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   LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16   

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https://dejure.org/2016,5186
LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16 (https://dejure.org/2016,5186)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 15.03.2016 - 5 Qs 99/16 (https://dejure.org/2016,5186)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 15. März 2016 - 5 Qs 99/16 (https://dejure.org/2016,5186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Durchsuchung, Bußgeldverfahren, Verhältnismäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 98 StPO; § 103 StPO; § 105 StPO; § 46 OWiG; Art. 13 GG; Art. 8 EMRK
    Durchsuchung der Geschäftsräume und Fahrzeuge wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eines Fahrers als Fahrzeugführer

  • verkehrslexikon.de

    Verhältnismäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses zur Feststellung des Fahrzeugführers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsuchung der Geschäftsräume und Fahrzeuge wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eines Fahrers als Fahrzeugführer

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Durchsuchungsbeschluss - Feststellung Fahrzeugführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung im Bußgeldverfahren, wann ist sie verhältnismäßig?

  • weka.de (Kurzinformation)

    Ist eine Durchsuchung zum Auffinden eines Fahrtenschreibers zulässig?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EGMR, 28.04.2005 - 41604/98

    Recht auf Achtung des Privatlebens und der Wohnung (Einsatz von Durchsuchungen

    Auszug aus LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16
    Während teilweise bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen ganz überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05] im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h; LG Oldenburg, Beschluss v. 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 - bei einem mit regelmäßig 80 EUR bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsverstoß, in dem keine anderen Ermittlungsansätze bestanden haben).

    Insbesondere sind auch die Anforderungen des EGMR aus seinem Urteil vom 20.04.2005 (NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] ) erfüllt.

  • LG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 Qs 345/15

    Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16
    Während teilweise bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen ganz überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05] im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h; LG Oldenburg, Beschluss v. 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 - bei einem mit regelmäßig 80 EUR bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsverstoß, in dem keine anderen Ermittlungsansätze bestanden haben).

    Dies jedoch wäre mit der staatlichen Pflicht, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Verstöße dementsprechend auch zu ahnden, nicht zu vereinbaren (so bereits Beschl. d. Kammer v. 21.09.2015, 5 Qs 345/15).

  • EGMR, 15.11.2011 - 43005/07

    FRANK GMBH v. GERMANY

    Auszug aus LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16
    Während teilweise bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen ganz überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05] im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h; LG Oldenburg, Beschluss v. 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 - bei einem mit regelmäßig 80 EUR bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsverstoß, in dem keine anderen Ermittlungsansätze bestanden haben).
  • LG Tübingen, 29.12.2011 - 1 Qs 248/11

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung und Beschlagnahme der Motorradkleidung zur

    Auszug aus LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16
    Während teilweise bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen ganz überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05] im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h; LG Oldenburg, Beschluss v. 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 - bei einem mit regelmäßig 80 EUR bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsverstoß, in dem keine anderen Ermittlungsansätze bestanden haben).
  • BVerfG, 27.07.2007 - 2 BvR 254/07
    Auszug aus LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16
    Während teilweise bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen ganz überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05] im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h; LG Oldenburg, Beschluss v. 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 - bei einem mit regelmäßig 80 EUR bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsverstoß, in dem keine anderen Ermittlungsansätze bestanden haben).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in einem OWi-Verfahren wegen eines

    Auszug aus LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16
    Während teilweise bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen ganz überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05] im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h; LG Oldenburg, Beschluss v. 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 - bei einem mit regelmäßig 80 EUR bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsverstoß, in dem keine anderen Ermittlungsansätze bestanden haben).
  • AG Landau/Pfalz, 20.02.2001 - Gs 12/01
    Auszug aus LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16
    Während teilweise bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen ganz überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05] im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h; LG Oldenburg, Beschluss v. 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 - bei einem mit regelmäßig 80 EUR bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsverstoß, in dem keine anderen Ermittlungsansätze bestanden haben).
  • LG Freiburg, 03.02.2014 - 3 Qs 9/14

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Wohnungsdurchsuchung zwecks

    Auszug aus LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16
    Während teilweise bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen ganz überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05] im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h; LG Oldenburg, Beschluss v. 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 - bei einem mit regelmäßig 80 EUR bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsverstoß, in dem keine anderen Ermittlungsansätze bestanden haben).
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