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   OLG Hamm, 23.05.2014 - III-5 RBs 70/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11536
OLG Hamm, 23.05.2014 - III-5 RBs 70/14 (https://dejure.org/2014,11536)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2014 - III-5 RBs 70/14 (https://dejure.org/2014,11536)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2014 - III-5 RBs 70/14 (https://dejure.org/2014,11536)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Zur Notwendigkeit der Verteidigervollmacht bei einem Entpflichtungsantrag

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Beschwerdebegründung gegen ein Verwerfungsurteil bei Geltendmachung einer zu Unrecht nicht erfolgten Entbindung des Betroffenen von der Erscheinenspflicht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2; OWiG § 73 Abs. 2
    Rechtsbeschwerdebegründung gegen Verwerfungsurteil nach Stellung eines Entpflichtungsantrags muss Vortrag zur Vorlage einer Vertretungsvollmacht enthalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Mit solchen "Macken” hat die Rechtsbeschwerde keinen Erfolg…

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vor Entpflichtungsantrag muss Verteidiger ordnungsgemäße Vertretungsvollmacht nachweisen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2014 - 5 RBs 70/14
    Dies ist für den vergleichbaren Fall des § 233 Abs. 1 Satz 1 StPO allgemein anerkannt (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2002, 114, 116 m. w. Nachw.).

    Soll mit der Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG gerügt werden, dass der Betroffene zu Unrecht nicht von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden ist, so gehört daher zur ordnungsgemäßen Begründung auch der Vortrag, dass dem Verteidiger, der den Entpflichtungsantrag gestellt hat, eine schriftliche Vertretungsvollmacht hat und diese dem Amtsgericht nachgewiesen worden ist (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2002, 114, 116).

  • BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99

    Erklärung des Verzichts auf das Anwesenheitsrecht des Betroffenen durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2014 - 5 RBs 70/14
    Der Verteidiger bedarf zur Stellung des Entpflichtungsantrages einer - über die Verteidigervollmacht hinausgehenden - Vertretungsvollmacht (BayObLG NStZ-RR 2000, 247, 248 = DAR 2000, 324 = VRS 98, 376; OLG Rostock VRR 2006, 397).
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