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   BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94   

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https://dejure.org/1995,3064
BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94 (https://dejure.org/1995,3064)
BSG, Entscheidung vom 18.01.1995 - 5 RJ 18/94 (https://dejure.org/1995,3064)
BSG, Entscheidung vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 (https://dejure.org/1995,3064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abstrakte "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines nach Qualitätsstufen geordneten Tarifvertrages; "Tarifliche" - Eingruppierung eines Versicherten in eine bestimmte Tarifgruppe des jeweiligen Tarifvertrages durch den Arbeitgeber; Einordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94
    Die Richtigkeit dieser Eingruppierung kann aber durchaus "widerlegt" werden (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14 mwN).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Aus der Dauer der Ausbildung schließt man und hält es für gewiss, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu vermitteln sind, diese Lehrdauer benötigen und entsprechend umfangreich sind (vgl BSG vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - SozVers 1996, 49, veröffentlicht auch bei Juris, mwN).

    Demgemäß lässt die abstrakte (tarifvertragliche) Einordnung einer bestimmten Berufstätigkeit in eine Tarifgruppe, in der auch Facharbeiter eingeordnet sind, in der Regel den Schluss zu, dass diese Berufstätigkeit im Geltungsbereich des Tarifvertrags als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (vgl BSG vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - SozVers 1996, 49).

    Rechtfertigen die tatsächlichen Feststellungen die Einordnung in die Tarifgruppe nicht, so steht fest, dass der Arbeitgeber die Einordnung in die Tarifgruppe zu Unrecht vorgenommen hat oder dass er Gründe gehabt hat, die jedenfalls nicht qualitativer Art sind (vgl BSG vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - SozVers 1996, 49).

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 19/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Aus der Dauer der Ausbildung schließt man und hält es für gewiss, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu vermitteln sind, diese Lehrdauer benötigen und entsprechend umfangreich sind (vgl BSG vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - SozVers 1996, 49, veröffentlicht auch bei Juris, mwN).

    Demgemäß lässt die abstrakte (tarifvertragliche) Einordnung einer bestimmten Berufstätigkeit in eine Tarifgruppe, in der auch Facharbeiter eingeordnet sind, in der Regel den Schluss zu, dass diese Berufstätigkeit im Geltungsbereich des Tarifvertrags als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (vgl BSG vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - SozVers 1996, 49).

    Rechtfertigen die tatsächlichen Feststellungen die Einordnung in die Tarifgruppe nicht, so steht fest, dass der Arbeitgeber die Einordnung in die Tarifgruppe zu Unrecht vorgenommen hat oder dass er Gründe gehabt hat, die jedenfalls nicht qualitativer Art sind (vgl BSG vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - SozVers 1996, 49).

  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - Hauptberuf - Verweisbarkeit

    Bisheriger Beruf iS des § 43 Abs. 2 SGB VI ist, wie das BSG in zahlreichen Entscheidungen schon zu der Vorgängervorschrift § 1246 der Reichsversicherungsordnung ausgesprochen hat (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130, 164 mwN; Urteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - veröffentlicht in Juris), in der Regel die letzte, nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit.

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 66; Urteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - aaO).

    Reicht schon die Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der Kraftfahrer-Ausbildungsverordnung (KraftfAusbV) aufgrund der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 KraftfAusbV) für sich allein nicht aus, um den Berufsschutz als Facharbeiter zu erlangen (vgl BSG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 4a RJ 91/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 149; BSG Urteile vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - und vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - jeweils veröffentlicht bei Juris) und müssen daher die Kriterien der umfangreichen technischen Kenntnisse der Fahrzeuge, der Befähigung zu laufenden Wartungs- und Reparaturmaßnahmen unterwegs, der Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts für Gefahrguttransporte und Lebensmitteltransporte sowie der Kenntnisse über Frachtbriefe und Zollformalitäten und der Kenntnisse hinsichtlich der Abwehr von Gefahren gegen wachsende Straßenpiraterie hinzutreten (BSG Urteile vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - und vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - jeweils veröffentlicht bei Juris), so entsprechen Arbeiten "mit Kraftfahrtätigkeit" dem Anspruch auf Ausübung des Lehrberufs "Berufskraftfahrer" regelmäßig nicht.

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