Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.02.2022 - 5 RBs 12/22 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Kenntnis
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
OWiG § 10; StVO § 3 Abs. 3; StVG § 24
Zulässige Höchstgeschwindigkeit, Überschreitung, Umfang, Vorsatz
- verkehrslexikon.de
Zur Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
- IWW
- rewis.io
- bussgeldsiegen.de
Geschwindigkeitsüberschreitung - Wann liegt Vorsatz vor?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 473 Abs. 1 ; StPO § 473 Abs. 7
Keine exakte Kenntnis des Zuviel an Geschwindigkeit bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung; Wissen um deutlich zu schnelles Fahren ausreichend für vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Vorsatz und Geschwindigkeitsüberschreitung - Muss der Umfang dem Betroffenen bekannt sein?
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wieviel des Wissens bedarf es bei Geschwindigkeitsverstoß zur Vorsatzannahme?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß setzt nicht exakte Kenntnis der Geschwindigkeitsüberschreitung voraus - Wissen, schneller als erlaubt zu fahren, genügt
Verfahrensgang
- AG Lüdenscheid - 82 OWi 236/21
- OLG Hamm, 07.02.2022 - 5 RBs 12/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98
Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2022 - 5 RBs 12/22
Vielmehr genügt das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v.19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss-OWi 684/20 -juris; vgl. auch BayObLG NZV 1999, 97; OLG Düsseldorf NZV 1996, 463). - OLG Düsseldorf, 17.07.1996 - 2 Ss OWi 226/96
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2022 - 5 RBs 12/22
Vielmehr genügt das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v.19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss-OWi 684/20 -juris; vgl. auch BayObLG NZV 1999, 97; OLG Düsseldorf NZV 1996, 463).