Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.08.2013 - III-5 RBs 123/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO § 267
Täteridentifizierung, Urteilsgründe, Anforderungen - NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Identitätsabgleich mit dem Messbild im Urteil
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Nachweis der Fahreridentität durch Bezugnahme auf Lichtbilder u. richterliche Inaugenscheinnahme des Betroffenen
- ra.de
- RA Kotz
Geschwindigkeitsmessung - Identitätsabgleich mit dem Messbild durch das Gericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Nachweis der Fahreridentität durch Bezugnahme auf Lichtbilder und richterliche Inaugenscheinnahme des Betroffenen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Knöllchen: Zur Identifizierung des Fahrers auf Blitzerfotos durch den Richter
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Täteridentifizierung auf Blitzerfoto
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Feststellung der Fahreridentität kann auf Lichtbilder und Inaugenscheinnahme des Betroffenen gestützt werden
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Warstein - 1 OWi 171/12
- OLG Hamm, 28.08.2013 - III-5 RBs 123/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97
Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters; …
Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2013 - 5 RBs 123/13
Im Rahmen der Sachrüge ist Gegenstand der sachlich-rechtlichen Überprüfung ausschließlich die Urteilsurkunde, alle anderen Erkenntnisquellen sind dem Revisionsgericht verschlossen (BGHSt 35, 238, 241; BGH, NJW 1998, 3654). - BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87
Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2013 - 5 RBs 123/13
Im Rahmen der Sachrüge ist Gegenstand der sachlich-rechtlichen Überprüfung ausschließlich die Urteilsurkunde, alle anderen Erkenntnisquellen sind dem Revisionsgericht verschlossen (BGHSt 35, 238, 241; BGH, NJW 1998, 3654). - BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus …
Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2013 - 5 RBs 123/13
Vielmehr steht dem Rechtsmittelgericht ausschließlich die Überprüfung der generellen Ergiebigkeit der in Bezug genommenen Lichtbilder zu, welche es aufgrund der durch die Inbezugnahme ermöglichten eigenen Anschauung vornimmt (vgl. zu all dem: BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995, 4 StR 170/95, zitiert nach juris Rn. 23). - OLG Hamm, 06.08.2009 - 3 Ss OWi 599/09
Beweisantrag; Beweistatsache; Beweisziel; Radarfoto; Identität
Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2013 - 5 RBs 123/13
Ausweislich der Urteilsgründe hat das Amtsgericht seine Überzeugung von der Fahreridentität der Betroffenen vielmehr ausdrücklich ausschließlich auf einen eigenen Vergleich der nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch der Senat folgt, eindeutig und ausdrücklich nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 OWiG in Bezug genommenen, auf Bl. 17/18 in der Akte befindlichen Lichtbilder und der Augenscheinnahme der Person der persönlich in der Hauptverhandlung anwesenden Betroffenen gestützt, wie es seine Aufgabe ist (vgl. dazu: Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 06. August 2009, 3 Ss OWi 599/09, zitiert nach juris Rn. 6).
- OLG Hamm, 08.03.2016 - 4 RBs 37/16
Radarfoto; Identifizierung des Fahrers; Beweiswürdigung; Darstellung in den …
Vielmehr steht dem Rechtsmittelgericht ausschließlich die Überprüfung der generellen Ergiebigkeit der in Bezug genommenen Lichtbilder zu, welche es aufgrund der durch die Inbezugnahme ermöglichten eigenen Anschauung vornimmt (BGH, Beschl. v. 19.12.1995 - 4 StR 170/95 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 28.08.2013 - III-5 RBs 123/13, 5 RBs 123/13 - juris). - OLG Koblenz, 22.03.2018 - 1 OWi 6 SsRs 27/18
Gehörsverletzung durch unterlassene Vernehmung des Messbeamten nach Verlesung des …
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen, welche an die Höhe von Geschwindigkeitsüberschreitungen und ihre Begehung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften geknüpft sind (vgl. Anl. 13 zu § 40 FeV), waren diese Umstände bereits in den Tenor der Entscheidung aufzunehmen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 2 OWi 3 SsRs 50/14; OLG Hamm, Beschluss vom 28. August 2013 - 5 RBs 123/13 [juris]).