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   OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RBs 29/17   

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https://dejure.org/2017,11153
OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RBs 29/17 (https://dejure.org/2017,11153)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2017 - 5 RBs 29/17 (https://dejure.org/2017,11153)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2017 - 5 RBs 29/17 (https://dejure.org/2017,11153)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und Gehörsverletzung durch Ablehnung eines Beweisantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags im Bußgeldverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags im Bußgeldverfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 270 ; OWiG § 77 Abs. 2
    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und Gehörsverletzung durch Ablehnung eines Beweisantrags

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RBs 29/17
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat, und wenn durch die Entscheidung zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt wird (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1992, 2811).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll - als Prozessgrundrecht - sicherstellen, dass einerseits dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen, und soll andererseits das Gericht dazu verpflichten, seine Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811; Beschlüsse des hiesigen 2. Bußgeldsenats v. 13. Februar 2009 - Az. 2 Ss OWi 53/09 - und v. 25. Mai 2005 - Az. 2 Ss OWi 335/05-).

  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05

    Zulassung: Zulassungsantrag; Begrünung; Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RBs 29/17
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll - als Prozessgrundrecht - sicherstellen, dass einerseits dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen, und soll andererseits das Gericht dazu verpflichten, seine Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811; Beschlüsse des hiesigen 2. Bußgeldsenats v. 13. Februar 2009 - Az. 2 Ss OWi 53/09 - und v. 25. Mai 2005 - Az. 2 Ss OWi 335/05-).
  • OLG Hamm, 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09

    Beweisantrag; Anorderungen; Beweistatsache; Beweisziel; Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RBs 29/17
    Anderes gilt nur dann, wenn das Gericht den Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückzuführende Begründung abgelehnt hätte und die Zurückweisung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich wäre (vgl. BVerfG, a. a. O.; Beschluss des hiesigen 3. Bußgeldsenats vom 15. September 2009 - Az. 3 Ss OWi 689/09-).
  • OLG Schleswig, 11.11.2016 - 2 Ss OWi 161/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RBs 29/17
    Dass es sich bei dem Messverfahren TraffiStar S 350 um ein sog. standardisiertes Messverfahren handelt, ist inzwischen obergerichtlich entschieden (vgl. Beschluss des Senats vom 31. März 2016 - Az. 5 RBs 38/16 - OLG Schleswig, Beschluss vom 11. November 2016 - Az. 2 SsOWi 161/16 - zitiert nach burhoff.de).
  • OLG Hamm, 31.03.2016 - 5 RBs 38/16

    Anforderungen an die Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung im

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RBs 29/17
    Dass es sich bei dem Messverfahren TraffiStar S 350 um ein sog. standardisiertes Messverfahren handelt, ist inzwischen obergerichtlich entschieden (vgl. Beschluss des Senats vom 31. März 2016 - Az. 5 RBs 38/16 - OLG Schleswig, Beschluss vom 11. November 2016 - Az. 2 SsOWi 161/16 - zitiert nach burhoff.de).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertung eines im

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät TraffiStar S350 um ein standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. BayObLG, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2019 - 2 RbS 141/19 -, juris; OLG Köln, VerkMitt 2019, Nr. 61; OLG Rostock, Beschluss vom 22.1.2019 - 21 Ss OWi 251/18 (B) -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 9.3.2017 - 5 RBs 29/17 -, juris).
  • OLG Bremen, 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzw. auf ein faires

    Vielmehr handelt es sich bei diesem Vorbringen des Betroffenen um solches, welches die Funktionsweise des Messgeräts im Allgemeinen betrifft, dessen Messgenauigkeit bereits durch die Zulassung seitens der PTB sichergestellt ist, so dass es hierzu schon aus diesem Grunde der beantragten Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht bedurfte (vgl. so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2015 - 1 RBs 200/14, juris Rn. 14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss-OWi 1041/14, juris Rn. 21, DAR 2015, 149; OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2017 - 5 RBs 29/17, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.07.2015 - 2 (7) SsBs 212/15, juris Rn. 7).
  • OLG Rostock, 22.01.2019 - 21 Ss OWi 251/18

    Messung mit Lasermessgerät TraffiStar S 350 als standardisiertes Messverfahren

    Bei dem verwendeten Geschwindigkeitsmessgerät "TraffiStar S350" handelt es sich - entgegen der in der angegriffenen Entscheidung vertretenen Auffassung - um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung, weil die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2017, Az. IV-3 Rbs 56/17 sowie Beschluss vom 31.01.2017, Az. IV-3 Rbs 20/17; OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2017, Az. 5 Rbs 29/17; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 11.11.2016, Az. 2 Ss OWi 161/16 (89/16); VG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2017, Az. 14 K 3648/17; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2020 - 2 RBs 30/20

    Messung Traffistar S 350 ohne Herausgabe der Rohmessdaten rechtmäßig

    Bei den Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät Traffistar S 350 handelt es sich um ein solches standardisiertes Messverfahren (vgl. BayObLG, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.; OLG Rostock, Beschluss vom 22.1.2019 - 21 Ss OWi 251/18 (B) -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 9.3.2017 - 5 RBs 29/17 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2018 - 1 Ss OWi 108/18

    Gebot des rechtlichen Gehörs beinhaltet nicht Beiziehung von Messdatei und

    (BGHSt 24/15; OLG Hamm, Beschluss vom 09.März 2017 5 Rbs 29/17).
  • KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19

    Vertretungsvollmacht im Sinne des § 73 Abs. 3 OWiG

    Dieser Zulassungsgrund erfordert somit, dass der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder rechtsschöpferisch zu schließen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. März 2017 - 5 RBs 29/17 -, juris), denn Sinn der Regelung ist nicht die Herstellung der rechtlich richtigen Entscheidung im Einzelfall.
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2017 - 3 RBs 56/17

    Standardisiertes Messverfahren mit Traffistar S 350

    Denn TraffiStar S 350 ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung aus zutreffenden Gründen als sog. standardisiertes Messverfahren anerkannt, weil die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2017, IV-3 RBs 20/17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 9. März 2017, 5 RBs 29/17, BeckRS 2017, 107549; OLG Schleswig, Beschluss vom 11. November 2016, 2 SsOWi 161/16 (89/16), BeckRS 2016, 111324).
  • KG, 06.06.2019 - 3 Ws (B) 150/19

    Ablehnung eines Beweisantrags nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass einem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen und dass das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. März 2017 - 5 RBs 29/17 -, juris).
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