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   BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96   

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https://dejure.org/1997,34482
BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96 (https://dejure.org/1997,34482)
BSG, Entscheidung vom 30.07.1997 - 5 RJ 8/96 (https://dejure.org/1997,34482)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 (https://dejure.org/1997,34482)
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94

    Abstrakte "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (BSG Urteile vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 66 und vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - nicht veröffentlicht).

    Die Tätigkeit eines Versicherten, der nicht die geforderte Ausbildung durchlaufen hat, kann mithin im Einzelfall der eines Gelernten gleichstehen (vgl Senatsurteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94).

    Die vom Kläger erworbene Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der KraftfAusbVO reicht angesichts der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 KraftfAusbVO) für sich allein nicht aus, um ihm den Berufsschutz als Facharbeiter zuzubilligen (vgl BSG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 4a RJ 91/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 149 mwN; Senatsurteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94).

    Die Facharbeiterqualität der vom Kläger verrichteten Arbeit ergibt sich auch nicht aus der besonderen Qualität und den "besonderen Anforderungen" seiner Kraftfahrertätigkeit im internationalen Güterfernverkehr iS des § 43 Abs. 2 Satz 2 aE SGB VI. Zwar kann eine Berufstätigkeit mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren nach der Rechtsprechung des BSG dann Facharbeiterqualität haben, wenn Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß aufgrund der "besonderen Anforderungen" des bisherigen Berufs diesem eine höhere Qualität zukommt, als sich allein aus der regelmäßigen Ausbildungsdauer ableiten läßt (BSG Urteile vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 53/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 37, vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - und vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - jeweils nicht veröffentlicht).

  • BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 66/92

    Anspruch Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Denn eine maßgebliche tarifvertragliche Einstufung sei nach dem Urteil des BSG vom 20. April 1993 (5 RJ 66/92 - nicht veröffentlicht) nur dann gegeben, wenn die ausgeübte Tätigkeit im Tarifvertrag benannt und einer für Facharbeiter geltenden Lohngruppe zugeordnet sei.

    Denn eine maßgebliche tarifvertragliche Einstufung ist - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - nach dem Urteil des BSG vom 20. April 1993 (5 RJ 66/92 - nicht veröffentlicht) nur dann gegeben, wenn die ausgeübte Tätigkeit im Tarifvertrag benannt und einer für Facharbeiter geltenden Lohngruppe zugeordnet ist.

  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Die Facharbeiterqualität der vom Kläger verrichteten Arbeit ergibt sich auch nicht aus der besonderen Qualität und den "besonderen Anforderungen" seiner Kraftfahrertätigkeit im internationalen Güterfernverkehr iS des § 43 Abs. 2 Satz 2 aE SGB VI. Zwar kann eine Berufstätigkeit mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren nach der Rechtsprechung des BSG dann Facharbeiterqualität haben, wenn Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß aufgrund der "besonderen Anforderungen" des bisherigen Berufs diesem eine höhere Qualität zukommt, als sich allein aus der regelmäßigen Ausbildungsdauer ableiten läßt (BSG Urteile vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 53/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 37, vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - und vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - jeweils nicht veröffentlicht).

    Entgegen der Ansicht des 13. Senats in seinen Urteilen vom 25. August 1993 und vom 27. Februar 1997 (13 RJ 21/92 und 13 RJ 5/96 - beide nicht veröffentlicht) handelt es sich auch bei den "hohen Anforderungen an Verantwortung und Sorgfalt" nicht um tatsächliche Feststellungen iS des § 163 SGG bezogen auf "besondere Anforderungen" der Beschäftigung des Klägers, welche allein einer Bindungswirkung für das Revisionsgericht fähig sind.

  • BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79

    Bisheriger Beruf - Versicherungsfreie Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (BSG Urteile vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 66 und vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Bisheriger Beruf ist idR die letzte, nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl BSG Urteile vom 30. Oktober 1985 - 4a RJ 53/84 - SozR 2200 § 1246 Nr. 130 und vom 27. April 1989 - 5/5b RJ 78/87 - SozR 2200 § 1246 Nr. 164 mwN).
  • BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86

    Dauer der Ausbildung - Umfang der Ausbildung - Qualität des bisherigen Berufs

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Die vom Kläger erworbene Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der KraftfAusbVO reicht angesichts der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 KraftfAusbVO) für sich allein nicht aus, um ihm den Berufsschutz als Facharbeiter zuzubilligen (vgl BSG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 4a RJ 91/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 149 mwN; Senatsurteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94).
  • BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 78/87

    Bisheriger Beruf iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO , Facharbeiter bei der Deutschen

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Bisheriger Beruf ist idR die letzte, nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl BSG Urteile vom 30. Oktober 1985 - 4a RJ 53/84 - SozR 2200 § 1246 Nr. 130 und vom 27. April 1989 - 5/5b RJ 78/87 - SozR 2200 § 1246 Nr. 164 mwN).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (BSG Urteil vom 26. Juni 1990 - 5 RJ 46/89 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92

    Gewährung von Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Entgegen der Ansicht des 13. Senats in seinen Urteilen vom 25. August 1993 und vom 27. Februar 1997 (13 RJ 21/92 und 13 RJ 5/96 - beide nicht veröffentlicht) handelt es sich auch bei den "hohen Anforderungen an Verantwortung und Sorgfalt" nicht um tatsächliche Feststellungen iS des § 163 SGG bezogen auf "besondere Anforderungen" der Beschäftigung des Klägers, welche allein einer Bindungswirkung für das Revisionsgericht fähig sind.
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 53/92

    Tarifvertrag - Einstufung - Ecklohngruppe

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Die Facharbeiterqualität der vom Kläger verrichteten Arbeit ergibt sich auch nicht aus der besonderen Qualität und den "besonderen Anforderungen" seiner Kraftfahrertätigkeit im internationalen Güterfernverkehr iS des § 43 Abs. 2 Satz 2 aE SGB VI. Zwar kann eine Berufstätigkeit mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren nach der Rechtsprechung des BSG dann Facharbeiterqualität haben, wenn Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß aufgrund der "besonderen Anforderungen" des bisherigen Berufs diesem eine höhere Qualität zukommt, als sich allein aus der regelmäßigen Ausbildungsdauer ableiten läßt (BSG Urteile vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 53/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 37, vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - und vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - jeweils nicht veröffentlicht).
  • BSG, 28.05.1963 - 3 RJ 44/61
  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

  • LSG Sachsen, 18.06.2001 - L 4 RJ 82/01

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit ; Feststellung

    Ansonsten sei eine Einstufung als Facharbeiter unter Umständen auf Grund der besonderen Anforderungen des bisherigen Berufs denkbar (BSG, Urteil vom 30.07.1997, 5 RJ 8/96).

    Ausgehend von dem in § 43 Abs. 2 SGB VI verankerten Gedanken des Berufsschutzes soll demjenigen Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der bisherigen Weise arbeiten kann, ein zu starkes Absinken im Beruf erspart bleiben (BSG, Urteil vom 30.07.1997 - 5 RJ 8/96; BSG, Urteil vom 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97).

    Vielmehr ist zu prüfen, ob er auf andere ihm sozial zumutbare Beschäftigungen verwiesen werden kann (BSG, Urteil vom 30.07.1997 - 5 RJ 8/96).

    Wenn andererseits zu Gunsten des Klägers eine Ausbildung als Berufskraftfahrer unterstellt wird, reicht die erworbene Qualifikation nach der zur Beurteilung heranzuziehenden Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer vom 26.10.1973 (BGBl. I 1518) angesichts der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 der Verordnung) für sich allein nicht aus, um ihm den Berufsschutz als Facharbeiter zuzubilligen (ständige Rechtsprechung des BSG; Urteil vom 30.07.1997 - B 5 RJ 8/96 m.w.N.; Sächsisches LSG, Urteil vom 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00 sowie Beschluss vom 06.04.2001 - L 4 RA 140/00).

  • LSG Sachsen, 08.07.2014 - L 5 R 830/12

    Recht der Erwerbsminderung: Berufskraftfahrer können Berufsschutz auf der Stufe

    Zu diesen Zusatzkenntnissen, die auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Einstufung als Facharbeiter nahe legen können, gehören beispielsweise umfangreiche technische Kenntnisse der Fahrzeuge, die Befähigung zu laufenden Reparaturmaßnahmen unterwegs, Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts der Gefahrguttransporte, Kenntnisse des Rechts der Lebensmitteltransporte sowie Kenntnisse über Frachtbriefe und Zollformalitäten und Kenntnisse hinsichtlich der Abwehr von Gefahren gegen wachsende Straßenpiraterie (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 7/04 R - JURIS-Dokument, RdNr. 23 mit weiteren Nachweisen; anders hingegen noch: BSG, Urteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - JURIS-Dokument, RdNr. 25-27).
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - angelernter Arbeiter

    Davon habe in der Verhandlung vor dem LSG - auch im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - nicht mehr ausgegangen werden können.

    Ausgehend von dem in § 43 Abs. 2 SGB VI verankerten Gedanken des Berufsschutzes soll demjenigen Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der bisherigen Weise arbeiten kann, ein zu starkes Absinken im Beruf erspart bleiben (vgl BSG, Urteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 -).

  • LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufskraftfahrer -

    Zu der zweijährigen Ausbildung auf der Grundlage der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung hat das BSG aber in ständiger Rechtsprechung (vergleiche Urteil vom 30.07.1997, Az.: 5 RJ 8/96 = SGb 1997, 517 m. w. N.; Urteil vom 04.11.1998, Az.: B 13 RJ 27/98 R = SGb 1999, 75; Urteil vom 01.02.2000, Az.: B 8 KN 5/98 R) entschieden, dass die Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung für sich allein nicht ausreiche, um den Berufsschutz als Facharbeiter zu erlangen.

    Die mit einer Kraftfahrertätigkeit im internationalen Güterfernverkehr verbundenen Qualitätskriterien der umfangreichen technischen Kenntnisse der Fahrzeuge, der Befähigung zu laufenden Wartungs- und Reparaturarbeiten unterwegs, der Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts für Gefahrguttransporte und Lebensmitteltransporte sowie der Kenntnisse über Frachtbriefe und Zollformalitäten und der Kenntnisse hinsichtlich der Abwehr von Gefahren gegen wachsende Straßenpiraterie stellen aber keine "besonderen Anforderungen" an die Tätigkeit eines Berufskraftfahrers dar, weil sie jeder Berufskraftfahrertätigkeit immanent sind (vgl. BSG-Urteil vom 30.07.1997 a. a. O.).

    Eine Facharbeitergleichstellung kommt auch nicht etwa deshalb in Betracht, weil der Kläger in eine Facharbeiterlohngruppe eines Tarifvertrages eingeordnet gewesen wäre (vgl. BSG-Urteil vom 30.07.1997 a. a. O.; BSG-Urteil vom 18.01.1995, Az.: 5 RJ 18/94 m. w. N. zur Bedeutung der tariflichen Einordnung von Arbeitnehmern bei der Feststellung der Wertigkeit des bisherigen Berufs).

  • LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00

    Prüfung der Bertriebsunfähigkeit (BU); Mehrstufenschema des Bundessozialgerichtes

    Ausgehend von dem in § 43 Abs. 2 SGB VI verankerten Gedanken des Berufsschutzes soll demjenigen Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der bisherigen Weise arbeiten kann, ein zu starkes Absinken im Beruf erspart bleiben (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 oder BSG, Urteil vom 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R).

    Vielmehr ist zu prüfen, ob er auf andere ihm sozial zumutbare Beschäftigungen verwiesen werden kann (BSG, Urteil vom 30.07.1997 - 5 RJ 8/96).

    Wenn andererseits zugunsten des Klägers eine Ausbildung als Berufskraftfahrer unterstellt wird, reicht die erworbene Qualifikation nach der zur Beurteilung heranzuziehenden Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer vom 26.10.1973 (BGBl. I 1518) angesichts der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 der Verordnung) für sich allein nicht aus, um ihm den Berufsschutz als Facharbeiter zuzubilligen (ständige Rechtsprechung des BSG; Urteil vom 22.10.1996 - a. a. O. - m. w. N.; Urteil vom 30.07.1997 - B 5 RJ 8/96).

  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R

    Berufsschutz für Berufskraftfahrer

    Wie das Bundessozialgericht (im Urteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 -) entschieden habe, ergebe sich aus dem LTV Verkehr Saar weder mittelbar noch unmittelbar, daß Berufskraftfahrer im Omnibusverkehr, mit Berufskraftfahrerausbildung und Entlohnung nach der Lohngruppe "E.2.Berufskraftfahrer", der Berufsgruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zuzuordnen seien.

    Weitergehende, besondere Qualifikationsmerkmale (s hierzu BSG vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - nicht vollständig veröffentlicht), die dennoch eine Einstufung als Facharbeiter ermöglichen können, hat das LSG nicht festgestellt.

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 49/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente - gelernter

    Die tarifliche Einstufung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit bei der Entlohnung ist aber in ständiger Rechtsprechung des BSG als wichtiges ("entscheidendes") Indiz für die qualitative Bewertung der Arbeit im Rahmen des Mehrstufenschemas herausgestellt worden: In der tariflichen Einstufung komme zuverlässig zum Ausdruck, welchen qualitativen Wert die Tarifpartner als die am Berufsleben beteiligten Kreise einer bestimmten Berufstätigkeit beimessen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 11, 17, 23, 29, 31, 71, 99, 111, 116, 122, 123, 129, 132, 164; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12, 13, 14, 21; BSG SozVers 1996, 49; BSG Urteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - SGb 1997, 517).
  • LSG Saarland, 10.09.2004 - L 7 RJ 232/03

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufskraftfahrer -

    Zu der zweijährigen Ausbildung auf der Grundlage der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung hat das BSG aber in ständiger Rechtsprechung (vergleiche Urteil vom 30.07.1997, Az.: 5 RJ 8/96 = SGb 1997, 517 m. w. N.; Urteil vom 04.11.1998, Az.: B 13 RJ 27/98 R = SGb 1999, 75; Urteil vom 01.02.2000, Az.: B 8 KN 5/98 R) entschieden, dass die Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung für sich allein nicht ausreiche, um den Berufsschutz als Facharbeiter zu erlangen.

    Die mit einer Kraftfahrertätigkeit im internationalen Güterfernverkehr verbundenen Qualitätskriterien der umfangreichen technischen Kenntnisse der Fahrzeuge, der Befähigung zu laufenden Wartungs- und Reparaturarbeiten unterwegs, der Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts für Gefahrguttransporte und Lebensmitteltransporte sowie der Kenntnisse über Frachtbriefe und Zollformalitäten und der Kenntnisse hinsichtlich der Abwehr von Gefahren durch wachsende Straßenpiraterie stellen aber keine "besonderen Anforderungen" an die Tätigkeit eines Berufskraftfahrers dar, weil sie jeder Berufskraftfahrertätigkeit immanent sind (vgl. BSG-Urteil vom 30.07.1997 a. a. O.).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 30.07.1997, Az.: 5 RJ 8/96) von einer - "abstrakten" - Gleichstellung der Kraftfahrertätigkeit mit einer Facharbeitertätigkeit in diesem Tarifvertrag nicht ausgegangen werden kann.

  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - Hauptberuf - Verweisbarkeit

    Reicht schon die Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der Kraftfahrer-Ausbildungsverordnung (KraftfAusbV) aufgrund der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 KraftfAusbV) für sich allein nicht aus, um den Berufsschutz als Facharbeiter zu erlangen (vgl BSG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 4a RJ 91/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 149; BSG Urteile vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - und vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - jeweils veröffentlicht bei Juris) und müssen daher die Kriterien der umfangreichen technischen Kenntnisse der Fahrzeuge, der Befähigung zu laufenden Wartungs- und Reparaturmaßnahmen unterwegs, der Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts für Gefahrguttransporte und Lebensmitteltransporte sowie der Kenntnisse über Frachtbriefe und Zollformalitäten und der Kenntnisse hinsichtlich der Abwehr von Gefahren gegen wachsende Straßenpiraterie hinzutreten (BSG Urteile vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - und vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - jeweils veröffentlicht bei Juris), so entsprechen Arbeiten "mit Kraftfahrtätigkeit" dem Anspruch auf Ausübung des Lehrberufs "Berufskraftfahrer" regelmäßig nicht.
  • LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 94/03

    Berufsunfähigkeit - Kraftfahrer in Familien-GmbH mit Geschäftsführertätigkeit -

    Zu der zweijährigen Ausbildung auf der Grundlage der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung hat das BSG nämlich in ständiger Rechtsprechung (vergleiche Urteil vom 30.07.1997, Az.: 5 RJ 8/96 = SGb 1997, 517 m. w. N.; Urteil vom 04.11.1998, Az.: B 13 RJ 27/98 R = SGb 1999, 75; Urteil vom 01.02.2000, Az.: B 8 KN 5/98 R) entschieden, dass die Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung für sich allein nicht ausreiche, um den Berufsschutz als Facharbeiter zu erlangen.

    Die mit einer Kraftfahrertätigkeit im internationalen Güterfernverkehr verbundenen Qualitätskriterien der umfangreichen technischen Kenntnisse der Fahrzeuge, der Befähigung zu laufenden Wartungs- und Reparaturarbeiten unterwegs, der Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts für Gefahrguttransporte und Lebensmitteltransporte sowie der Kenntnisse über Frachtbriefe und Zollformalitäten und der Kenntnisse hinsichtlich der Abwehr von Gefahren gegen wachsende Straßenpiraterie stellen aber keine "besonderen Anforderungen" an die Tätigkeit eines Berufskraftfahrers dar, weil sie jeder Berufskraftfahrertätigkeit immanent sind (vgl. BSG-Urteil vom 30.07.1997 a. a. O.).

    Eine Facharbeitergleichstellung kommt vorliegend auch nicht etwa deshalb in Betracht, weil der Kläger in eine Facharbeiterlohngruppe eines Tarifvertrages eingeordnet gewesen wäre (vgl. BSG-Urteil vom 30.07.1997 a. a. O.; BSG-Urteil vom 18.01.1995, Az.: 5 RJ 18/94 m. w. N. zur Bedeutung der tariflichen Einordnung von Arbeitnehmern bei der Feststellung der Wertigkeit des bisherigen Berufs).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2371/15
  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2009 - L 7 R 1465/07
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2012 - L 7 R 1098/09
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.04.2011 - L 3 R 21/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - angelernter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2018 - L 21 R 209/15

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 3220/13
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R

    Berufsschutz als Kesselwärterin - Lösung vom Beruf

  • LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 66/16
  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2014 - L 13 R 3020/13

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Bestimmung des

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 45/98 R

    Verweisbarkeit von Facharbeitern

  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 17/00 R

    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Zumutbare

  • SG Düsseldorf, 14.06.2011 - S 52 R 60/10

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2007 - L 3 RJ 32/04

    Rente wegen Berufsunfähigkeit; Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei

  • LSG Thüringen, 26.05.2015 - L 6 R 1031/13

    Voraussetzungen des Berufsschutzes eines Berufskraftfahrers als Facharbeiter

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2012 - L 16 R 871/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Autobusfahrer bei den Berliner

  • LSG Schleswig-Holstein, 16.05.2006 - L 7 RJ 91/04

    Streit um das Bestehen eines Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; § 43

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2003 - L 3 B 9/03

    Rentenversicherung

  • LSG Thüringen, 29.03.2016 - L 6 R 668/15

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Berufsschutz -

  • LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 R 1176/08

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Kraftfahrer -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2013 - L 16 R 70/12

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 44 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB VI a.F. (juris: SGB

  • LSG Bayern, 19.04.2005 - L 6 R 290/03

    Anspruch auf eine Rente auf Grund der Minderung der Erwerbsfähigkeit; Anspruch

  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - L 4 R 3833/08

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - LKW-Fahrer -

  • BSG, 06.10.1998 - B 13 RJ 55/98 B

    Divergenz bei der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2005 - L 21 RJ 55/04

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit -Lösung vom

  • LSG Bayern, 11.02.2004 - L 13 RA 47/03

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Begriff

  • SG Köln, 03.09.2003 - S 3 RJ 19/01
  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 13 R 2688/12
  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 4 R 2801/08
  • LSG Sachsen, 23.01.2002 - L 4 RA 98/01

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Prüfung der

  • LSG Sachsen, 05.12.2001 - L 4 RJ 112/01

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Zumutbarkeit einer

  • LSG Sachsen, 29.05.2001 - L 4 RJ 328/00

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Voraussetzungen der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2001 - L 3 RJ 68/00

    Rentenversicherung

  • LSG Sachsen, 11.04.2001 - L 4 RA 112/98

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Zur

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2014 - L 9 R 5285/11
  • LSG Sachsen, 09.01.2002 - L 4 RA 82/01

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente nach § 43 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB

  • LSG Sachsen, 09.01.2002 - L 4 RJ 334/00

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Zumutbarkeit einer

  • LSG Sachsen, 20.06.2001 - L 4 RJ 1/01

    Erneute Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Zumutbarkeit

  • LSG Saarland, 29.10.2004 - L 7 RJ 271/03

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufskraftfahrer - zweijährige Regelausbildung -

  • LSG Sachsen, 14.01.2002 - L 4 RA 78/00

    Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Prüfung der

  • LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 4 RA 2/01

    Bisher ausgeübter Beruf als Ausgangspunkt für die Prüfung der Berufsunfähigkeit;

  • LSG Sachsen, 24.10.2001 - L 4 RA 177/00

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Beurteilung der Zumutbarkeit einer

  • LSG Berlin, 09.02.2005 - L 17 RJ 13/03

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 3 R 187/14
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2010 - L 3 R 388/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2005 - L 1 R 242/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2010 - L 1 R 82/09
  • BSG, 05.08.2004 - B 3 RJ 7/04 R

    Berufsunfähigkeit - bisheriger Beruf - Hauptberuf - Berufskraftfahrer

  • SG Hildesheim, 01.03.2010 - S 28 R 312/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2004 - L 2 RI 78/03
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