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   LG Kaiserslautern, 12.04.2021 - 5 Qs 23/21   

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https://dejure.org/2021,8783
LG Kaiserslautern, 12.04.2021 - 5 Qs 23/21 (https://dejure.org/2021,8783)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 12.04.2021 - 5 Qs 23/21 (https://dejure.org/2021,8783)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 12. April 2021 - 5 Qs 23/21 (https://dejure.org/2021,8783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Rücknahme Strafantrag, Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rücknahme des Strafantrags, oder: Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 19.07.2004 - 2 Ws 143/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 12.04.2021 - 5 Qs 23/21
    Nach der wohl überwiegenden und zutreffenden Ansicht, handelt es sich bei der Vorschrift des § 400 Abs. 1 StPO lediglich um einen gesetzlich geregelten, generellen Ausschluss der Beschwer des Nebenklägers, der die Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung ebenso wenig wie eine mangelnde Beschwer im Einzelfall beseitigt und damit die Zulässigkeit der Kostenbeschwerde nicht berührt (OLG Köln NStZ-RR 2009, 126; OLG Hamm NStZ-RR 2006, 95 f.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 120 f.; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 400 Rn. 1).
  • OLG Rostock, 14.08.2017 - 20 Ws 226/17

    Rücknahme eines Strafantrages wegen Beleidigung in der Berufungsinstanz:

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 12.04.2021 - 5 Qs 23/21
    Für diese Konstellation wird von der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass die Kostenentscheidung unanfechtbar sein soll (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 23.02.2012 - 2 Ws 80/11, BeckRS 2021, 9698; OLG Düsseldorf NStZ 2014, 424; OLG Rostock, Beschluss vom 14.08.2017 - 20 Ws 226/17, juris; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 470 Rn. 4).
  • OLG Hamburg, 23.02.2012 - 2 Ws 80/11

    Anfechtung der Kosten- und Auslagenentscheidung bei Rücknahme des Strafantrages

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 12.04.2021 - 5 Qs 23/21
    Für diese Konstellation wird von der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass die Kostenentscheidung unanfechtbar sein soll (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 23.02.2012 - 2 Ws 80/11, BeckRS 2021, 9698; OLG Düsseldorf NStZ 2014, 424; OLG Rostock, Beschluss vom 14.08.2017 - 20 Ws 226/17, juris; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 470 Rn. 4).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 2 Ws 406/08

    Kosten der Nebenklage bei erfolgreicher Strafmaßberufung des Angeklagten

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 12.04.2021 - 5 Qs 23/21
    Nach der wohl überwiegenden und zutreffenden Ansicht, handelt es sich bei der Vorschrift des § 400 Abs. 1 StPO lediglich um einen gesetzlich geregelten, generellen Ausschluss der Beschwer des Nebenklägers, der die Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung ebenso wenig wie eine mangelnde Beschwer im Einzelfall beseitigt und damit die Zulässigkeit der Kostenbeschwerde nicht berührt (OLG Köln NStZ-RR 2009, 126; OLG Hamm NStZ-RR 2006, 95 f.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 120 f.; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 400 Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2013 - 2 Ws 545/13

    Unanfechtbarkeit einer Kosten- und Auslagenentscheidung nach Einstellung des

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 12.04.2021 - 5 Qs 23/21
    Für diese Konstellation wird von der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass die Kostenentscheidung unanfechtbar sein soll (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 23.02.2012 - 2 Ws 80/11, BeckRS 2021, 9698; OLG Düsseldorf NStZ 2014, 424; OLG Rostock, Beschluss vom 14.08.2017 - 20 Ws 226/17, juris; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 470 Rn. 4).
  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 12.04.2021 - 5 Qs 23/21
    Auch in diesem Fall ist das Beschwerdegericht angehalten, wegen § 464 Abs. 3 S. 2 StPO bei unzureichenden Feststellungen die Entscheidung zurückzuverweisen (BGH, Beschluss vom 04.12.1974 - 3 StR 298/74, NJW 1975, 699, 700; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 464 Rn. 11; Dölling/Duttge/König/Rössner/Meier, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., StPO § 464 Rn. 17).
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