche

  • OVG Bremen, 22.02.2021 - 1 B 71/21
  • VG Cottbus, 18.05.2010 - 6 K 1043/09

    Zulässigkeit einer Gegendarstellung

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