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   BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 77/90   

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BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 77/90 (https://dejure.org/1992,2265)
BSG, Entscheidung vom 22.04.1992 - 5 RJ 77/90 (https://dejure.org/1992,2265)
BSG, Entscheidung vom 22. April 1992 - 5 RJ 77/90 (https://dejure.org/1992,2265)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 25.05.1972 - 5 RKn 61/68

    Verwaltungsakt - Erlaß während des Berufungsverfahrens - Beigeladener

    Auszug aus BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 77/90
    Beruht die Rente eines Versicherten, der nicht zum Personenkreis des § 1 FRG gehört, ausschließlich auf Versicherungszeiten iS des § 1250 Abs. 1 Buchst a RVO, so ist die Ruhensvorschrift des § 31 Abs. 1 FRG weder unmittelbar noch analog anzuwenden (Fortführung von BSG vom 25.5.1972 - 5 RKn 61/68 = SozR Nr. 3 zu § 31 FRG).

    Wie sich sowohl aus der Stellung der zuletzt genannten Vorschrift innerhalb des FRG als auch aus ihrem Sinn ergibt, setzt die Anwendbarkeit der Vorschrift voraus, daß es sich um einen nach dem FRG Berechtigten handelt (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1972 - 5 RKn 61/68 - SozR Nr. 3 zu § 31 FRG).

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 25. Mai 1972 aaO entschieden hat, ist die Ruhensvorschrift des § 31 FRG weder unmittelbar noch analog anzuwenden, wenn die Rente eines Versicherten, der nicht zum Personenkreis des § 1 FRG gehört, nicht auf dem FRG, sondern ausschließlich auf Versicherungszeiten beruht, die im Gebiet der Bundesrepublik zurückgelegt wurden.

    Dies schon deswegen, weil in dieser Entscheidung - wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Mai 1972 aaO ausgeführt hat - über einen anderen Sachverhalt und eine andere Rechtsfrage zu befinden war.

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvL 39/79

    Verfassungsmäßigkeit des § 201 RVO

    Auszug aus BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 77/90
    Art. 3 Abs. 1 GG ist demnach nur verletzt, wenn tatsächliche Gleichheiten bzw Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse nicht berücksichtigt werden, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfGE 60, 113, 119).
  • BSG, 08.10.1964 - 1 RA 52/61

    Neuberechnung von Rente nach Art. 39 Abs. 2 des Ersten deutsch-österreichischen

    Auszug aus BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 77/90
    Auch in Bezug auf die Entscheidungen des 1. Senats des BSG vom 7. Juli 1964 - 1 RA 13/62 - (BSGE 21, 199) und vom 8. Oktober 1964 - 1 RA 52/61 - (BSGE 22, 21) liegt eine Abweichung nicht vor, da es dort um die Anrechnung von Zeiten nach dem deutsch-österreichischen Sozialversicherungsabkommen und nicht um die Anrechnung von Zeiten nach § 1250 Abs. 1 Buchst a RVO ging.
  • BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG

    Auszug aus BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 77/90
    Der dem Gesetzgeber zustehende Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine Ungleichbehandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muß (BVerfGE 39, 148, 153).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Auszug aus BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 77/90
    Regelungen, die innerhalb eines vergleichbaren Personenkreises einzelne Gruppen bevorzugen oder benachteiligen, müssen für eine an der Gerechtigkeit orientierten Betrachtungsweise den geregelten Lebensverhältnissen entsprechen und durch vernünftige, sachlich einleuchtende Gründe gerechtfertigt sein (BVerfGE 38, 187, 197; BSG, Urteile des erkennenden Senats vom 29. November 1990 - 5/4a RJ 41/87 - und - 5/4a RJ 53/87 - SozR 3-2200 § 1251a RVO Nr. 12).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 77/90
    Diese auch für den Gesetzgeber verbindliche Grundrechtsbestimmung (BVerfGE 1, 14, 52) verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt BVerfGE 79, 87, 98 ff; 79, 106, 121 ff; 79, 223, 236).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 77/90
    Diese auch für den Gesetzgeber verbindliche Grundrechtsbestimmung (BVerfGE 1, 14, 52) verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt BVerfGE 79, 87, 98 ff; 79, 106, 121 ff; 79, 223, 236).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

    Auszug aus BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 77/90
    Diese auch für den Gesetzgeber verbindliche Grundrechtsbestimmung (BVerfGE 1, 14, 52) verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt BVerfGE 79, 87, 98 ff; 79, 106, 121 ff; 79, 223, 236).
  • BSG, 24.07.1968 - 1 RA 281/67
    Auszug aus BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 77/90
    Diesem Ergebnis steht - anders als die Revision meint - das Urteil des 1. Senats des BSG vom 24. Juli 1968 - 1 RA 281/67 -nicht entgegen.
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 77/90
    Diese auch für den Gesetzgeber verbindliche Grundrechtsbestimmung (BVerfGE 1, 14, 52) verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt BVerfGE 79, 87, 98 ff; 79, 106, 121 ff; 79, 223, 236).
  • BSG, 07.07.1964 - 1 RA 13/62
  • BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 41/87

    Anspruch auf Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente - Anerkennung von "Zeiten der

  • BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 53/87

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der vor dem 1.1.1921 geborenen Mütter von

  • Drs-Bund, 21.05.1959 - BT-Drs III/1109
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 49/90

    Zeitlicher Anwendungsbereich der Neufassung des § 99 Abs. 1 S. 1 AKG

  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 15/16 R

    Anrechnung einer ausländischen Rente auf die deutsche Rente nach § 31 FRG

    Denn der Gesetzgeber wollte nach § 31 FRG nicht jede Doppelleistung aus denselben Versicherungszeiten ausschließen, sondern nur solche, in denen der bundesdeutsche Versicherungsträger eine Versicherungslast für Zeiten übernommen hat, die eigentlich von einem fremden Versicherungsträger zu tragen ist (vgl BSG vom 25.5.1972 - 5 RKn 61/68 -SozR Nr. 3 zu § 31 FRG RdNr 120; BSG vom 22.4.1992 - 5 RJ 77/90 - SozR 3-5050 § 31 Nr. 1 - Juris RdNr 20, 26) .
  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 36/98 R

    Versicherungszeiten griechischer Staatsangehöriger im Beitrittsgebiet

    Die Anwendbarkeit von § 31 FRG setzt indes voraus, daß es sich um einen nach dem FRG Berechtigten handelt (vgl BSG Urteile vom 25. Mai 1972 - 5 RKn 61/68 - SozR Nr. 3 zu § 31 FRG und vom 22. April 1992 - 5 RJ 77/90 - SozR 3-5050 § 31 Nr. 1).

    Vielmehr sollte nur in den Fällen einer doppelten Entschädigung entgegengewirkt werden, in denen der deutsche Versicherungsträger eine fremde Versicherungslast übernommen hat (Senatsurteil vom 22. April 1992 - 5 RJ 77/90 - SozR 3-5050 § 31 Nr. 1 S 5).

  • LSG Bayern, 30.09.2016 - L 1 R 673/13

    Bekanntgabe eines Bescheids an einen Geschäftsunfähigen

    § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB X gilt nach dem Wortlaut zwar nur für die Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, das zum "Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs" geführt haben würde; er ist aber auf Ruhensregelungen, die wie § 31 FRG den Anspruch als solchen nicht berühren, analog anzuwenden (BSG, Urteil vom 22.04.1992 - 5 RJ 77/90; Bayer. LSG, Urteil vom 19.08.2009 - L 13 R 434/09 -, jeweils nach juris).
  • LSG Bayern, 09.04.2013 - L 13 R 821/11

    Zur Anrechnung einer ausländischen Rente nach § 31 FRG.

    Zweck des § 31 FRG sei, Doppelleistungen zu vermeiden (vgl. die Begründung zu §§ 11, 31 FRG, Bundestagsdrucksache 3/1109 Seite 38, 46; BSG Urteil vom 22.04.1992, SozR 3-5050 § 31 Nr. 1).

    § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB X gilt nach dem Wortlaut zwar nur für die Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, das zum "Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs" geführt haben würde; er ist aber auf Ruhensregelungen, die wie § 31 FRG den Anspruch als solchen nicht berühren, analog anzuwenden (vgl. BSG, Urteil v. 22.04.1992, 5 RJ 77/90, juris ; Bayerisches LSG, Urt. v. 19.08.2009, L 13 R 434/09).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - L 14 R 551/12

    Streit über die Höhe der Anrechnung der polnischen Altersrente des als

    § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB X gilt nach dem Wortlaut zwar nur für die Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, das zum "Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs" geführt haben würde; er ist aber auf Ruhensregelungen, die wie § 31 Abs. 1 Satz 1 FRG den Anspruch als solchen nicht berühren, analog anzuwenden (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 22.04.1992, Az.: 5 RJ 77/90; Bayerisches Landessozialgerichts, Urteil vom 19.08.2009, Az.: L 13 R 434/09).
  • LSG Bayern, 29.09.2016 - L 1 R 673/13

    Auslandsrente - Ruhen Inlandsrente - Rückforderung

    § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB X gilt nach dem Wortlaut zwar nur für die Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, das zum "Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs" geführt haben würde; er ist aber auf Ruhensregelungen, die wie § 31 FRG den Anspruch als solchen nicht berühren, analog anzuwenden (BSG, Urteil vom 22.04.1992 - 5 RJ 77/90; Bayer. LSG, Urteil vom 19.08.2009 - L 13 R 434/09 -, jeweils nach juris).
  • LSG Bayern, 02.07.2008 - L 14 B 469/08

    Maßgebende Kriterien für die Entscheidung eines Sozialleistungsträgers über die

    Auch das Bundessozialgericht (BSG) hat im Hinblick auf die gesetzgeberische Zielsetzung des § 31 FRG, Doppelleistungen zu vermeiden, für eine Anwendung des § 31 FRG stets eine tatsächliche Leistung des ausländischen Sozialleistungsträgers vorausgesetzt (vgl. BSGE 22, 223, 226; SozR 5050 § 31 Nr. 1 S. 2; SozR 3-5050 § 31 Nr. 1 Rn. 20).
  • LSG Bayern, 19.08.2008 - L 6 B 523/08

    Pflicht zur Zahlung einer bewilligten Altersrente für die Dauer des

    In den Entscheidungen SozR 5050 § 31 Nr. 1 und SozR 3-5050 § 31 Nr. 1 fehlte es schon an der Anwendbarkeit des Fremdrentenrechts.
  • LSG Bayern, 27.11.2009 - L 14 R 65/07

    Fremdrentenrecht - Anrechnung einer polnischen Altersrente auf eine Altersrente

    Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist die Vermeidung von Doppelleistungen (vgl. BT-Drucks zum FANG, 3/1109, Begründung zu §§ 11, 31 FRG S 38; BSG SozR 3-5050 § 31 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 517/16
    § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB X gilt nach dem Wortlaut zwar nur für die Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, das zum "Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs" geführt haben würde; er ist aber auf Ruhensregelungen, die wie § 31 Abs. 1 Satz 1 FRG den Anspruch als solchen nicht berühren, analog anzuwenden (vgl. BSG, Urteil vom 22. April 1992, 5 RJ 77/90; Bayerisches LSG, Urteil vom 19. August 2009, L 13 R 434/09; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Juli 2014 - L 14 R 551/12 -, Rn. 41, juris).
  • SG Karlsruhe, 25.03.2009 - S 8 R 2379/08

    Fremdrentenrecht - Kürzung einer deutschen FRG-Rente - fiktiver Bezug einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2017 - L 9/10 R 380/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2022 - L 16 R 645/20

    Unionsbürger - zwischenstaatliche Rentenberechnung - Zeiten nach dem

  • SG Freiburg, 05.08.2011 - S 2 R 67/08

    Gesetzliche Rentenversicherung: Anpassung einer Rentenleistung bei Erhöhung einer

  • SG Duisburg, 09.05.2008 - S 29 R 33/07

    Rentenversicherung

  • SG Osnabrück, 18.03.2008 - S 16 AL 290/07
  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 5 R 2413/11
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