Rechtsprechung
BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 108/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (29)
- BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R
Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen - …
Teilt der Rentenversicherungsträger mit, dass der "Nachzahlungsbetrag" nunmehr ungekürzt ausgezahlt werde, trifft er damit keine Regelung zur Verzinsung (Abgrenzung von BSG vom 11.9.1980 - 5 RJ 108/79).Zwar habe das BSG mit Urteil vom 11.9.1980 (5 RJ 108/79 - USK 80179) aufgrund des Wortlauts von § 44 SGB I und der Abhängigkeit des Zinsanspruchs vom Hauptanspruch (Akzessorietät) gegenteilig entschieden.
Soweit sich der Kläger schließlich auf das Senatsurteil vom 11.9.1980 (5 RJ 108/79 - USK 80179) beruft, ist schon der Anwendungsbereich dieser Entscheidung nicht eröffnet.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2010 - L 3 R 162/09
Rentenversicherung
Zur Begründung seines gegen diesen Bescheid am 23.12.2008 eingelegten Widerspruchs machte der Kläger durch seinen Bevollmächtigten unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BSG vom 11.09.1980 (5 RJ 108/79) geltend, das Schreiben vom 21.08.2008 sei entgegen der Auffassung der Beklagten ein Verwaltungsakt.Nach Zurückweisung des Widerspruchs durch Widerspruchsbescheid vom 15.01.2009 hat der Kläger am 05.02.2009 bei dem Sozialgericht Aachen Klage erhoben und ergänzend auf Entscheidungen des BSG vom 11.09.1980 (5 RJ 108/79) sowie des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG München, Urteil vom 29.02.2000 - L 5 RJ 568/97 -) verwiesen, die seine Rechtsauffassung bestätigen würden.
Zwar hat das BSG in einer früheren Entscheidung vom 11.09.1980 (5 RJ 108/79) mit Blick auf den Wortlaut des § 44 SGB I sowie die Rechtsnatur von Zinsen festgestellt, dass der Versicherungsträger in einem Bescheid über die Neufeststellung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit einen Zinsanspruch des Versicherten mangels eines dahingehenden positiven Ausspruchs abgelehnt hat.
Eine andere Beurteilung lässt sich - anders als das BSG in seiner Entscheidung vom 11.09.1980 (5 RJ 108/79) meint - ferner nicht darauf stützen, dass es sich bei dem Zinsanspruch um eine akzessorische Nebenleistung handelt.
Der Senat hat die Revision gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zugelassen, weil er von der Entscheidung des BSG vom 11.09.1980 (5 RJ 108/79) abweicht.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2019 - L 20 SO 479/17
Keine Anwaltskosten bei unterlassener Verzinsung
Das Sozialgericht weiche mit seiner Entscheidung von dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 11.09.1980 - B 5 RJ 108/79 ab.Zwar hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 11.09.1980 - 5 RJ 108/79 Rn. 17) ausgeführt, bei einer Entscheidung über einen Nachzahlungsanspruch und fehlender positiver Zinsentscheidung müsse davon ausgegangen werden, dass der Zinsanspruchs konkludent abgelehnt worden sei, weil der Sozialleistungsträger von Amts wegen ohne besonderen Antrag über den akzessorischen Anspruch zu entscheiden habe.
Die Revision war zulassen, weil der erkennende Senat von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 11.09.1980 - 5 RJ 108/79 abweicht.
- BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 5/19 R
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach …
Etwas Abweichendes folgt nicht aus dem Urteil des BSG vom 11.9.1980 (5 RJ 108/79 - USK 80179 = juris RdNr 17 f) . - LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2018 - L 3 U 220/15 Zur Begründung ihrer Klagen haben sich die Klägerinnen insbesondere auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. September 1980 - B 5 RJ 108/79 - berufen und dazu vorgetragen: Nach dem BSG ergebe sich aus dem Wortlaut des § 44 SGB I, dass die Behörde in dem Bescheid über den Hauptanspruch stets zugleich über den Verzinsungsanspruch als akzessorische Nebenleistung zu entscheiden habe, und zwar selbst dann, wenn der Leistungsempfänger keinen entsprechenden Antrag gestellt habe.
Darin habe sich das BSG zwar nicht ausdrücklich von seiner früheren Entscheidung vom 11. September 1980 (5 RJ 108/79) distanziert, da der Qualifizierung einer fehlenden Entscheidung über den Zinsanspruch als Verwaltungsakt in dem dort zu entscheidenden Fall keine streitentscheidende Bedeutung zugekommen sei.
Anhaltspunkte für eine derartige Auslegung sind nicht dem Wortlaut des § 44 SGB I zu entnehmen, wonach der Leistungsträger über einen etwaigen Zinsanspruch des Leistungsempfängers auch ohne besonderen Antrag von Amts wegen zu entscheiden hat, was der Rechtsnatur der Zinsen als akzessorische Nebenleistung entspricht (darauf abstellend: BSG, Urteil vom 11. Juli 1980 - 5 RJ 108/79, juris; dem folgend: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2010 - L 2 R 68/10, juris).
Die Revision wird gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zugelassen, weil das Urteil von der Entscheidung des BSG vom 11. Juli 1980 - 5 RJ 108/79 - abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
- LSG Baden-Württemberg, 04.12.2019 - L 2 SO 2656/19
Sozialrecht - Verzinsung von Geldleistungsansprüchen - konkludente Ablehnung der …
Zinsen nach § 44 SGB I sind akzessorische Nebenleistungen, weshalb sie zugleich von Amts wegen mit der Hauptleistung zu bewilligen sind (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 11. September 1980 - 5 RJ 108/79 - Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. Oktober 2017 - L 4 SO 169/16 -, veröffentlicht in Juris). - LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2010 - L 2 R 68/10
Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen
Die Zulassung war deshalb erfolgt, weil das SG einen von der Entscheidung des BSG vom 11.9.1980 - 5 RJ 108/79- abweichenden Rechtssatz im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG aufgestellt hatte, indem es ausführte, dass in dem Bescheid vom 19.5.2006 hinsichtlich der Verzinsung der Nachzahlung keine Regelung getroffen worden sei, die mit Widerspruch anfechtbar sei, weil es nicht gerechtfertigt sei, "das Unterlassen der Verzinsungsentscheidung unmittelbar im Zusammenhang mit der Nachzahlungsbewilligung als Ablehnung einer solchen auszulegen" (Seite 6 des Urteils).Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits im Urteil vom 11.9.1980 5 RJ 108/79 den Rechtssatz aufgestellt: "Der Versicherungsträger hat nach dem Wortlaut des § 44 SGB I über einen etwaigen Zinsanspruch des Leistungsempfängers auch ohne besonderen Antrag von Amts wegen zu entscheiden, was der Rechtsnatur der Zinsen als akzessorische Nebenleistung entspricht" (Juris-Ausdruck Rn 17).
Revisionszulassungsgründe (§ 160 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SGG) sind nicht ersichtlich, da Übereinstimmung mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteil des BSG vom 11.9.1980 - 5 RJ 108/79) besteht.
- LSG Hessen, 11.10.2017 - L 4 SO 169/16
Sozialhilfe SGB XII
Zinsen nach § 44 SGB I sind akzessorische Nebenleistungen, weshalb sie zugleich von Amts wegen mit der Hauptleistung zu bewilligen sind (BSG, Urteil vom 11. September 1980 - 5 RJ 108/79 - LSG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 22. März 2010 - L 2 R 68/10 -, juris, Rn. 23 f.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 20 SO 479/12 Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang, ob nicht bereits der Bescheid vom 04.02.2011, mit dem die Beklagte einen Nachzahlungsanspruch i.H.v. 12.114,90 EUR festgestellt hat, eine (konkludente) Ablehnung des Verzinsungsanspruchs des Klägers enthielt (vgl. zu einer solchen Konstellation BSG, Urteil vom 11.09.1980 - 5 RJ 108/79 Rn. 17).
- BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96
Sonderrechtsnachfolge und Verzinsung
Bei diesen handelt es sich, wie schon dargelegt, um akzessorische Nebenleistungen, über die der zuständige Leistungsträger ohne Antrag von Amts wegen zu entscheiden hat (vgl. BSG, Urteil vom 11. September 1980 - 5 RJ 108/79 - in USK 80179). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2012 - L 2 AS 2020/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2010 - L 12 B 21/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2017 - L 11 AS 712/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2017 - L 11 AS 715/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2017 - L 11 AS 638/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2017 - L 11 AS 714/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2017 - L 11 AS 713/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2017 - L 11 AS 716/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2017 - L 11 AS 718/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2017 - L 11 AS 637/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2017 - L 11 AS 643/17
- LSG Thüringen, 20.06.2013 - L 4 AS 1967/12
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - …
- LSG Sachsen, 05.11.2014 - L 3 AS 1118/13
Statthaftigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Äußerungsrecht …
- SG Stade, 06.12.2011 - S 28 AS 413/09
Ablehnung der Anrechnung von darlehensweise überlassenen Geldes als Einkommen
- SG Dortmund, 16.09.2016 - S 43 SO 415/15
Kostenlast nach Untätigkeitsklage
- SG Braunschweig, 17.04.2015 - S 53 AS 2587/14
Anspruch auf Zinsen hinsichtlich der auf einem vor dem Sozialgericht …
- LSG Baden-Württemberg, 05.09.2002 - L 13 KN 3013/01
Verzinsung bei vorläufigem Rentenbescheid
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2016 - L 7 AS 492/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2005 - L 16 B 1/04