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   BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97   

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https://dejure.org/1997,2813
BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97 (https://dejure.org/1997,2813)
BSG, Entscheidung vom 19.11.1997 - 5 RJ 4/97 (https://dejure.org/1997,2813)
BSG, Entscheidung vom 19. November 1997 - 5 RJ 4/97 (https://dejure.org/1997,2813)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rentenversicherung - Erwerbsunfähigkeit - Rente - Erwerbsunfähigkeitsrente - Aufgabe - Beschäftigung - Nachzahlung - Beitrag - Pflichtbeitrag - Wartezeit - Kindererziehungszeit - Anrechnung - Anwartschaft

  • Judicialis

    SGB VI § 241 Abs 2

Papierfundstellen

  • BSGE 81, 200
  • NZS 1998, 530 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 77/89

    Anspruch auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem bis zum 31.12.1983

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97
    Diese Unterscheidung habe der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 18. November 1990 (5 RJ 77/89) am Beispiel der Kindererziehungszeiten als der Rentenversicherung systemimmanent dargelegt.

    Auf das Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1990 (5 RJ 77/89 - BSGE 68, 21 = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 3) kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg berufen.

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97
    Der Gleichheitssatz verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 67, 231, 236 mwN).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97
    Solche Rechtspositionen hat das Bundesverfassungsgericht in Rentenanwartschaften gesehen, die nach Begründung des Rentenversicherungsverhältnisses bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen, etwa des Ablaufs der Wartezeit und des Eintritts des Versicherungsfalls, zur Vollrente erstarken (BVerfGE 53, 257, 289; 69, 272, 298; 75, 78, 97) und wegen der dahinterstehenden Eigenleistung und ihrer Bedeutung für die weiteren Dispositionen der Versicherten dem Eigentumsschutz unterfallen können.
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97
    Solche Rechtspositionen hat das Bundesverfassungsgericht in Rentenanwartschaften gesehen, die nach Begründung des Rentenversicherungsverhältnisses bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen, etwa des Ablaufs der Wartezeit und des Eintritts des Versicherungsfalls, zur Vollrente erstarken (BVerfGE 53, 257, 289; 69, 272, 298; 75, 78, 97) und wegen der dahinterstehenden Eigenleistung und ihrer Bedeutung für die weiteren Dispositionen der Versicherten dem Eigentumsschutz unterfallen können.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97
    Solche Rechtspositionen hat das Bundesverfassungsgericht in Rentenanwartschaften gesehen, die nach Begründung des Rentenversicherungsverhältnisses bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen, etwa des Ablaufs der Wartezeit und des Eintritts des Versicherungsfalls, zur Vollrente erstarken (BVerfGE 53, 257, 289; 69, 272, 298; 75, 78, 97) und wegen der dahinterstehenden Eigenleistung und ihrer Bedeutung für die weiteren Dispositionen der Versicherten dem Eigentumsschutz unterfallen können.
  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 70/85

    Rente - Versicherungszeit - Wartezeit - Versorgungsausgleich

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97
    Das BSG hat dazu aus den Regelungen in §§ 1304a und 1304c RVO abgeleitet, daß der mit dem Versorgungsausgleich bezweckte Wertausgleich für die während der Ehe erworbenen Anwartschaften zwar nicht zu Beitragszeiten beim Ausgleichsberechtigten führte, diesen aber so stellte, als ob er selbst während der Ehe Versicherungszeiten zurückgelegt hatte (vgl BSG Urteile vom 9. April 1987 - 5b RJ 70/85 - BSGE 61, 271, 273 = SozR 2200 § 1304c RVO Nr. 1, vom 24. März 1988 - 5/4a RJ 33/87 - BSGE 63, 116, 119 f = SozR 2200 § 1304a RVO Nr. 13 und vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 23/91).
  • BSG, 28.01.1965 - 4 RJ 591/63

    Altersruhegeld - Freiwillige Beträge nach Berufsunfähigkeit - Freiwillige Beträge

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97
    Dazu hat das BSG im Urteil vom 28. Januar 1965 (4 RJ 591/63 - BSGE 22, 236, 239 = SozR Nr. 29 zu Art. 2 § 42 ArVNG) hervorgehoben, daß die Formulierung "vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit" in § 1247 Abs. 3 RVO bzw "vor Eintritt der Berufsunfähigkeit" in § 1246 Abs. 3 RVO beim Tatbestandsmerkmal der Wartezeiterfüllung als ein einschränkender Zusatz iS des Risikogedankens zu verstehen sei, der sich bei den Anspruchsvoraussetzungen für andere Rentenarten nicht finden lasse.
  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 26/91

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1246 Abs. 2a , 1247 Abs. 2a RVO

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97
    Der erkennende Senat hat es im Urteil vom 27. November 1991 (5 RJ 26/91 - BSGE 70, 43 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 9) bereits nicht als verfassungswidrig angesehen, daß Versicherte, die vor dem 1. Januar 1984 eine Versicherungszeit von weniger als 60 Monaten zurückgelegt haben, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit nur unter den durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 eingeführten Voraussetzungen erhalten können, wenn sie in den letzten 60 Kalendermonaten vor Eintritt des Versicherungsfalls Pflichtbeiträge für 36 Monate entrichtet haben.
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 23/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Dauer der Entrichtung

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97
    Das BSG hat dazu aus den Regelungen in §§ 1304a und 1304c RVO abgeleitet, daß der mit dem Versorgungsausgleich bezweckte Wertausgleich für die während der Ehe erworbenen Anwartschaften zwar nicht zu Beitragszeiten beim Ausgleichsberechtigten führte, diesen aber so stellte, als ob er selbst während der Ehe Versicherungszeiten zurückgelegt hatte (vgl BSG Urteile vom 9. April 1987 - 5b RJ 70/85 - BSGE 61, 271, 273 = SozR 2200 § 1304c RVO Nr. 1, vom 24. März 1988 - 5/4a RJ 33/87 - BSGE 63, 116, 119 f = SozR 2200 § 1304a RVO Nr. 13 und vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 23/91).
  • BSG, 22.09.1976 - 1 RA 133/75

    Freiwillige Beiträge - Nachentrichtung nach Eintritt des Versicherungsfalles

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97
    Wie das BSG mit Urteil vom 22. September 1976 (1 RA 133/75 - SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 5) ausgeführt hat, galt für die RVO der Grundsatz, daß für Zeiten vor Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erst danach entrichtete freiwillige Beiträge für den Versicherungsfall der Berufs- oder der Erwerbsunfähigkeit nicht berücksichtigt werden konnten, wenn nicht eine Nachentrichtungsvorschrift ausdrücklich bestimmte, daß der Eintritt des Versicherungsfalls vor einem festgelegten Stichtag der Berücksichtigung nicht entgegenstand.
  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 63/96

    Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nach Art. 2 § 6 Abs. 2 ArVNG

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R

    Alterssicherung der Landwirte - Erwerbsminderungsrente - versicherungsrechtliche

    Die "Drei-in-Fünf-Belegung" sei verfassungskonform (Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 8. April 1987, SozR 2200 § 1246 Nr. 142, und BSG SozR 3-2600 § 241 Nr. 4).
  • LSG Berlin, 28.11.2002 - L 8 RA 97/00
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, kann die allgemeinen Wartezeit vor dem 1. Januar 1984 nicht dadurch erfüllt werden, dass aufgrund von Sondernachentrichtungsvorschriften Beiträge für die Zeit vor dem Stichtag nachgezahlt werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 19. November 1997 - 5 RJ 4/97 - in SozR 3-2600 § 241 Nr. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2005 - L 10 R 388/05
    In den bisher von dem Bundessozialgericht entschiedenen Fällen führte die von dem erkennenden Senat geteilte Rechtsauffassung jeweils dazu, dass die betreffenden Versicherten überhaupt keinen Versicherungsschutz gegenüber einer Erwerbsminderung hatten (Urteile vom 31. Mai 1989, Az.: 4 RA 4/88, SozR 2200 § 1246 Nr. 166; vom 19. April 1990, Az.: 1 RA 63/89, SozSich 1991, 31 - nur Leitsatz - vom 19. November 1997, Az.: 5 RJ 4/97, SozR 3-2600 § 241 Nr. 4).
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