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   LG Stuttgart, 13.02.2023 - 5 Qs 8/23   

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https://dejure.org/2023,2696
LG Stuttgart, 13.02.2023 - 5 Qs 8/23 (https://dejure.org/2023,2696)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13.02.2023 - 5 Qs 8/23 (https://dejure.org/2023,2696)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Februar 2023 - 5 Qs 8/23 (https://dejure.org/2023,2696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich, Fotografieren einer bekleideten Frau, Vorraum einer öffentlichen Damentoilette

  • strafrechtsiegen.de

    Fotografieren einer Frau in Toiletten-Vorraum - strafbar?

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 201a Abs 1 Nr 1 StGB, § 205 Abs 1 S 2 StGB
    Strafbarkeit des Fotografierens einer vollständig bekleideten Frau im Vorraum einer öffentlichen Damentoilette

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Fotografieren einer bekleideten Frau - "Fotoshooting” im Vorraum einer Toilette strafbar?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fotografieren einer bekleideten Person im Vorraum der Toilette ist nicht strafbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fotos eines Teenagers in einer Damentoilette - Verletzung der Intimsphäre?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fotografieren einer vollständig bekleideten Frau im Vorraum einer öffentlichen Damentoilette ist nicht strafbar - Keine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.2005 - 1 StR 432/04
    Auszug aus LG Stuttgart, 13.02.2023 - 5 Qs 8/23
    Zwar hat auch die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung gemäß § 205 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht ausdrücklich erklärt, dies kann aber konkludent erfolgen, etwa durch Anklageerhebung (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2005, 1 StR 432/04, Rn. 28).
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.02.2023 - 5 Qs 8/23
    Der Schutz vor Nacktaufnahmen bildet damit korrespondierend auch einen zentralen Aspekt des Schutzes der Intimsphäre in der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1985, VI ZR 28/83, NJW 1985, 1617; vgl. auch die Gesetzesbegründung a.a.O.).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.02.2023 - 5 Qs 8/23
    Sie beschreibt den Kernbereich der höchstpersönlichen Lebensgestaltung und umfasst den letzten unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit (vgl. BVerfGE 32, 373, Rn. 22f. in juris).
  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.02.2023 - 5 Qs 8/23
    Dazu gehört in diesem Bereich auch das Recht, für sich zu sein, sich selber zu gehören und den Einblick durch andere auszuschließen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.09.2012, VI ZR 291/10, NJW 2012, 3645, Rn. 12 in juris).
  • OLG Koblenz, 11.11.2008 - 1 Ws 535/08

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Versuch

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.02.2023 - 5 Qs 8/23
    Dabei kann offenbleiben, ob der Vorraum einer Damentoilette ein gegen Einblick besonders geschützter Raum im Sinne der Norm ist oder ob von der Norm nur Räumlichkeiten erfasst werden, die von vornherein dazu bestimmt sind, einen Menschen vor den Blicken eines jeden anderen und damit auch vor Bildaufnahmen zu schützen (in diesem Sinne OLG Koblenz, Beschluss vom 11.11.2008, 1 Ws 535/08, NStZ 2009, 268, 269).
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