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   OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04   

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https://dejure.org/2005,3113
OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04 (https://dejure.org/2005,3113)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20.12.2005 - 5 PO 1488/04 (https://dejure.org/2005,3113)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1488/04 (https://dejure.org/2005,3113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BPersVG § 9 Abs 2; BPersVG § 9 Abs 3; BPersVG § 9 Abs 4; BPersVG § 107; ThürHG-2003/2004 § 10 Abs 1
    Personalvertretungsrecht der Länder; Unzumutbarkeit des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 9 BPersVG aufgrund eines allgemeinen Einstellungsstopps; Auflösungsantrag; Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Unzumutbarkeit; Beschäftigungssituation; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Berufsausbildung beim Straßenbauamt; Räumlicher Wirkbereich des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz; Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung als Folge eines auf haushaltsrechtlichen ...

  • Judicialis

    BPersVG § 9 Abs. 2; ; BPersVG § 9 Abs. 3; ; BPersVG § 9 Abs. 4; ; BPersVG § 107; ; ThürHG-2003/2004 § 10 Abs. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht der Länder: Unzumutbarkeit des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 9 BPersVG aufgrund eines allgemeinen Einstellungsstopps - Auflösungsantrag; Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Unzumutbarkeit; Beschäftigungssituation; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2007, 130
  • NZA-RR 2006, 612
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 06.11.1996 - 7 ABR 54/95

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04
    Inhaltliche Änderungen dieses Arbeitsverhältnisses unterliegen dem Konsensprinzip, so dass der Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG nicht mit der Begründung abgewiesen werden darf, dem Arbeitgeber wäre die Begründung eines anderen als des nach § 9 Abs. 2 BPersVG entstehenden Arbeitsverhältnisses zumutbar gewesen (vgl. zu § 78 a BetrVG: BAG, Beschluss vom 24. Juli 1991 - 7 ABR 68/90 - BAGE 68, 187, 195; Beschluss vom 6. November 1996 - 7 ABR 54/95 - BAGE 84, 294, 298).

    ff) Vielmehr nimmt es in ständiger Rechtsprechung an, dass sich der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 78 a BetrVG und folgerichtig auch die Frage nach einem freien ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatz auf den Ausbildungsbetrieb beschränkt (vgl. Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O.; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - BAGE 87, 105, 107; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - BAGE 87, 110, 112; Beschluss vom 28. Juni 2000 - 7 ABR 57/98 - juris Rn. 12).

    Voraussetzung dafür ist, dass der Auszubildende dem Arbeitgeber frühzeitig, regelmäßig nach dessen Nichtübernahmemitteilung nach § 78 a Abs. 1 BetrVG und spätestens mit dem eigenen Weiterbeschäftigungsverlangen, zu erkennen gibt, zu welchen abweichenden Arbeitsbedingungen er sich seine Weiterbeschäftigung vorstellt (vgl. Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O. S. 298 f.).

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 9 Abs. 2 BPersVG besteht nicht landesweit, sondern grundsätzlich nur gegenüber der Dienststelle oder Einrichtung des Landes, bei der das Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung seine Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz erhalten hat, es sei denn, der Arbeitgeber pflegt Auszubildende, welche er bei der Ausbildungsstätte nicht weiterbeschäftigen kann, bei anderen Dienststellen seines Zuständigkeitsbereichs einzustellen (im Anschluss an BVerwG, B. v. 1.11.2005 - 6 P 3.05).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies nunmehr mit Beschluss vom 1. November 2005 (- 6 P 3.05 - zit. nach juris), dem sich der Senat anschließt, wie folgt begründet:.

    Die Situation in der Unteren Straßenbauverwaltung zu dem maßgeblichen Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses am 27. Juni 2003 - bzw. in einem dreimonatigen Zeitraum davor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 -, a. a. O.) - stellt sich dergestalt dar, dass jedenfalls eine freie Stelle für die Weiterbeschäftigung der Beteiligten zu 1. zur Verfügung stand.

  • BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84

    Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04
    Der Einstellungsanspruch aus § 9 Abs. 2 BPersVG besteht nicht landesweit, sondern nur gegenüber der Dienststelle oder Einrichtung des Landes, bei der das Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung seine Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz erhalten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.1985 - 6 B 13.84 -, BVerwGE 72, 154; OVG Berlin, Beschluss vom 18.12.2001 - 60 PV 6.01 -, ZfBR 2002, 202; HessVGH, Beschluss vom 21.03.1996 - 22 TL 2391/95, PersR 1996, 288; OVG NW, Beschluss vom 25.03.1999 - 1 A 5787/98.PVL - PersV 1999, 568; SächsOVG, Beschluss vom 10.07.1997 - P 5 S 13/95 -, Personalrat 1998, 334; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2000 - 5 L 6/00 -, PersV 2001, 419).

    Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 9 Abs. 2 BPersVG besteht nicht landesweit, sondern nur in Bezug auf diejenige Dienststelle, in welcher der Jugendvertreter seine Berufsausbildung erhalten hat (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 6 P 13.84 - BVerwGE 72, 154, 160):.

    Damit ist ein Schutzniveau gewährleistet, welches sich daran orientiert, dass § 9 BPersVG eine spezielle Ausformung des in § 8 BPersVG normierten Benachteiligungsverbots darstellt (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 1985 a.a.O. S. 155 f.; Beschluss vom 13. März 1989 - BVerwG 6 P 22.85 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 6 S. 13).

  • BVerwG, 13.09.2001 - 6 PB 9.01

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04
    Dies ist allerdings regelmäßig nur dann der Fall, wenn es sich um wirkliche Ausnahmefälle handelt, die sachdienlich mit übergeordneten Gesichtspunkten begründet und in ihrem Wirkungskreis eindeutig definiert worden sind, etwa durch verbindliche Pläne für die nach dem Personalabbau zu schaffenden Strukturen oder durch Eingrenzung nach regionalen Gesichtspunkten und/oder nach Berufssparten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.09.2001 - 6 PB 9.01 -, ZfBR 2001, 291; Beschluss vom 02.11.1994 - 6 P 39.93 -, PersR 1995, 206).

    Hinzu kommt, dass das Finanzministerium über Ausnahmen entscheidet, womit eine landesweit einheitliche Verwaltungspraxis sicher gestellt und zugleich einer etwaigen Benachteiligung der Jugendvertreter vorgebeugt wird, die im Zusammenhang mit deren Aktivitäten bei der Ausbildungsdienststelle bestehen (vgl. zur entsprechenden Rechtslage in Sachsen-Anhalt: BVerwG, Beschluss vom 13.09.2001 - 6 PB 9.01 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 48.93

    Personalvertretung - Einstellungsstopp - Deutsche Telekom - Weiterbeschäftigung

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04
    Für den Arbeitgeber, das ist die Anstellungskörperschaft, hier also der Freistaat Thüringen, handelt allein derjenige, der ihn gerichtlich zu vertreten hat (BVerwG, Beschl. v. 02.11.1994 - 6 P 48/93 -, PersR 1995, 174).

    Dadurch würde der Grundsatz in Frage gestellt, wonach die Regelung in § 9 BPersVG kein totales Einstellungsgebot beinhaltet (vgl. Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 48.93 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 11 S. 16), sondern offen ist für eine einzelfallbezogene Abwägung, deren Ergebnis sein kann, dass die Weiterbeschäftigung unzumutbar ist.

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04
    In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. in Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung: Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.11.1994 - 6 B 39.93 -, BVerwGE 97, 68 m. w. N.), der sich der Senat anschließt, ist die Frage der Unzumutbarkeit vor dem Hintergrund des Schutzzweckes des grundsätzlichen Anspruchs auf Weiterbeschäftigung zu beantworten.

    Dies ist allerdings regelmäßig nur dann der Fall, wenn es sich um wirkliche Ausnahmefälle handelt, die sachdienlich mit übergeordneten Gesichtspunkten begründet und in ihrem Wirkungskreis eindeutig definiert worden sind, etwa durch verbindliche Pläne für die nach dem Personalabbau zu schaffenden Strukturen oder durch Eingrenzung nach regionalen Gesichtspunkten und/oder nach Berufssparten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.09.2001 - 6 PB 9.01 -, ZfBR 2001, 291; Beschluss vom 02.11.1994 - 6 P 39.93 -, PersR 1995, 206).

  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92

    Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04
    Deswegen kann daraus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über den Wortlaut des § 15 Abs. 4 KSchG hinaus die betriebsbedingte Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Stilllegung des Betriebes nur gerechtfertigt ist, wenn keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens besteht (vgl. Urteil vom 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP Nr. 32 zu § 15 KSchG 1969 Bl. 218) für den Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugendvertreters nach § 9 BPersVG nichts hergeleitet werden.
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 63/96

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 78a BetrVG

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04
    ff) Vielmehr nimmt es in ständiger Rechtsprechung an, dass sich der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 78 a BetrVG und folgerichtig auch die Frage nach einem freien ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatz auf den Ausbildungsbetrieb beschränkt (vgl. Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O.; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - BAGE 87, 105, 107; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - BAGE 87, 110, 112; Beschluss vom 28. Juni 2000 - 7 ABR 57/98 - juris Rn. 12).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 ABR 57/98

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04
    ff) Vielmehr nimmt es in ständiger Rechtsprechung an, dass sich der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 78 a BetrVG und folgerichtig auch die Frage nach einem freien ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatz auf den Ausbildungsbetrieb beschränkt (vgl. Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O.; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - BAGE 87, 105, 107; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - BAGE 87, 110, 112; Beschluss vom 28. Juni 2000 - 7 ABR 57/98 - juris Rn. 12).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 73/96

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04
    ff) Vielmehr nimmt es in ständiger Rechtsprechung an, dass sich der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 78 a BetrVG und folgerichtig auch die Frage nach einem freien ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatz auf den Ausbildungsbetrieb beschränkt (vgl. Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O.; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - BAGE 87, 105, 107; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - BAGE 87, 110, 112; Beschluss vom 28. Juni 2000 - 7 ABR 57/98 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 13.03.1989 - 6 P 22.85

    Weiterbeschäftigung - Jugend- oder Personalvertretung - Verwaltungsinterner

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 6.93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

  • BVerwG, 09.05.1984 - 6 B 13.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.05.1990 - 6 P 16.88

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters im Krankenpflegebereich

  • OVG Sachsen, 10.07.1997 - P 5 S 13/95

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds einer Jugendvertretung und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2000 - 5 L 6/00

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung einer Auszubildenden nach Beendigung der

  • VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Jugendvertreter -

  • BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 68/90

    Jugendvertreter - Übernahme in befristetes Arbeitsverhältnis

  • BVerwG, 29.07.1993 - 6 B 39.93

    Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1999 - 1 A 5787/98

    Personalvertretung; Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung; Auszubildender;

  • OVG Berlin, 18.12.2001 - 60 PV 6.01

    Auflösung eines Arbeitsvertrages mit einem befristet angestellten

  • OVG Thüringen, 25.10.2007 - 5 PO 527/06

    Personalvertretungsrecht der Länder; Unzumutbarkeit des

    Die Besetzbarkeit von haushaltsmäßig ausgewiesenen und freien Stellen kann nur dann wirksam ausgeschlossen werden, wenn der Haushaltsgesetzgeber selbst eine Stellenbesetzungssperre erkennbar zum Ausdruck gebracht hat oder sich die Verhängung einer solchen als Vollzug einer wenigstens globalen Anweisung des Haushaltsgesetzgebers zur Personaleinsparung darstellt (in Anschluss an Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1489/04 -, PersV 2006, 391 = ThürVBl. 2006, 235 = NZA-RR 2006, 612).

    Diese Voraussetzungen liegen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat in seiner Spruchpraxis angeschlossen hat, regelmäßig dann vor, wenn entweder der Fortsetzung gesetzliche oder tarifliche Einstellungshindernisse entgegenstehen oder ein besetzbarer, der Ausbildung entsprechender und auf Dauer angelegter Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht oder wenn in der Person der jeweiligen (früheren) Jugendvertreter Gründe gegeben sind, die es ausschließen, dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses abzuverlangen (vgl. im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerwG: Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1489/04 -, PersV 2006, 391 = ThürVBl.

    2006, 235 = ThürVGRspr 2007, 12 = NZA-RR 2006, 612 m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2007 - 62 PV 11.06

    Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters; Bereich der

    Für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für den Jugendvertreter zur Verfügung gestellt werden kann, kommt es zunächst allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 6 P 13.84 -, BVerwGE 72, 154, 160; mit umfassenden Erwägungen: BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005 - 6 P 3/05 -, Juris, Rdn. 22 ff. des Ausdrucks; Hessischer VGH, Beschluss vom 18. November 2004 - 22 TL 312/04 -, PersR 2005, 198; Thüringer OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1488/04 -, PersV 2006, 391, 393; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 A 11117/05.OVG -, PersV 2006, 432, 433).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat von diesem Grundsatz in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts freilich eine Ausnahme für den Fall offen gehalten, dass der öffentliche Arbeitgeber Auszubildende, welche er in der Ausbildungsdienststelle nicht weiterbeschäftigen kann, bei anderen Dienststellen seines Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiches einzustellen pflegt, sofern der Auszubildende sein Einverständnis mit einer Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen erklärt hat und dies im Ergebnis nicht faktisch einer Beschäftigungsgarantie gleichkommt (s. entsprechend auch Thüringer OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1488/04 -, PersV 2006, 391, 393 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - 60 PV 1.07

    Personalvertretungsrecht: Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Jugend- und

    Die Gründe, die eine Unzumutbarkeit belegen sollen, müssen vom Arbeitgeber dargelegt und im Zweifelsfalle auch bewiesen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 6 P 48.93 -, PersR 1995, 174, 175; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2007 - OVG 62 PV 2.06 -, S. 5 EA; Thüringer OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1488/04 -, PersV 2006, 391, 392).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2006 - 8 L 426/05

    Wahlberechtigung der bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eingesetzten

    Eine Kostenentscheidung entfällt im personalvertretungsrechtlichen Beschluss verfahren (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 25.08.2006 - 1 A 1724/05.PVL -, zit. nach juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14.08.2006 - 5 B 1/06 -, zit. nach juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 31.05.2006 - 5 M 4/06 -, zit. nach juris; OVG München, Beschluss vom 27.02.2006 - 17 C 05.1527 -, zit. nach juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 20.12.2005 - 9 B 342/05.PL -, zit. nach juris; OVG Weimar, Beschluss vom 20.12.2005 - 5 PO 1488/04 -, zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 3871/06

    Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 -, a.a.O.; zur Dienststellenbezogenheit ferner OVG NRW, Beschluss vom 25. März 1999 - 1 A 5787/98.PVL -, PersV 1999, 568; OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 A 11117/05.OVG - , PersV 2006, 432; Thüringer OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1488/04 -, PersV 2006, 392; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 5 L 11/06 -, PersR 2007, 28; Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 10. Aufl., § 9 Rn. 16; kritisch Lorenzen u.a., BPersVG, § 9 Rn. 83.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - 60 PV 10.06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einem Mitglied der Jugend- und

    Die Gründe, die eine Unzumutbarkeit belegen sollen, müssen vom Arbeitgeber dargelegt und im Zweifelsfalle auch bewiesen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 6 P 48.93 -, PersR 1995, 174, 175; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2007 - OVG 62 PV 2.06 -, S. 5 EA; Thüringer OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1488/04 -, PersV 2006, 391, 392).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 1872/06
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 -, a.a.O.; zur Dienststellenbezogenheit ferner OVG NRW, Beschluss vom 25. März 1999 - 1 A 5787/98.PVL - PersV 1999, 568; OVG Rheinland-Pfalz vom 9. Februar 2006 - 5 A 11117/05.OVG -, PersV 2006, 432; Thüringer OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1488/04 -, PersV 2006, 392; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Oktober 2007 - 5 L 11/06 -, PersR 2006, 28; Ilbertz/Wid-maier, BPersVG, 10. Aufl., § 9 Rn. 16; kritisch Lorenzen u.a., BPersVG, § 9 Rn. 83.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2007 - 1 A 4443/06

    Rechtsgrundlage für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 -, a.a.O.; zur Dienststellenbezogenheit ferner OVG NRW, Beschluss vom 25. März 1999 - 1 A 5787/98.PVL - PersV 1999, 568; OVG Rheinland-Pfalz vom 9. Februar 2006 - 5 A 11117/05.OVG -, PersV 2006, 432; Thüringer OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1488/04 -, PersV 2006, 392; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Oktober 2007 - 5 L 11/06 -, PersR 2006, 28; Ilbertz/Wid-maier, BPersVG, 10. Aufl., § 9 Rn. 16; kritisch Lorenzen u.a., BPersVG, § 9 Rn. 83.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 421/07

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters und Auszubildendenvertreters im

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 -, a.a.O.; zur Dienststellenbezogenheit ferner OVG NRW, Beschluss vom 25. März 1999 - 1 A 5787/98.PVL - PersV 1999 568, 0VG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 A 11117/05.OVG -, PersV 2006, 452; Thüringer OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1488/04 -, PersV 2006, 392; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 5 L 11/06 -, PersR 2007, 28; Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 10. Aufl., § 9 Rn. 16; kritisch Lorenzen u.a., BPersVG, § 9 Rn. 83.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 3046/06

    Auflösen eines begründeten Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst aus

    - 5 A 11117/05.OVG - PersV 2006, 432; Thüringer OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1488/04 -, PersV 2006, 392; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 5 L 11/06 -, PersR 2007, 28; Ilbertz/Wid-maier, BPersVG, 10. Aufl., § 9 Rn. 16; kritisch Lorenzen u.a., BPersVG, § 9 Rn. 83.
  • VG Saarlouis, 18.12.2006 - 8 K 3/06

    Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

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