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   BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79   

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https://dejure.org/1980,5107
BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79 (https://dejure.org/1980,5107)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1980 - 5 RJ 30/79 (https://dejure.org/1980,5107)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - 5 RJ 30/79 (https://dejure.org/1980,5107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländischer Arbeitnehmer - Wartezeit - Berufsunfähigkeitsrente - Bisheriger Beruf - Facharbeitertätigkeit

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79

    Berufsunfähigkeit eines Ausländers - Bisheriger Beruf - Facharbeitertätigkeit -

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vermag bei der Prüfung des Rentenanspruchs eine Tätigkeit nicht als "bisheriger Beruf" angesehen zu werden, die vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben worden ist (vgl BSGE 199 279 = SczR Nr. 22 zu 5 35 RKG aF; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu @ 12Ä6 RVG; Urteile vom 12. September 1979 " 5 HJ 76/78 und vom 2a" April 1980 " 1 RJ 62/79 -)0 Anders als beim Kläger besteht bei Aufgabe der Tätigkeit vor Erfüllung der Wartezeit der Rentenanspruch überhaupt nicht" wenn nicht eine Erwerbstätigkeit mit weiterer Beitragsleistung hinzukommte Da eine Leistungseinbuße9 die eintritt ehe die versieherungstechnischen Anspruchsbedingungen erfüllt sind" nicht in das Risiko der Rentenm versicherung fällt" kann auch die vorher aufgegebene Tätigkeit nicht später für den Rentenanspruch bestimmend sein, 5 ".
  • BSG, 12.12.1968 - 12 RJ 64/67

    Bisheriger Beruf - Erlernter Beruf - Berufswechsel - Erfüllung der Wartezeit

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vermag bei der Prüfung des Rentenanspruchs eine Tätigkeit nicht als "bisheriger Beruf" angesehen zu werden, die vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben worden ist (vgl BSGE 199 279 = SczR Nr. 22 zu 5 35 RKG aF; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu @ 12Ä6 RVG; Urteile vom 12. September 1979 " 5 HJ 76/78 und vom 2a" April 1980 " 1 RJ 62/79 -)0 Anders als beim Kläger besteht bei Aufgabe der Tätigkeit vor Erfüllung der Wartezeit der Rentenanspruch überhaupt nicht" wenn nicht eine Erwerbstätigkeit mit weiterer Beitragsleistung hinzukommte Da eine Leistungseinbuße9 die eintritt ehe die versieherungstechnischen Anspruchsbedingungen erfüllt sind" nicht in das Risiko der Rentenm versicherung fällt" kann auch die vorher aufgegebene Tätigkeit nicht später für den Rentenanspruch bestimmend sein, 5 ".
  • BSG, 12.09.1979 - 5 RJ 76/78
    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79
    Zwar hat der erkennende Senat im Urteil vom 12, September 1979 (5 RJ 76/78) ausgeführt9 "bisheriger Beruf" im Sinne des & i2Ä6 Abs. 2 BVD sei die versicherungspflichtige Tätigkeit" die der Versicherte bei unverändertem Gesundheitszu= stand vnraussinhtlich weiterhin verrichtet hätte° Da es sich dabei grundsätzlich nur um eine Tätigkeit handeln könne" die Grundlage der Beitragsleistung sei, müßten die außerhalb des Geltungsbereichs der RVO zurückgelegten Beschäftigungszeiten im allgemeinen unberücksichtigt bleibeno Habe der Versicherte die Wartezeit mit dem im Geltungsbereich der RVG zurückgelegten Beruf nicht erfülltg se fehle es an einem versicherungsrechtlich ge» schützten inländischen Berufe Das galt jedoch für einen Versicherteny der nach einer Versicherungszeit im Geltungsbereich der BVG im Ausland tätig geworden ist und dann keine Beiträge mehr zu einem inländischen Versicherungsträger entrichtet hat° Im umgekehrten Falle bleibt es, wenn die Wartezeit sei es auch nur mit Hilfe anrechnungsfähiger ausländischer Beiträge - erfüllt ist, bei den Kriterien, die für die Ermittlung des "bisherigen Berufs" im Sinne des @ 12ü6 Abs. 2 RVG maßgebend sind° Der Senat hat bereits entschieden" daß versicherungsrechtlich geschützter Beruf mit abgeschlossener Ausbildung bzw Abschlußprüfung die erlernte Tätigkeit ist? wenn der Versicherte sie überhaupt kurzfristig (vgl SezR Nrn.
  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 60/97 R

    Berufsunfähigkeitsrente - bisheriger Beruf bei schweizer Versicherungszeiten in

    Falls jedoch Normen des zwischenstaatlichen Rechts nichts anderes anordnen, sind im Ausland ausgeübte Tätigkeiten, die der deutschen Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen, für die Bestimmung des bisherigen Berufs und dessen Qualität nicht zu berücksichtigen (grundlegend: BSG Urteil vom 25. Juni 1980 - 1 RA 63/79 - BSGE 50, 165 = SozR 2200 § 1246 Nr. 64, ferner Senatsurteile vom 26. Juni 1980 - 5 RJ 30/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 65 und vom 21. September 1988 - 5 RJ 31/88 - nicht veröffentlicht - sowie BSG Urteile vom 23. Juni 1981 - 1 RA 5/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 80 und vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 15).
  • BSG, 30.05.1996 - 8 BKn 12/95

    Über längeren Zeitraum mit allen ihr zuzuordnenden Tätigkeiten ausgeübte

    Es genügt, wenn er sie zuletzt nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat (BSG, Urteil 1980-04-24 Az 1 RJ 62/79 SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 62, ebenso BSG, Urteil 1980-06-26 Az 5 RJ 30/79 SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 65).

    Auch in dem Urteil vom 26. Juni 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 65 setzt das BSG für die Qualifikation als Facharbeiter ohne die vorgesehene Ausbildung voraus, daß der Versicherte eine entsprechende Tätigkeit zuletzt nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat.

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90

    Berufsschutz eines Tischlers mit ausländischem Berufsabschluß und nur 5-monatiger

    Sie wurde auch nicht vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben (s dazu SozR 2200 § 1246 Nr. 65), da der Kläger bereits durch seine vorangegangenen Tätigkeiten in Jugoslawien und in den anschließend in Deutschland ausgeübten (geringerwertigen) Berufen die Wartezeit erfüllt hatte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2008 - L 3 R 382/06

    Rente wegen EU/BU; Aufenthalt in Kanada; bisheriger Beruf; Selbständigkeit;

    Falls jedoch Normen des zwischenstaatlichen Rechts nichts anderes anordnen, sind im Ausland ausgeübte Tätigkeiten, die der deutschen Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen, für die Bestimmung des bisherigen Berufs und dessen Qualität nicht zu berücksichtigen (vgl. BSG SozR 3-6855 Art. 11 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 64; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 65; Ureil des BSG vom 21. September 1988 - 5 RJ 31/88 - nicht veröffentlicht - sowie BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 80 und BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 17/87

    Anspruch auf die Gewährung einer Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit -

    Die Berücksichtigung der Hauertätigkeit für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit scheitert also nicht an der nichterfüllten Wartezeit (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 65).
  • LSG Bayern, 24.04.2001 - L 6 RJ 257/98

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

    Was die Frage des Berufsschutzes des Klägers anlangt, ist hervorzuheben, dass der Kläger schon deshalb nicht einmal den Berufsschutz eines qualifiziert angelernten Arbeitnehmers genießt - der aufgrund seiner zwei Schuljahre dauernden Ausbildung zum Schweißer in Betracht kommt - weil er in diesem Beruf überhaupt nicht versicherungspflichtig, weder in seiner Heimat noch in Deutschland, tätig gewesen ist und er damit schon nicht die für einen Berufsschutz erforderliche Wartezeit erfüllt (vgl. BSG-Urteile vom 12.12.1968, Az.: 12 RJ 64/67; vom 22.08.1963, Az.: 5 RKn 48/60; vom 29.06.1977, Az.: 5 RJ 118/76; vom 26.06.1980, Az.: 5 RJ 30/79).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2013 - L 16 R 39/12

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - bisheriger Beruf bei jugoslawischen

    Falls jedoch Normen des zwischenstaatlichen Rechts nichts anderes anordnen, sind im Ausland ausgeübte Tätigkeiten, die der deutschen Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen, für die Bestimmung des bisherigen Berufs und dessen Qualität nicht zu berücksichtigen (grundlegend: BSG, Urteil vom 25. Juni 1980 - 1 RA 63/79 = BSGE 50, 165 = SozR 2200 § 1246 Nr. 64; BSG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 5 RJ 30/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 65 und vom 21. September 1988 - 5 RJ 31/88 - juris - sowie BSG, Urteile vom 23. Juni 1981 - 1 RA 5/80 = SozR 2200 § 1246 Nr. 80 und vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 = SozR 3-2600 § 43 Nr. 15; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1998 - B 5 RJ 60/97 R = SozR 3-6855 Art. 11 Nr. 1).
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