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   BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 378/70   

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https://dejure.org/1972,5727
BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 378/70 (https://dejure.org/1972,5727)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1972 - 5 RJ 378/70 (https://dejure.org/1972,5727)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1972 - 5 RJ 378/70 (https://dejure.org/1972,5727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Altersruhegeld - Beitragszeiten - Nichtdeutsche Versicherungszeiten - Beitragsentrichtung im Herkunftsland - Berücksichtigungsfähige Zeiten

Papierfundstellen

  • BSGE 34, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 06.03.1991 - 5 RJ 39/90

    Bindung des Revisionsgerichts an Feststellungen der Tatsacheninstanz zu

    Hierfür bieten sich zum einen die Entscheidungen zu § 19 Abs. 3 FRG an, die die Vergleichbarkeit bundesdeutscher Altersruhegelder mit fremdstaatlichen Altersrenten zum Gegenstand haben (vgl BSGE 27, 209, 211 = SozR Nr. 3 zu § 19 FRG; BSGE 34, 132, 133 = SozR Nr. 6 zu § 19 FRG; BSG SozR 5050, Nrn 4, 12 zu § 19 FRG), zum anderen die Urteile zu § 118 Nr. 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) aF, in denen es um das Ruhen des Anspruches auf Alg wegen des Bezugs ausländischer Altersrenten geht (Urteile vom 3. November 1976 - SozR 4100 § 118 Nr. 3 und 7 RAr 115/75).

    Das Landessozialgericht (LSG) hat einerseits seine Feststellung, daß die amerikanische RV eine gesetzliche RV ist, zutreffend anhand der hierfür nach der Rechtspr des BSG (vgl BSG in BSGE 27, 209, 211 = SozR Nr. 3 zu § 19 FRG; BSGE 34, 132, 133 = SozR Nr. 6 zu § 19 FRG; SozR 5050 Nrn 4 und 12 zu § 19 FRG; SozR 4100 § 118 Nr. 3) maßgebenden Kriterien getroffen, nämlich daß das ausländische Rentenversicherungssystem auf öffentlich-rechtlicher Pflichtzugehörigkeit beruht, wiederkehrende Leistungen für den Fall der vorzeitigen MdE, des Alters und für den Fall des Todes vorsieht und kein reines Zusatzversorgungssystem darstellt.

  • BSG, 06.02.1991 - 5 RJ 16/89

    Rechtsnatur der Schweizer einfachen Altersrente und ihrer Vergleichbarkeit iS von

    Hierfür bieten sich zum einen die Entscheidungen zu § 19 Abs. 3 des Fremdrentengesetzes ( FRG ) an, die die Vergleichbarkeit bundesdeutscher Altersruhegelder mit fremdstaatlichen Altersrenten zum Gegenstand haben (BSGE 27, 209, 211 = SozR Nr. 3 zu § 19 FRG ; BSGE 34, 132, 133 = SozR Nr. 6 zu § 19 FRG ; BSG SozR 5050 Nrn 4 und 12 zu § 19 FRG ), zum anderen die Urteile zu § 118 Nr. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes aF, in denen es um das Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld wegen des Bezuges ausländischer Altersrenten geht (Urteile vom 3. November 1976, 7 RAr 104/75 = SozR 4100 § 118 Nr. 3 und 7 RAr 115/75).
  • BSG, 19.03.1997 - 4 RA 113/94

    Anrechnung von Ersatzzeiten neben ausländischen Beitragszeiten bei Rentenbezug

    Die Vorschrift lautete: "Beitragszeiten, die während des Bezugs einer dem Altersruhegeld entsprechenden Leistung zurückgelegt sind, werden für die Hinterbliebenenrenten zusätzlich angerechnet." Durch das BSG (Urteile vom 23. März 1972 - 5 RJ 378/70, BSGE 34, 132, 133 = SozR Nr. 6 zu § 19 FRG - und vom 31 März 1976 - 1 RA 87/75, SozR 5050 § 19 Nr. 4 mwN -) ist die Norm dahin interpretiert worden, daß fremde Beitragszeiten erst bei der Hinterbliebenenrente zusätzlich angerechnet werden konnten, nicht aber schon vorher für das Altersruhegeld berücksichtigt werden durften.
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 105/79

    Rentenversicherungsträger - Vorschuß-Überzahlung - Rentenvorschuß

    Schon durch die Übernahme des Begriffs der Aufrechnung verweist § 51 SGB 1 stillschweigend auf die in den §§ 387 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) getroffene Regelung, wobei angesichts des Schutzcharakters des Sozialrechts zumindest die Voraussetzungen des § 387 BGB vorliegen müssen, also auch die Fälligkeit der gegenseitigen Forderungen (vgl. BSGE 15, 38; 34, 132; Heinze in Bochumer Kommentar, Allgem. Teil, § 51 Rdnr. 4 und 12; Thieme in Wannagat, Komm zum SGB 1, § 51 Rdnr. 3 und 4).
  • BSG, 06.02.1991 - 5 RJ 15/89

    Einkommensarten mit Erwerbsersatzfunktion - Voraussetzungen für das "Ruhen" der

    Hierfür bieten sich zum einen die Entscheidungen zu § 19 Abs. 3 des Fremdrentengesetzes (FRG) an, die die Vergleichbarkeit bundesdeutscher Altersruhegelder mit fremdstaatlichen Altersrenten zum Gegenstand haben (BSGE 27, 209, 211 = SozR Nr. 3 zu § 19 FRG; BSGE 34, 132 = SozR Nr. 6 zu § 19 FRG; BSG SozR 5050 Nrn 4, 12 zu § 19 FRG), zum anderen die Urteile zu § 118 Nr. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes aF, in denen es um das Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld wegen des Bezuges ausländischer Altersrenten geht (Urteile vom 3. November 1976, 7 RAr 104/75 = SozR 4100 § 118 Nr. 3, und 7 RAr 115/75).
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