Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.03.2011 - III-5 RBs 254/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18452
OLG Hamm, 15.03.2011 - III-5 RBs 254/10 (https://dejure.org/2011,18452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.03.2011 - III-5 RBs 254/10 (https://dejure.org/2011,18452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. März 2011 - III-5 RBs 254/10 (https://dejure.org/2011,18452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Übergang vom Verwarnungsgeldangebot in das Bußgeldverfahren, solange das Verwarnungsgeld noch nicht bezahlt ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung eines Bußgeldverfahrens durch eine Verwaltungsbehörde bis zum Wirksamwerden einer Verwarnung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Falle des Angriff eines nur in einem Bußgeldbescheid enthaltene Kostenansatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Einleitung eines Bußgeld- anstelle eines Verwaltungsverfahrens; Rechtsbehelf gegen den Kostenansatz im Bußgeldbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Nichtzahlung des Verwarnungsgeldes: Behörde darf hohes Bußgeld verlangen

Verfahrensgang

  • AG Essen - 41 OWi 212/10
  • OLG Hamm, 15.03.2011 - III-5 RBs 254/10
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 20.04.1989 - 2 ObOWi 304/88
    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2011 - 5 RBs 254/10
    Bei dem "Einspruch" handelte es sich demzufolge entweder um einen auf den Kostenausspruch beschränkten Einspruch - eine solche Beschränkung, die den Bußgeldausspruch rechtskräftig werden lässt, ist zulässig (vgl. hierzu Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 77, 138 - 141 = NStZ 1989, 369 f.) oder aber nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 OWiG um einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 OWiG gegen den im Bußgeldbescheid enthaltenen Kostenansatz.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht