Rechtsprechung
   BSG, 29.05.1980 - 5 RJ 138/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,18268
BSG, 29.05.1980 - 5 RJ 138/79 (https://dejure.org/1980,18268)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1980 - 5 RJ 138/79 (https://dejure.org/1980,18268)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 1980 - 5 RJ 138/79 (https://dejure.org/1980,18268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,18268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 132/78

    Facharbeiter - Verweisung eines Arbeitnehmers - Zuweisung eines weniger bezahlten

    Auszug aus BSG, 29.05.1980 - 5 RJ 138/79
    Insoweit bestehe auch ein Widerspruch zur Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Dezember 1979 - 1 RJ 132/78 -.

    Zutreffend weist der Kläger in seiner Revision insoweit auch auf den Widerspruch der angefochtenen Entscheidung zum Urteil des BSG vom 12. Dezember 1979 - 1 RJ 132/78 - " 5 ".

  • BSG, 27.11.1979 - 5 RJ 46/79
    Auszug aus BSG, 29.05.1980 - 5 RJ 138/79
    Bürovervielfältigungsmaschinen, solche mit einfachen Arbeiten in der Fotografie, mit einfachen Kopierarbeiten" Lichtpaus« arbeiten, Aktenhefter, Aktenkleber, Klärarbeiter und Wagenpfleger zählen - keine Berufe, die durch den Leitberuf des sonstigen Ausbildungsberufs charakterisiert werden° Entsprechendes hat für die vom LSG beschriebenen Tätigkeiten zu gelten, die unter 5 7 Lohngruppe I Nr. 2 und Lohngruppe II BMT=G 2 fallen und soweit für sie ein Bewährungsaufstieg in Betracht kommt° Auf die Möglichkeit einer Höhergruppierung nach Zeitablauf und Bewährung stellt es das LSG in der angefochtenen Entscheidung aber ausdrücklich abo Hinsichtlich der Verweisung auf die Tätigkeiten des Kran--= führers und des Mischmeisters rügt der Kläger mit Recht, das angefochtene Urteil beruhe auf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz "GG-, 55 62, i28 Abs. 2 SGG)0 Das LSG beruft sich in diesem Zusammenhang auf den besonderen Sachverstand eines seiner ehrenamtlichen Richter, der bei der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt habe und von Beruf Baukaufmann sei° Dem Tatsachengericht ist es zwar nicht verwehrt, die Sachkunde eines Teils des gerichtlichen Spruchkörpers bei der Tatsachenfeststellung zu nutzene Voraussetzung dafür ist aber der Hinweis an die Beteiligten auf die Rechtserheblichkeit der Tatsachen und auf die Kenntnis des Gerichts bzw eines Mitglieds des Senats hinsichtlich dieser Tatsachen (vgl BSG SozR 1500 5 128 Nr & mwN; desgleichen der erkennende Senat zuletzt im Urteil vom 27° November 1979 = 5 RJ 46/79 =)° Für einen solchen Hinweis fehlt jeglicher Anhaltspunkt in der Niederschrift über die mündliche Ver" handlung vom 7" Mai i979 vor dem LSG und in dem daraufhin ergangenen Urteil, Dieses beruht auch auf dem zutreffend vom Kläger gerügten Verfahrensmangel° Es ist nicht auszuschließen, daß der Kläger sofern er Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hätte = durch weiteres Vorbringen das Gericht zur Beweisaufnahme veranlaßt hätte, die die Grundlage zu anderen Tatsachenfeststellungen und damit zu einer anderen Sachentscheidung hätte bieten können° Schließlich kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, ein Versicherter, der - wenn auch ohne entsprechende Prüfung - langjährig als Maurer gearbeitet hat, sei in der Lage, nach kurzer Einarbeitung von vier bzw zwei Wochen Dauer Tätigkeiten zu verrichten, die besser als ein Maurer, nämlich wie ein Maschinenmeister oder ein Hilfspolier entlohnt werdeno Die Kostenentscheidung bleibt dem abschließenden Urteil vorbehalten,.
  • BSG, 29.06.1978 - 5 RJ 88/77
    Auszug aus BSG, 29.05.1980 - 5 RJ 138/79
    vom 290 JUni 1978 - 5 RJ 88/77 @ hat der erkennende Senat die erwähnte Entscheidung des LSG aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwieseno Der Senat hat damals ausgeführt, dem Kläger, der einem gelernten Maurer gleichzustellen sei, könnten nur solche Tätigkeiten zugemutet werden, die entweder zu den sonstigen Ausbildungsberufen (angelernte Tätigkeiten) gehörten oder aber so bewertet würden° Das LSG habe die erforderlichen Feststellungen zu den Qualitätsmerkmalen der von ihm in Betracht gezogenen Verweisungstätigkeiten und zu ihrer tarifliehen Einstufung zu treffen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2007 - L 6 RJ 67/01

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Schlosser - Zumutbarkeit -

    Im Gegensatz zu den Vergütungsgruppen IXb und X BAT handelt es sich bei der Vergütungsgruppe VIII BAT um eine Tätigkeit für Angelernte und damit für Facharbeiter grundsätzlich zumutbare Verwaltungstätigkeit (vgl. BSG Urteile vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 -, 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 - und 29. Mai 1980 - 5 RJ 138/79 -, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 50/80

    Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Tarifliche Einordnung der Tätigkeit -

    Hinsichtlich der unter § 7 Lohngruppe I Nr. 2 und II BMT-G II fallenden Tätigkeiten hat der Senat im Urteil vom 29. Mai 1980 (5 RJ 138/79) ausgeführt, daß sie ebensowenig Berufe umfassen, die durch den Leitberuf des sonstigen Ausbildungsberufs charakterisiert werden, wie das bei den Tätigkeiten der Lohngruppe IV MTL II der Fall ist (vgl. Urteil des 1. Senats vom 12. Dezember 1979 aaO).

    In ähnlicher Weise wie in dem der Entscheidung des Senats vom 29. Mai 1980 (aaO) zugrundeliegenden Berufungsurteil führt das LSG im Falle des Klägers bei der Verweisung folgende Tätigkeitsmerkmale an: Zu- und Abtragen von Akten, Sortieren und Zusammenstellen von Postsendungen, Hilfeleistungen bei der Postabfertigung, gelegentlicher Pförtnerdienst, Vervielfältigen von Schriftstücken, Einordnen von Karteiblättern, Ausschneiden und Aufkleben von Zeitungsnachrichten sowie das Suchen von Aktenstücken.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - L 4 R 380/11

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Baufacharbeiter -

    Im Gegensatz zu den Vergütungsgruppen IXb und X BAT handelt es sich bei der Vergütungsgruppe VIII BAT um eine Tätigkeit für Angelernte und damit für Facharbeiter grundsätzlich zumutbare Verwaltungstätigkeit (vgl. BSG Urteile vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 -, 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 - und 29. Mai 1980 - 5 RJ 138/79 -, jeweils veröffentlicht in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - L 4 R 54/06

    Facharbeiter; Berufsschutz; zweijährige Ausbildung; Prüfung in den

    Im Gegensatz zu den Vergütungsgruppen IXb und X BAT handelt es sich bei der Vergütungsgruppe VIII BAT um eine Tätigkeit für Angelernte und damit für Facharbeiter grundsätzlich zumutbare Verwaltungstätigkeit (vgl. BSG Urteile vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 -, 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 - und 29. Mai 1980 - 5 RJ 138/79 -, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - L 4 R 1046/06

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; Berufsunfähigkeit; Verweisungstätigkeit;

    Im Gegensatz zu den Vergütungsgruppen IXb und X BAT handelt es sich bei der Vergütungsgruppe VIII BAT um eine Tätigkeit für Angelernte und damit für Facharbeiter grundsätzlich zumutbare Verwaltungstätigkeit (vgl. BSG Urteile vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 -, 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 - und 29. Mai 1980 - 5 RJ 138/79 -, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • LSG Bayern, 10.02.2010 - L 13 R 1010/08

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - Verweisbarkeit einer Buchhalterin -

    Es besteht damit eine grundsätzliche Verweisbarkeit auf diese Tätigkeit für einen Fachangestellten (BSG vom 27. November 1991, Az.: 5 RJ 91/89; vom 12. September 1991, Az.: 5 RJ 34/90; vom 29. Mai 1980, Az.: 5 RJ 138/79).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - L 21 RJ 177/04

    Verweisbarkeit einer gelernten Köchin

    Im Gegensatz zu den Vergütungsgruppen IXb und X BAT handelt es sich bei der Vergütungsgruppe VIII BAT um eine Tätigkeit für Angelernte und damit für Facharbeiter grundsätzlich zumutbare Verwaltungstätigkeit (vgl. BSG Urteile vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 -, 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 - und 29. Mai 1980 - 5 RJ 138/79 -, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • LSG Hessen, 11.07.2008 - L 5 RJ 85/04

    Beweislast beim Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung

    Diese Tätigkeiten gehören somit zu den für Facharbeiter grundsätzlich zumutbaren Verweisungstätigkeiten (vgl. BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 -, BSG, Urteil vom 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 - und BSG, Urteil vom 29. Mai 1980 - 5 RJ 138/79).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2010 - L 3 R 5763/08
    Es besteht damit eine grundsätzliche Verweisbarkeit auf diese Tätigkeit für einen Facharbeiter (BSG, Urteile vom 27.11.1991 - 5 RJ 91/89 - vom 12.09.1991 - 5 RJ 34/90 - vom 29.05.1980 - 5 RJ 138/79 - jew. zit. nach juris).
  • SG Berlin, 23.05.2006 - S 26 RJ 1544/04
    Im Gegensatz zu den Vergütungsgruppen IXb und X BAT handelt es sich bei der Vergütungsgruppe VIII BAT um eine Tätigkeit für Angelernte und damit für Facharbeiter grundsätzlich zumutbare Verwaltungstätigkeit (vgl. BSG Urteile vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 -, 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 - und 29. Mai 1980 - 5 RJ 138/79 -, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • SG Berlin, 25.11.2005 - S 28 RJ 2548/02
  • LSG Bayern, 18.11.2011 - L 14 R 478/11

    Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich; Gewährung von Rente wegen voller

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2010 - L 3 R 879/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht