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   BSG, 22.02.1989 - 5 RJ 42/88   

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https://dejure.org/1989,8572
BSG, 22.02.1989 - 5 RJ 42/88 (https://dejure.org/1989,8572)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1989 - 5 RJ 42/88 (https://dejure.org/1989,8572)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1989 - 5 RJ 42/88 (https://dejure.org/1989,8572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Frist - Wiedereinzahlung - Erstattete Beiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Frist für die Wiedereinzahlung erstatteter Beiträge nach Nr. 7 Buchst. d des Schlußprotokolls zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit vom 07.01.1976

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 7/82

    Teilzahlungsfrist - Ausschlußfrist - Nachsichtgewährung - Überschreitung der

    Auszug aus BSG, 22.02.1989 - 5 RJ 42/88
    Nach der Rechtsprechung des BSG zur Ausschlußfrist zB des Art. 2 § 51a Abs. 3 Satz 3 ArVNG (vgl SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 55 mwN; vgl auch BSG in SozR 5070 § 10 Nrn 19 und 21) kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in derartigen Fällen nicht in Betracht.
  • BSG, 28.04.1983 - 12 RK 14/82

    Ausschlußfrist - Fristversäumnis - Beitragsnachentrichtungantrag - Antragsfrist -

    Auszug aus BSG, 22.02.1989 - 5 RJ 42/88
    Im übrigen steht auch die Fristüberschreitung um mehr als ein Jahr der Nachsichtgewährung entgegen (vgl BSG in SozR 5070 § 10 Nr. 22 mwN).
  • BSG, 23.11.1979 - 12 RK 19/79

    Antragsfrist - Anwendbarkeit des § 206 BGB - Ablaufhemmung bei nicht voll

    Auszug aus BSG, 22.02.1989 - 5 RJ 42/88
    Mit der Begrenzung der Antragsfrist in Abs. 3 Satz 1 dieser Vorschrift auf den 31. Dezember 1975 wollte der Gesetzgeber den Versicherungsträgern es ermöglichen, sich einen Überblick über den Umfang der neu begründeten oder inhaltlich veränderten Versicherungsverhältnisse zu verschaffen und sich in der Finanzplanung darauf einzustellen (vgl BSG in SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 32).
  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 83/78

    Verfallswirkung einer Beitragserstattung - Nachentrichtung von Beiträgen -

    Auszug aus BSG, 22.02.1989 - 5 RJ 42/88
    Da das LSG unangegriffen festgestellt hat, daß dem Kläger 1974 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet worden sind, sind dadurch nach § 1303 Abs. 7 RVO weitere Ansprüche aus sämtlichen bis dahin zurückgelegten Versicherungszeiten ausgeschlossen (vgl Bundessozialgericht -BSG- in SozR 2200 § 1303 Nr. 14 Bl 37 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 633/12
    Dabei kann auch eine unrichtige Information durch ausländische Stellen dem deutschen Rentenversicherungsträger, zumindest im Sinne einer wesentlichen Mitursache, zuzurechnen sein, wenn dieser die ausländischen Verbindungsstellen seinerseits unzutreffend, etwa über bestehende Antragsfristen, informiert hat (BSG, Urteile vom 21.06.1990, a.a.O. und vom 23.05.1996, a.a.O.; anders aber BSG, Urteil vom 22.02.1989, 5 RJ 42/88, SozR 6961 § 7 Nr. 2, Rdnr. 24).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Verschulden eines ausländischen Versicherungsträgers die Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches erfüllen würde (verneinend Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 15.07.1986, L 2 An 135/85 in juris und BSG, Urteil vom 22.02.1989, 5 RJ 42/88 SozR 6961 § 7 Nr. 2; bejahend BSG, Urteile vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90 und vom 23.05.1996, B 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Artikel 2 § 6 Nr. 15, wenn der deutsche Rentenversicherungsträger die ausländische Verbindungsstelle unzutreffend informiert hat und diese dann ihrerseits den Versicherten unrichtig informiert).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2018 - L 14 R 185/17

    Kein Anspruch der Witwe auf Altersrente aus der Versicherung des verstorbenen

    Dabei kann auch eine unrichtige Information durch ausländische Stellen dem deutschen Rentenversicherungsträger, zumindest im Sinne einer wesentlichen Mitursache, zuzurechnen sein, wenn dieser die ausländischen Verbindungsstellen seinerseits unzutreffend, etwa über bestehende Antragsfristen, informiert hat (BSG, Urteile vom 21.06.1990, a.a.O. und vom 23.05.1996, a.a.O.; anders jedoch BSG, Urteil vom 22.02.1989, 5 RJ 42/88, SozR 6961 § 7 Nr. 2, Rdn. 24).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Verschulden eines ausländischen Versicherungsträgers die Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches erfüllen würde (verneinend BSG, Urteil vom 22.02.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90 und Urteil vom 22.02.1989, 5 RJ 42/88, SozR 6961 § 7 Nr. 2, Rdn. 24; bejahend Urteil vom 23.05.1996, B 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Artikel 2 § 6 Nr. 15, wenn der deutsche Rentenversicherungsträger die ausländische Verbindungsstelle unzutreffend informiert hat und diese dann ihrerseits den Versicherten unrichtig informiert).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 294/13
    Dabei kann auch eine unrichtige Information durch ausländische Stellen dem deutschen Rentenversicherungsträger, zumindest im Sinne einer wesentlichen Mitursache, zuzurechnen sein, wenn dieser die ausländischen Verbindungsstellen seinerseits unzutreffend, etwa über bestehende Antragsfristen, informiert hat (BSG, Urteile vom 21.06.1990, a.a.O. und vom 23.05.1996, a.a.O.; anders aber BSG, Urteil vom 22.02.1989, 5 RJ 42/88, SozR 6961 § 7 Nr. 2, Rdnr. 24).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Verschulden eines ausländischen Versicherungsträgers die Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches erfüllen würde (verneinend Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 15.07.1986, L 2 An 135/85 in juris und BSG, Urteil vom 22.02.1989, 5 RJ 42/88 SozR 6961 § 7 Nr. 2; bejahend BSG, Urteile vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90 und vom 23.05.1996, B 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Artikel 2 § 6 Nr. 15, wenn der deutsche Rentenversicherungsträger die ausländische Verbindungsstelle unzutreffend informiert hat und diese dann ihrerseits den Versicherten unrichtig informiert).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame

    Dabei kann auch eine unrichtige Information durch ausländische Stellen dem deutschen Rentenversicherungsträger, zumindest im Sinne einer wesentlichen Mitursache, zuzurechnen sein, wenn dieser die ausländischen Verbindungsstellen seinerseits unzutreffend, etwa über bestehende Antragsfristen, informiert hat (BSG, Urteile vom 21.06.1990, a.a.O. und vom 23.05.1996, a.a.O.; anders aber BSG, Urteil vom 22.02.1989, 5 RJ 42/88, SozR 6961 § 7 Nr. 2, Rdn. 24).
  • BSG, 16.05.2019 - B 13 R 37/17 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Übergang des

    bb) Unabhängig von der Frage, ob das Verschulden eines ausländischen Rentenversicherungsträgers überhaupt die Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs erfüllen kann (verneinend LSG Berlin Urteil vom 15.7.1986 - L 2 An 135/85, Orientierungssätze in Juris; so wohl auch BSG Urteil vom 22.2.1989 - 5 RJ 42/88 - SozR 6961 Nr. 7 Nr. 2, Juris RdNr 24) , ist auch ein Beratungsfehler des US-Rentenversicherungsträgers zum Zeitpunkt der Antragstellung am 15.9.1984 nicht ersichtlich.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 431/13
    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Verschulden eines ausländischen Versicherungsträgers die Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches erfüllen würde (verneinend Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 15.07.1986, L 2 An 135/85 in juris und BSG, Urteil vom 22.02.1989, 5 RJ 42/88 SozR 6961 § 7 Nr. 2; anders BSG, Urteile vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90 und vom 23.05.1996, B 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Artikel 2 § 6 Nr. 15, wenn der deutsche Rentenversicherungsträger die ausländische Verbindungsstelle unzutreffend informiert hat und diese dann ihrerseits den Versicherten unrichtig informiert).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 250/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Anhaltspunkte für einen der Beklagten zuzurechnenden Beratungsfehler des israelischen Sozialversicherungsträgers bestehen nicht (zu den Voraussetzungen Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 15.07.1986, L 2 An 135/85 - juris - und BSG, Urteil vom 22.02.1989, 5 RJ 42/88 SozR 6961 § 7 Nr. 2; anders BSG, Urteile vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90 und vom 23.05.1996, B 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Artikel 2 § 6 Nr. 15, wenn der deutsche Rentenversicherungsträger die ausländische Verbindungsstelle unzutreffend informiert hat und diese dann ihrerseits den Versicherten unrichtig informiert).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 314/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Verschulden eines ausländischen Versicherungsträgers die Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches erfüllen würde (verneinend Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 15.07.1986, L 2 An 135/85 - juris - und BSG, Urteil vom 22.02.1989, 5 RJ 42/88 SozR 6961 § 7 Nr. 2; anders BSG, Urteile vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90 und vom 23.05.1996, B 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Artikel 2 § 6 Nr. 15, wenn der deutsche Rentenversicherungsträger die ausländische Verbindungsstelle unzutreffend informiert hat und diese dann ihrerseits den Versicherten unrichtig informiert).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 1116/12

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Anhaltspunkte für einen der Beklagten zuzurechnenden Beratungsfehler des israelischen Sozialversicherungsträgers bestehen nicht (zu den Voraussetzungen Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 15.07.1986, L 2 An 135/85 - juris - und BSG, Urteil vom 22.02.1989, 5 RJ 42/88 SozR 6961 § 7 Nr. 2; anders BSG, Urteile vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90 und vom 23.05.1996, B 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Artikel 2 § 6 Nr. 15, wenn der deutsche Rentenversicherungsträger die ausländische Verbindungsstelle unzutreffend informiert hat und diese dann ihrerseits den Versicherten unrichtig informiert).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 999/12

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Anhaltspunkte für einen der Beklagten zuzurechnenden Beratungsfehler des israelischen Sozialversicherungsträgers bestehen nicht (zu den entsprechenden Voraussetzungen Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 15.07.1986, L 2 An 135/85 in juris und BSG, Urteil vom 22.02.1989, 5 RJ 42/88 SozR 6961 § 7 Nr. 2; anders BSG, Urteile vom 21.06.1990, 12 RK 27/88, BSGE 67, 90 und vom 23.05.1996, B 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Artikel 2 § 6 Nr. 15, wenn der deutsche Rentenversicherungsträger die ausländische Verbindungsstelle unzutreffend informiert hat und diese dann ihrerseits den Versicherten unrichtig informiert).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 188/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 317/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 14 R 739/13
  • SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Beitragsfiktion -

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