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   BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76   

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https://dejure.org/1977,110
BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76 (https://dejure.org/1977,110)
BSG, Entscheidung vom 27.05.1977 - 5 RJ 28/76 (https://dejure.org/1977,110)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 1977 - 5 RJ 28/76 (https://dejure.org/1977,110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Möglichkeit der vollschichtigen Verrichtung noch zumutbarer Tätigkeiten - Behandlung von Teilzeitarbeitskräften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 39
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76
    Der Große Senat des BSG hat daher, um diesen Besonderheiten des Teilzeitarbeitsmarktes Rechnung zu tragen, entschieden, daß es für Versicherte, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nur noch Teilzeitarbeiten verrichten können (BSGE 30, 167 ff. und 30, 192 ff. und Beschluß vom 10. Dezember 1976 - GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 -), für die Beurteilung der Frage der Berufsunfähigkeit und der Erwerbsunfähigkeit erheblich ist, daß für die in Betracht kommenden Erwerbstätigkeiten Arbeitsplätze vorhanden sind, die sie mit ihren Kräften und Fähigkeiten noch ausfüllen können, weil davon abhängt, ob der Arbeitsmarkt als verschlossen angesehen werden muß.
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76
    Der Große Senat des BSG hat daher, um diesen Besonderheiten des Teilzeitarbeitsmarktes Rechnung zu tragen, entschieden, daß es für Versicherte, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nur noch Teilzeitarbeiten verrichten können (BSGE 30, 167 ff. und 30, 192 ff. und Beschluß vom 10. Dezember 1976 - GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 -), für die Beurteilung der Frage der Berufsunfähigkeit und der Erwerbsunfähigkeit erheblich ist, daß für die in Betracht kommenden Erwerbstätigkeiten Arbeitsplätze vorhanden sind, die sie mit ihren Kräften und Fähigkeiten noch ausfüllen können, weil davon abhängt, ob der Arbeitsmarkt als verschlossen angesehen werden muß.
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76
    Der Große Senat des BSG hat daher, um diesen Besonderheiten des Teilzeitarbeitsmarktes Rechnung zu tragen, entschieden, daß es für Versicherte, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nur noch Teilzeitarbeiten verrichten können (BSGE 30, 167 ff. und 30, 192 ff. und Beschluß vom 10. Dezember 1976 - GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 -), für die Beurteilung der Frage der Berufsunfähigkeit und der Erwerbsunfähigkeit erheblich ist, daß für die in Betracht kommenden Erwerbstätigkeiten Arbeitsplätze vorhanden sind, die sie mit ihren Kräften und Fähigkeiten noch ausfüllen können, weil davon abhängt, ob der Arbeitsmarkt als verschlossen angesehen werden muß.
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Die Rechtsprechung geht generell davon aus, daß es für Vollzeittätigkeiten Arbeitsplätze in ausreichendem Umfang gibt und der Arbeitsmarkt für den Versicherten offen ist, so daß eine diesbezügliche Prüfung im Einzelfall regelmäßig nicht vorgenommen zu werden braucht (BSGE 44, 39 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; SozR 2200 § 1246 Nrn 22, 30).

    der Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, aber nicht unter den in den Betrieben üblichen Bedingungen (BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; SozR 2200 § 1246 Nr. 22; Katalogfall Nr. 1),.

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Mit dieser Übernahme griff er gleichzeitig die Rechtsprechung des BSG auf, wonach dem Betroffenen der Zugang zum Arbeitsmarkt trotz vollschichtigem Leistungsvermögen praktisch verschlossen war, wenn er krankheitsbedingt keine "Erwerbstätigkeit unter den in Betrieben üblichen Bedingungen" mehr ausüben konnte (sog 1. Katalog- und Seltenheitsfall, vgl dazu nur Senatsurteil vom 27.5.1977 - 5 RJ 28/76 - SozR 2200 § 1246 Nr. 19 und die Zusammenstellung der Katalog- und Seltenheitsfälle in BSGE 80, 24, 35 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 28) .
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Bei tariflich erfaßten Vollzeittätigkeiten ist zwar generell davon auszugehen, daß es insoweit auch Arbeitsplätze in ausreichendem Umfang gibt, weil die Tarifparteien regelmäßig nur solche Tätigkeiten in die Tarifverträge aufnehmen, für die eine größere Zahl von Arbeitsplätzen besteht (BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 75, Nr. 90).

    Anders ist die Lage aber ua dann, wenn der Versicherte nach seinem Gesundheitszustand zwar noch Vollzeittätigkeiten verrichten kann, aber nicht in der Lage ist, diese unter den in Betrieben in der Regel üblichen Arbeitsbedingungen auszuführen (BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 22; § 1247 Nr. 33).

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