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   BSG, 26.11.1981 - 5b/5 RJ 138/80   

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BSG, 26.11.1981 - 5b/5 RJ 138/80 (https://dejure.org/1981,3383)
BSG, Entscheidung vom 26.11.1981 - 5b/5 RJ 138/80 (https://dejure.org/1981,3383)
BSG, Entscheidung vom 26. November 1981 - 5b/5 RJ 138/80 (https://dejure.org/1981,3383)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß der Hinterbliebenenrente - Vorsätzliche Tötung - Verminderte Schuldfähigkeit

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 698
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

    Auch die früher zu § 1277 RVO - der Vorgängervorschrift des § 105 SGB VI - ergangene rentenrechtliche Rechtsprechung verhält sich ausschließlich zu Fallkonstellationen, in denen ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln mit strafgerichtlicher Verurteilung des Hinterbliebenen vorlag (BSG vom 26.11.1981 - 5b/5 RJ 138/80 - SozR 2200 § 1277 Nr. 3, vom 1.6.1982 - 1 RA 45/81 - SozR 2200 § 1277 Nr. 5).
  • LSG Hessen, 24.09.2010 - L 5 R 184/10

    Hinterbliebenenrente - vorsätzliche Tötung auf Verlangen des Versicherten durch

    Eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB führe - wie im Falle der Klägerin - lediglich zu einer Strafmilderung; der Rentenanspruch sei allerdings auch in diesem Falle ausgeschlossen (BSG vom 26. November 1981 - 5b 5 RJ 138/80).

    Tatsachenfeststellungen, die auf einer Würdigung der im vorangegangenen Strafverfahren erhobenen Beweise beruhen, verletzen jedoch grundsätzlich nicht die Grenzen einer freien Beweiswürdigung (BSG vom 26. November 1981 - 5b/5 RJ 138/80 = SozR 2200 § 1277 Nr. 3).

    Das Bundessozialgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 26. November 1981 (AZ: 5b/5 RJ 138/80 = SozR 2200 § 1277 Nr. 3) klar herausgestellt und hervorgehoben, dass die vorsätzliche Tötung des versicherten Ehegatten auch bei einem geringeren Grad des Vorsatzes oder der Schuldfähigkeit das Eintreten der Solidargemeinschaft für die Folgen als unzumutbar erscheinen lässt.

  • SG Düsseldorf, 23.12.2008 - S 6 (27) R 435/05

    Rentenversicherung

    An einem vorwerfbaren vorsätzlichen Verhalten im Sinne des § 105 SGB VI fehlt es, wenn der Erfolg des Verhaltens in einem Zustand herbeigeführt wurde, der die Verantwortlichkeit für dieses Handeln ausschließt (vgl. Urteil des LSG Rheinland-Pfalz - L 2 J 86/80 - v. 15.09.1980; bestätigt durch Urteil des BSG - 5b/5 RJ 138/80 - v. 26.11.1981 und Beschluss des BVerfG (Bundesverfassungsgericht) - 1 BvR 43/82 - v. 17.05.1982 sowie Urteil des BSG - 1 RA 45/81 - v. 01.06.1982 (juris Rn. 15) und Urteil des LSG NRW - L 14 RA 39/98 - v. 05.02.1999 (juris Rn. 18)).
  • BSG, 01.06.1982 - 1 RA 45/81

    Tod des Versicherten; Bedingt vorsätzliche Herbeiführung; Hinterbliebenenrente;

    Unerheblich ist dagegen, daß der Klägerin die "Notwehrsituation" nach § 46 Abs. 2 StGB strafmildernd zugute gehalten werden konnte; § 54 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AVG belegen den grundsätzlich Rentenberechtigten deswegen mit dem Anspruchsausschluß, weil er allein schon durch das vorsätzliche Herbeiführen des leistungsauslösenden Versicherungsfalles grob gegen die Pflicht zum solidarischen Verhalten verstoßen hat, die sich die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gegenseitig schulden (vgl. zur Unerheblichkeit einer "geringeren Schuld" im Falle des Vorsatzes auch die Entscheidung des BSG vom 26. November 1981 - 5 b/5 RJ 138/80 - und den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Mai 1982 - 1 BvR 43/82).
  • SG Düsseldorf, 01.09.2009 - S 6 (27) R 70/06

    Rentenversicherung

    An einem vorwerfbaren vorsätzlichen Verhalten im Sinne des § 105 SGB VI fehlt es, wenn der Erfolg des Verhaltens in einem Zustand herbeigeführt wurde, der die Verantwortlichkeit für dieses Handeln ausschließt (vgl. Urteil des LSG Rheinland-Pfalz - L 2 J 86/80 - v. 15.09.1980; bestätigt durch Urteil des BSG - 5b/5 RJ 138/80 - v. 26.11.1981 und Beschluss des BVerfG (Bundesverfassungsgericht) - 1 BvR 43/82 - v. 17.05.1982 sowie Urteil des BSG - 1 RA 45/81 - v. 01.06.1982 (juris Rn. 15) und Urteil des LSG NRW - L 14 RA 39/98 - v. 05.02.1999 (juris Rn. 18)).
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