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   OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21   

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https://dejure.org/2021,17641
OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21 (https://dejure.org/2021,17641)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2021 - 5 RBs 94/21 (https://dejure.org/2021,17641)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 5 RBs 94/21 (https://dejure.org/2021,17641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1 ; StVO § 23 Abs. 1a S. 1
    Rechtmäßige Ablehnung eines Beweisantrags bei zu erwartender Nichterweislichkeit der Tatsache; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei unberechtigter Ablehnung des Beweisantrags; Smartkey als elektronisches Gerät im Sinne der StVO ; Technikoffene Wertung des Begriffs des ...

  • rechtsportal.de

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1 ; StVO § 23 Abs. 1a S. 1
    Rechtmäßige Ablehnung eines Beweisantrags bei zu erwartender Nichterweislichkeit der Tatsache; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei unberechtigter Ablehnung des Beweisantrags; Smartkey als elektronisches Gerät im Sinne der StVO ; Technikoffene Wertung des Begriffs des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Elektronischer Fahrzeugschlüssel mit Display (Smartkey) - Elektronisches Gerät, ja oder nein?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beweisantrag: Sachverständigengutachten zur Sichtbarkeit des Handyverstoßes

  • beck-blog (Kurzinformation)

    SmartKey ist auch verbotenes Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    SmartKey als elektronische Gerät iSv § 23 Abs. 1 a StVO

Verfahrensgang

  • AG Essen - 45 OWi 180/20
  • AG Essen - 81 Js 513/20
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 11.12.2020 - 1 RBs 337/20

    Straßenverkehrsrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht - Strafverfahrensrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21
    Eine bloße prozessordnungswidrige Behandlung von Beweisanträgen stellt hierbei allerdings noch keine Verweigerung rechtlichen Gehörs dar (OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2020 - III-1 RBs 337/20 -, Rn. 15, juris).

    Erforderlich ist nach ständiger Rechtsprechung vielmehr, dass der Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt wird und die Ablehnung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm, Beschluss vom 02. Juli 2002 - 3 Ss OWi 159/02 -, Rn. 7 - 11, juris und Beschluss vom 10.03.1999 - 4 Ss OWi 634/99 - m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2020 - III-1 RBs 337/20 -, Rn. 15, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.12.2020 - 201 ObOWi 1471/20 -, Rn. 5, juris; KG Berlin, Beschluss vom 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 -, Rn. 9, juris).

  • OLG Köln, 20.10.2000 - Ss 438/00

    Geldbuße wegen nicht ausreichender Vorsicht beim Rückwärtsfahren; Versagung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21
    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich nach Abwägung des im Einzelfall bereits gewonnenen Beweisergebnisses und der beantragten Beweiserhebung unter Berücksichtigung der Verlässlichkeit des Beweismittels ergibt, dass es unwahrscheinlich oder nicht damit zu rechnen ist, dass das benannte Beweismittel die behauptete Tatsache erweisen könne (OLG Düsseldorf ZfSch 2004, 185, OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2000 - Ss 438/00 Z -, Rn. 16 - 17, juris; Senge, in: Karlsruher Kommentar, a.a.O., 5. Aufl. 2018, OWiG § 77 Rn. 17).

    Vor diesem Hintergrund konnte der beantragten Vernehmung der Beifahrerin des Betroffenen sowie der Einholung von Sachverständigengutachten nicht von vornherein ein weiterer Aufklärungswert abgesprochen werden (im Ergebnis ebenso: OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2000 - Ss 438/00 Z -, Rn. 16 - 17; OLG Düsseldorf ZfSch 2004, 185).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - 5 Ss OWi 198/03

    Geldbuße infolge eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes; Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21
    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass sich nach Abwägung des im Einzelfall bereits gewonnenen Beweisergebnisses und der beantragten Beweiserhebung unter Berücksichtigung der Verlässlichkeit des Beweismittels ergibt, dass es unwahrscheinlich oder nicht damit zu rechnen ist, dass das benannte Beweismittel die behauptete Tatsache erweisen könne (OLG Düsseldorf ZfSch 2004, 185, OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2000 - Ss 438/00 Z -, Rn. 16 - 17, juris; Senge, in: Karlsruher Kommentar, a.a.O., 5. Aufl. 2018, OWiG § 77 Rn. 17).

    Vor diesem Hintergrund konnte der beantragten Vernehmung der Beifahrerin des Betroffenen sowie der Einholung von Sachverständigengutachten nicht von vornherein ein weiterer Aufklärungswert abgesprochen werden (im Ergebnis ebenso: OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2000 - Ss 438/00 Z -, Rn. 16 - 17; OLG Düsseldorf ZfSch 2004, 185).

  • OLG Hamm, 02.07.2002 - 3 Ss OWi 159/02

    Beweisantrag, Ablehnung, Verspätung, Aussetzung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet, dass Beweisanträge, auf die es für die Entscheidung ankommt, vom Gericht berücksichtigt werden müssen, sofern nicht Gründe des Prozessrechts es gestatten oder dazu zwingen, sie unbeachtet zu lassen (BVerfG NJW 1996, 2785, 2786 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2002 - 3 Ss OWi 159/02 -, Rn. 7 - 11, juris).

    Erforderlich ist nach ständiger Rechtsprechung vielmehr, dass der Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt wird und die Ablehnung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm, Beschluss vom 02. Juli 2002 - 3 Ss OWi 159/02 -, Rn. 7 - 11, juris und Beschluss vom 10.03.1999 - 4 Ss OWi 634/99 - m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2020 - III-1 RBs 337/20 -, Rn. 15, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.12.2020 - 201 ObOWi 1471/20 -, Rn. 5, juris; KG Berlin, Beschluss vom 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 -, Rn. 9, juris).

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21
    Erforderlich ist nach ständiger Rechtsprechung vielmehr, dass der Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt wird und die Ablehnung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm, Beschluss vom 02. Juli 2002 - 3 Ss OWi 159/02 -, Rn. 7 - 11, juris und Beschluss vom 10.03.1999 - 4 Ss OWi 634/99 - m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2020 - III-1 RBs 337/20 -, Rn. 15, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.12.2020 - 201 ObOWi 1471/20 -, Rn. 5, juris; KG Berlin, Beschluss vom 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Hamm, 03.11.2020 - 4 RBs 345/20

    Elektronisches Gerät, Scanner, Paketauslieferungsfahrer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21
    Durch die Neufassung von § 23 Abs. 1a) StVO wollte der Gesetzgeber der unfallgefährlichen Ablenkung der Kraftfahrzeugführer durch Mobiltelefone und andere elektronische Gegenstände entgegenwirken (OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 03.11.2020 - 4 RBs 345/20, NJW 2021, 99).
  • BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92

    Beweiserhebung; Aufklärungswert; Absprechen; Entkräftung ; Ermittlungsergebnis;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21
    Ein weiterer Aufklärungswert kann der Aussage indes regelmäßig nicht abgesprochen werden, wenn diese - wie hier - der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLG VRS 84, 44; OLG Düsseldorf …
  • OLG Köln, 21.10.2003 - Ss 410/03

    Umfang der Vollmacht zur Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21
    Die Berichtigung offensichtlicher Versehen ist dem Rechtsbeschwerdegericht möglich, wenn eine sich aus den Urteilsgründen eindeutig ergebende Verurteilung in der Urteilsformel keinen vollständigen Ausdruck gefunden hat (OLG Köln ZfSch 2004, 88).
  • OLG Köln, 20.12.1988 - Ss 656/88

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verletzung der Aufklärungspflicht durch

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21
    4 St 204/90">NStZ 1991, 542; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226; OLG Köln VRS 81, 201; 88, 376; Göhler, 17. Aufl. ; § 77 OWiG Rn. 14; Senge, 5. Aufl. 2019, § 77 OWiG Rn. 17).
  • BayObLG, 04.12.2020 - 201 ObOWi 1471/20

    Notwendinge Begründung bei Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21
    Erforderlich ist nach ständiger Rechtsprechung vielmehr, dass der Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt wird und die Ablehnung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm, Beschluss vom 02. Juli 2002 - 3 Ss OWi 159/02 -, Rn. 7 - 11, juris und Beschluss vom 10.03.1999 - 4 Ss OWi 634/99 - m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2020 - III-1 RBs 337/20 -, Rn. 15, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.12.2020 - 201 ObOWi 1471/20 -, Rn. 5, juris; KG Berlin, Beschluss vom 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Naumburg, 07.01.2004 - 1 Ss (Bz) 212/03

    Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung; Anspruch auf

  • KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20

    Kein Anspruch auf Beiziehung der Rohmessdaten aus Art. 103 GG

  • OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
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