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   LG Bremen, 13.06.2012 - 5 Qs 146/12   

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https://dejure.org/2012,18223
LG Bremen, 13.06.2012 - 5 Qs 146/12 (https://dejure.org/2012,18223)
LG Bremen, Entscheidung vom 13.06.2012 - 5 Qs 146/12 (https://dejure.org/2012,18223)
LG Bremen, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 5 Qs 146/12 (https://dejure.org/2012,18223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilnahme an einem gerichtlichen Termin ohne Erbringung besonderer Tätigkeiten als Voraussetzung der Terminsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1; RVG Nr. 5110 VV
    Teilnahme an einem gerichtlichen Termin ohne Erbringung besonderer Tätigkeiten als Voraussetzung der Terminsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Aus neun mach eins - aus eins mach (wieder) neun - ist für die Kasse interessant

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Terminsgebühr erfordert grundsätzlich nur Anwesenheit des Rechtsanwalts beim Gerichtstermin

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 15.12.2006 - 1 Ws 249/06

    Angelegenheit; Vorbereitendes Verfahren; gerichtliches Verfahren

    Auszug aus LG Bremen, 13.06.2012 - 5 Qs 146/12
    (Vgl. auch LG Bremen 61(B) Qs 137/11 und Hinweis auf LG Köln, Rpfleger 2009, 273-274 und OLG Saarbrücken, Rpfleger 2007, 342 -343 m.w.N. zum Streitstand).
  • LG Köln, 01.10.2008 - 20 S 15/08

    Vorbereitendes und gerichtliches Verfahren; verschiedene Angelegenheiten

    Auszug aus LG Bremen, 13.06.2012 - 5 Qs 146/12
    (Vgl. auch LG Bremen 61(B) Qs 137/11 und Hinweis auf LG Köln, Rpfleger 2009, 273-274 und OLG Saarbrücken, Rpfleger 2007, 342 -343 m.w.N. zum Streitstand).
  • LG Zweibrücken, 19.12.2011 - Qs 137/11
    Auszug aus LG Bremen, 13.06.2012 - 5 Qs 146/12
    (Vgl. auch LG Bremen 61(B) Qs 137/11 und Hinweis auf LG Köln, Rpfleger 2009, 273-274 und OLG Saarbrücken, Rpfleger 2007, 342 -343 m.w.N. zum Streitstand).
  • LG Zweibrücken, 12.02.2008 - Qs 68/07

    Rahmengebühr; Bemessung; Verbindlichkeit

    Auszug aus LG Bremen, 13.06.2012 - 5 Qs 146/12
    In der Praxis hat sich die Faustregel herausgebildet, dass ein anwaltlicher Ansatz, der um etwa 20 % von der Vorstellung des Gerichts abweicht, noch nicht als unbillig anzusehen ist (vgl. statt vieler LG Zweibrücken, Beschl. v. 12.02.2008, Qs 68/07 bei www.burhoff.de mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16

    Keine gesonderte Terminsgebühr für ein in der Hauptverhandlung abgetrenntes und

    Schließlich sieht sich der Senat auch nicht durch die von Burhoff (in: ders. (Hg.), a.a.O., Rn. A/1904) zustimmend zitierte Entscheidung des Landgerichts Bremen (DAR 2013, 58, juris) zu einer anderen Auffassung veranlasst, nach der - so die Formulierung des Leitsatzes bei juris - der Verteidiger (in einem OWi-Verfahren) nach Abtrennung mehrerer Verfahren von dem führenden Verfahren in sämtlichen ursprünglich verbundenen Verfahren Terminsgebühren verdienen soll, wenn sie in der Hauptverhandlung "jeweils" von dem führenden Verfahren abgetrennt und sonach gesondert (gemäß § 47 Abs. 2 OWiG) eingestellt worden sind.
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