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   BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 3/89   

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BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 3/89 (https://dejure.org/1989,1289)
BSG, Entscheidung vom 16.11.1989 - 5 RJ 3/89 (https://dejure.org/1989,1289)
BSG, Entscheidung vom 16. November 1989 - 5 RJ 3/89 (https://dejure.org/1989,1289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Die stationäre Entgiftungsbehandlung eines Alkoholkranken ist medizinische Leistung zur Rehabilitation

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entgiftungsbehandlung - Alkoholkranker - Entwöhnungsbehandlung - Rehabilitation - Suchtbehandlung - Indikation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Stationäre Entgiftungsbehandlung als medizinische Leistung zur Rehabilitation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 87
  • NJW 1990, 2959 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.10.1984 - 5b RJ 106/83

    Vorrang der Rehabilitation vor Rente

    Auszug aus BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 3/89
    Auf eine solche rechtliche Qualifizierung zielen ihrem gedanklichen Ansatz nach bereits die Überlegungen, die der erkennende Senat zur Begründung seines Urteils vom 2. Oktober 1984 - 5b RJ 106/83, BSGE 57, 157, 161 = SozR 2200 § 1236 RVO Nr. 45 - dargetan und an denen er in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 15. November 1989 - 5 RJ 1/89 - festgehalten hat.

    Daß eine solche Ausnahme speziell bei medizinischen Leistungen zur Rehabilitation dann gegeben ist, wenn für eine Rehabilitationsmaßnahme "medizinische Notwendigkeit und Erfolgsaussicht" besteht, hat der erkennende Senat bereits in seinem oben zitierten Urteil vom 2. Oktober 1984 aaO ausgesprochen.

  • BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 1/89

    Aufenthalt in einem sozialtherapeutischen Übergangsheim als medizinische

    Auszug aus BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 3/89
    Auf eine solche rechtliche Qualifizierung zielen ihrem gedanklichen Ansatz nach bereits die Überlegungen, die der erkennende Senat zur Begründung seines Urteils vom 2. Oktober 1984 - 5b RJ 106/83, BSGE 57, 157, 161 = SozR 2200 § 1236 RVO Nr. 45 - dargetan und an denen er in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 15. November 1989 - 5 RJ 1/89 - festgehalten hat.
  • BSG, 15.02.1978 - 3 RK 29/77

    Zuständigkeit der Krankenkasse und der Rentenversicherung für

    Auszug aus BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 3/89
    Daß Krankenhausbehandlung iS der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (= ein Vorgang, der im wesentlichen unter der aktiven und fortdauernden behandelnden Einwirkung des Arztes und der ständigen Assistenz, Betreuung und Beobachtung fachlich geschulten Pflegepersonals erfolgt und bei dem typischerweise Apparaturen des Krankenhauses in Anspruch genommen werden, BSGE 46, 41; 51, 44, 46; BSG SozR 2200 § 184a Nr. 5) eine derartige medizinische Maßnahme ist, kann nicht zweifelhaft sein.
  • BSG, 27.11.1980 - 8a/3 RK 60/78

    Psychotherapeutische Behandlung

    Auszug aus BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 3/89
    Daß Krankenhausbehandlung iS der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (= ein Vorgang, der im wesentlichen unter der aktiven und fortdauernden behandelnden Einwirkung des Arztes und der ständigen Assistenz, Betreuung und Beobachtung fachlich geschulten Pflegepersonals erfolgt und bei dem typischerweise Apparaturen des Krankenhauses in Anspruch genommen werden, BSGE 46, 41; 51, 44, 46; BSG SozR 2200 § 184a Nr. 5) eine derartige medizinische Maßnahme ist, kann nicht zweifelhaft sein.
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 79/93

    Rentenversicherung - berufliche Rehabilitation - Gesamtplan - Ermessensfehler

    Dies wäre aber die Voraussetzung für eine ihr obliegende sachgerechte Ermessensentscheidung über das "Wie" der Rehabilitation gewesen (BSGE 57, 157; 66, 87; SozR 2200 § 1237 Nr. 23).
  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 11/97 R

    Keine Erbringung einer stationären Entgiftungsbehandlung eines nicht

    Der Senat teile nicht die Auffassung des SG, wonach die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Kostenerstattung einer Entgiftungsbehandlung weiter anwendbar sei (Hinweis auf BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23).

    Er hält das Urteil des LSG für zutreffend und trägt vor: Die bisherige Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23) habe weiterhin zu gelten.

    Diesbezüglich ergibt sich kein Unterschied zur früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die dabei auch auf den funktionellen medizinischen Zusammenhang abgestellt hat, der zwischen Entgiftung und Entwöhnung in bezug auf das Reha-Ziel anzunehmen ist (BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; BSGE 68, 167 = SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2).

    Insbesondere kann mit den Hinweisen auf das bisherige Recht nicht das Urteil des BSG vom 16. November 1989 - 5 RJ 3/89 - (BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23) gemeint gewesen sein.

    Mit Formulierungen wie "entsprechend der bisherigen Rechtslage" bzw "in Anlehnung an das bisherige Recht" kann sich der Gesetzgeber mithin nur auf die Rechtspraxis in der Zeit vor der Entscheidung des BSG vom 16. November 1989 (aaO) bezogen haben.

  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

    Gemäß gesetzessystematischer Auslegung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl Urteile vom 15. November 1989 - 5 RJ 1/89 - BSGE 66, 84 = SozR 2200 § 1237 Nr. 27, 16. November 1989 - 5 RJ 3/89 - BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23, 5. Dezember 1989 - 5 RJ 76/88 - SozSich 1991, 26 und 12. September 1990 - 5 RJ 42/89 - SozSich 1991, 286; Niesel in Kasseler Komm, § 13 SGB VI RdNrn 4 ff, Stand Dezember 1995) hinsichtlich der vorher geltenden, im wesentlichen gleichartigen Vorschrift des § 1236 RVO vorgenommen hat und die hier aus den in den früheren Urteilen dargelegten Erwägungen gleichermaßen gilt, steht nur die in einem zweiten Schritt zu treffende Entscheidung, wie die Rehabilitation nach Art, Dauer, Umfang und Begründung durchzuführen ist, dh welche Leistungen in Betracht kommen, im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten.
  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 51/90

    Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen bei Suchtkranken

    Dieser Wortlaut der Vorschrift bedeutet indessen nicht, daß dem Rentenversicherungsträger für die Eingangsprüfung, ob er überhaupt leisten muß, ein Ermessensspielraum eingeräumt ist (vgl die Entscheidungen des BSG in BSGE 57, 157, 161 = SozR 2200 § 1236 Nr. 45; BSGE 66, 84 = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23).

    Eine Behandlung zur Herstellung der Drogenabstinenz, etwa in einer sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft, kann deshalb auch ohne Mitwirkung eines Arztes eine medizinische Leistung iS des § 1237 Reichsversicherungsordnung (RVO) sein (BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18, Nr. 21; BSGE 66, 54 [BSG 08.11.1989 - 1 RA 5/88] = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23).

    Auch Maßnahmen, die lediglich darauf abzielen, den Versicherten vor weiterem Abgleiten zu bewahren, ohne daß Aussicht besteht, die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen, sind nicht von den Rentenversicherungsträgern zu fördern (BSGE 66, 84 = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23 sowie insbesondere das Urteil des Senats vom 12. September 1990 - 5 RJ 42/89).

    Der Senat hat zwar in mehreren Entscheidungen die Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers bejaht, für den Aufenthalt eines Suchtkranken in einem Übergangsheim oder für Entgiftungskosten eines Suchtkranken aufzukommen (BSGE 66, 84 = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; SozR 3-7610 § 683 Nr. 1; Urteil des Senats vom 5. Dezember 1989 - 5 RJ 19/88).

  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 29/97 R

    Stationäre Entgiftungsbehandlung für Suchtkranke durch den

    Die Entgiftung sei bei Alkoholsucht eine medizinische Leistung in einer Phase akuter Behandlungsbedürftigkeit, denn es könnten in einer solchen Entgiftungsphase schwerwiegende medizinische Komplikationen - wie zB Entzugsdeliri, Krampfanfälle, Leberversagen, Halluzinationen und Kreislaufzusammenbrüche - auftreten, die intensive ärztliche und pflegerische Betreuung notwendig machten (Hinweis auf BSGE 66, 87, 93 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; BSG SozR 3-2200 § 1236 Nr. 3).

    Diesbezüglich ergibt sich kein Unterschied zur früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die dabei auch auf den funktionellen medizinischen Zusammenhang abgestellt hat, der zwischen Entgiftung und Entwöhnung in bezug auf das Reha-Ziel anzunehmen ist (BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; BSGE 68, 167 = SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2).

    Insbesondere kann mit den Hinweisen auf das bisherige Recht nicht das Urteil des BSG vom 16. November 1989 - 5 RJ 3/89 - (BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23) gemeint gewesen sein.

    Mit Formulierungen wie "entsprechend der bisherigen Rechtslage" bzw "in Anlehnung an das bisherige Recht" kann sich der Gesetzgeber mithin nur auf die Rechtspraxis in der Zeit vor der Entscheidung des BSG vom 16. November 1989 (aaO) bezogen haben.

  • BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91

    Rehabilitation Suchtkranker psycho-therapeutische Betreuung als medizinische

    In diesem Sinn ist nicht nur, worauf bereits der 5. Senat des BSG ua in seinem Urteil vom 16. November 1989 - 5 RJ 3/89, BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23 - aufmerksam gemacht hat, die zur sinnvollen Behandlung Alkoholkranker medizinisch indizierte Abfolge von Entgiftung und Entwöhnung unumgänglicher Bestandteil der gesamtheitlich konzipierten Rehabilitation von Alkoholsüchtigen.

    Zum dritten schließlich ist die Aufzählung der fünf konkret genannten Leistungsarten kein geschlossener Katalog ausschließlich möglicher Leistungen, sondern nur, wie die Worte "insbesondere" und "vor allem" im Gesetzestext deutlich machen, eine beispielhafte Auflistung von bloß typischerweise in Betracht kommenden Maßnahmen (in diesem Sinn bereits wiederholt das BSG, s SozR 2200 § 184a Nr. 5; BSGE 66, 84 = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; Urteil vom 5. Dezember 1989, 5 RJ 19/88; Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 42/89 - BSGE 68, 17 = SozR 3-2200 § 184a Nr. 1; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 75/97 R

    Stationäre Entgiftungsbehandlung für Suchtkranke durch den

    Diesbezüglich ergibt sich kein Unterschied zur früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die dabei auch auf den funktionellen medizinischen Zusammenhang abgestellt hat, der zwischen Entgiftung und Entwöhnung in bezug auf das Reha-Ziel anzunehmen ist (BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; BSGE 68, 167 = SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2).

    Insbesondere kann mit den Hinweisen auf das bisherige Recht nicht das Urteil des BSG vom 16. November 1989 - 5 RJ 3/89 - (BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23) gemeint gewesen sein.

    Mit Formulierungen wie "entsprechend der bisherigen Rechtslage" bzw "in Anlehnung an das bisherige Recht" kann sich der Gesetzgeber mithin nur auf die Rechtspraxis in der Zeit vor der Entscheidung des BSG vom 16. November 1989 (aaO) bezogen haben.

  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 12/90

    Zu den Erfordernissen des Antrags und der Zustimmung des Rehabilitanden gemäß

    Für den Antrag auf Rehabilitation folgt hieraus zum einen, daß er inhaltlich nicht auf eine bestimmte Rehabilitationsleistung oder eine bestimmte Art von Rehabilitationsleistungen konkretisiert werden muß (in diesem Sinn schon 5. Senat des BSG im Urteil vom 16. November 1989 - 5 RJ 3/89 -, BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23).

    Aus der rechtssystematischen Zusammengehörigkeit und funktionalen Übereinstimmung beider Vorschriften ist es gerechtfertigt, die Anordnungen, auch was die Tragweite ihres Regelungsgehaltes anbelangt, einheitlich zu verstehen und in den Abweichungen der sprachlichen Fassung bloß redaktionelle Unzulänglichkeiten zu sehen (so zutreffend BSG 5. Senat Urteil vom 16. November 1989, BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23).

  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89

    Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlichen Interesses im

    Daß es Aufgabe des Rentenversicherungsträgers ist, dem Rentenversicherten, der in der Krankenversicherung nicht versichert ist, nicht nur die Entwöhnungsbehandlung, sondern auch die Entgiftung zu bezahlen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der §§ 1236 ff Reichsversicherungsordnung (RVO) gegeben sind, hat der Senat in dem Urteil vom 16. November 1989 (BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23) bereits entschieden (ebenso Urteil des Senats vom 5. Dezember 1989 - 5 RJ 19/88).
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 31/95

    Anspruch auf Kfz-Hilfe

    Im dialogischen Verwaltungsverfahren des Rehabilitationsträgers (vgl. BSG vom 15. Dezember 1994, SozR 3-5765 § 10 Nr. 3 S. 19) wirkt der Versicherte mit seinem Antrag auf Kfz-Hilfe hinsichtlich des zu befriedigenden Bedarfs insofern mit, als er die Zwecksetzung konkretisiert, der das Kfz zu dienen bestimmt ist (vgl. zur Konkretisierungsfunktion des Rehabilitationsantrages BSG vom 23. April 1992 a.a.O. S. 10 unter Bezugnahme auf BSG vom 16. November 1989, BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23).
  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 20/90

    Kostenerstattung durch Rentenversicherungsträger für die Entgiftungsbehandlung

  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 47/00 R

    Ambulante ärztliche bzw zahnärztliche Behandlung während einer stationären

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 49/93

    Erstattung von Kosten der Nachbetreuung nach einer medizinischen Maßnahme zur

  • BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 33/98 R

    Übernahme der Krankenhausbehandlungskosten durch den Rentenversicherungsträger

  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 69/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungszulässigkeit - Erstattungsstreitigkeit -

  • BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91

    Kostenerstattung durch Rentenversicherungsträger für Unterbringung in

  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 42/89

    Sozialtherapeutisches Übergangswohnheim - Rehabilitationsmaßnahme

  • BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 53/91

    Rehabilitation Suchtkranker - Drogenentwöhnungsbehandlung in einer

  • BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 19/88

    Stationäre Entgiftungsbehandlung als medizinische Maßnahme zur Rehabilitation

  • BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 76/88

    Zum Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Aufenthalt in einem Übergangswohnheim

  • LSG Bayern, 04.12.1997 - L 14 An 126/97

    Stationäre Entgiftungsbehandlung eines Drogenabhängigen als medizinische Leistung

  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 5 KR 2151/16
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