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   LG Kaiserslautern, 08.01.2019 - 5 Qs 120/18   

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https://dejure.org/2019,582
LG Kaiserslautern, 08.01.2019 - 5 Qs 120/18 (https://dejure.org/2019,582)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 08.01.2019 - 5 Qs 120/18 (https://dejure.org/2019,582)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 5 Qs 120/18 (https://dejure.org/2019,582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Erstreckung, Pflichtverteidiger, Bestellung, Verbindung, Reihenfolge

  • Burhoff online

    Erstreckung, Reihenfolge Verbindung Bestellung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08

    Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 08.01.2019 - 5 Qs 120/18
    Da die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht dem Kosteninteresse des Angeklagten und seines Verteidigers dient, sondern allein den Zweck verfolgt, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Angeklagte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist (BGH NStZ-RR 2009, 348), wäre es systemwidrig, allein den Umstand einer Verfahrensverbindung ausreichen zu lassen, um Gebührenansprüche des Verteidigers gegen den Mandanten in hinzuverbundenen Verfahren durch Erstattungsansprüche gegen die Staatskasse zu ersetzen.
  • OLG Koblenz, 30.05.2012 - 2 Ws 242/12

    Vergütung des Pflichtverteidigers in Verbundverfahren

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 08.01.2019 - 5 Qs 120/18
    Für Verbundverfahren, in denen eine Erstreckung - wie vorliegend - nicht erfolgt ist, gibt es keinen sachlichen Grund, den Gebührenanspruch des Wahlverteidigers gegen seinen Mandanten durch einen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zu ersetzen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30.05.2012 - 2 Ws 242/12, zit. nach juris).
  • OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14

    Erfordernis der Erstreckung einer Pflichtverteidigerbeiordnung auf

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 08.01.2019 - 5 Qs 120/18
    Eine Einschränkung hinsichtlich des Zeitpunktes der Verbindung lässt sich der Gesetzesbegründung nicht entnehmen (vgl. auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 22.04.2014 - 1 Ws 48/14, juris, Rn. 34).
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