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   BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 98/80   

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https://dejure.org/1980,4327
BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 98/80 (https://dejure.org/1980,4327)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1980 - 5 RJ 98/80 (https://dejure.org/1980,4327)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 (https://dejure.org/1980,4327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Unzulässigkeit der Verweisung auf die Möglichkeit des Bewährungsaufstiegs - Berücksichtigung der Bedingungen des Arbeitsmarktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Möglichkeit der

    Auszug aus BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 98/80
    Zwar besteht bei Vollzeittätigkeiten normalerweise kein Anlaß, Feststellungen zur Zahl der vorhandenen Arbeitsplätze zu treffen (vgl. BSGE 44, 39 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 19, SozR aaO Nrn 22 und 30).

    Ausnahmen können aber in Betracht kommen, wenn der Versicherte die Vollzeittätigkeit nicht mehr unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes verrichten kann (BSGE 44, 39, 40; BSG SozR 2600 § 45 Nr. 19, Urteil vom 12.9.80 - 5 RJ 98/78).

  • BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 50/80

    Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Tarifliche Einordnung der Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 98/80
    Eine Arbeit, die qualitativ niedriger ist, als sie es nach anerkannten Regeln sein darf, wird einem Versicherten auch nicht deshalb zumutbar, weil andere sie sich zugemutet haben (Urteil des Senats v. 28.11.80 - 5 RJ 50/80 -).
  • BSG, 12.09.1980 - 5 RJ 98/78
    Auszug aus BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 98/80
    Ausnahmen können aber in Betracht kommen, wenn der Versicherte die Vollzeittätigkeit nicht mehr unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes verrichten kann (BSGE 44, 39, 40; BSG SozR 2600 § 45 Nr. 19, Urteil vom 12.9.80 - 5 RJ 98/78).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 98/80
    Als solcher darf er auf die Gruppe der "sonstigen Ausbildungsberufe" verwiesen werden (vgl. SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO), darüber hinaus auf ungelernte Tätigkeiten, wenn diese sich aus dem allgemeinen Kreis der ungelernten Tätigkeiten durch entsprechende Qualifikation positiv so hervorheben, daß sie den sonstigen Ausbildungsberufen gleichstehen (BSGE 41, 129 = SozR 2200 § 1246 Nrn 11, 21).
  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 98/80
    An solche Tatsachenfeststellungen ist das Revisionsgericht nicht gebunden (BSGE SozR Nr. 6 zu § 163 SGG, BAG NJW 67, 2226).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 8/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - häusliche

    Zudem wird es im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 S 1 SGG) abzuwägen haben, welche Bedeutung Zeitpunkt und Ort des Unfalls sowie der im erstinstanzlichen Urteil geschilderten Sachverhaltsvariante zukommt, auf die das LSG in seinen Entscheidungsgründen Bezug nimmt (zur fehlenden Bindungswirkung widersprüchlicher Tatsachenfeststellungen vgl BSG vom 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R - SozR 3-4100 § 103 Nr. 21, vom 9.9.1986 - 5b RJ 50/84 - SozR 2200 § 1246 Nr. 139 und vom 28.11.1980 - 5 RJ 98/80 - Juris RdNr 22; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 163 RdNr 2 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2007 - L 6 RJ 67/01

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Schlosser - Zumutbarkeit -

    Diese Anforderungen sind nur ausnahmsweise miteinander zu vereinbaren, und zwar ausschließlich dann, wenn die grundsätzliche Unvereinbarkeit im Einzelfall auf Grund einer fachlichen Nähe von Ausgangs- und Verweisungsberuf, einer Rückgriffsmöglichkeit auf eine frühere Ausbildung oder durch sonstige Vorkenntnisse aufgehoben ist (vgl. zum Ganzen BSG Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 - veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 723/06

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Teilurteil;

    Diese - unterschiedlichen - Anforderungen an in Betracht zu ziehende Verweisungstätigkeiten sind grundsätzlich nur ausnahmsweise miteinander zu vereinbaren, und zwar ausschließlich dann, wenn die grundsätzliche Unvereinbarkeit im Einzelfall aufgrund einer fachlichen Nähe von Ausgangs- und Verweisungsberuf, einer Rückgriffsmöglichkeit auf eine frühere Ausbildung oder durch sonstige Vorkenntnisse aufgehoben ist (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 - veröffentlicht in juris).

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Verweisung eines Facharbeiters auf Tätigkeiten der Vergütungsgruppe VIII der Anlage 1 zum früheren Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) als zulässig erachtet wurde, nicht aber auf Tätigkeiten, die der Vergütungsgruppe IX b Anlage 1 BAT zuzuordnen sind (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17; BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 - veröffentlicht in juris); dabei hat ein Bewährungsaufstieg außer Betracht zu bleiben, da er den qualitativen Wert einer Tätigkeit nicht verändert (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61; BSG, Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 - veröffentlicht in juris).

  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 36/82
    aufgrund der zur Ausübung eines Facharbeiterberufs notwendigen Begabung innerhalb von drei Monaten berufsfremde Tätigkeiten vollwertig ausgeübt werden, so handelt es sich normalerweise um Arbeiten, die unterhalb der Stufe des Anlernberufes liegen (vgl Urteile des 5. Senats vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 - und des erkennenden Senats vom 12. Mai 1982 - 5b RJ 6/81 -).
  • LSG Berlin, 30.06.2003 - L 16 RJ 89/99

    Streitigkeit über die Gewährung von Übergangsgeld bzw. von Rente wegen

    Diese Anforderungen sind nur ausnahmsweise miteinander zu vereinbaren, und zwar ausschließlich dann, wenn die grundsätzliche Unvereinbarkeit im Einzelfall auf Grund einer fachlichen Nähe von Ausgangs- und Verweisungsberuf, einer Rückgriffsmöglichkeit auf eine frühere Ausbildung oder durch sonstige Vorkenntnisse aufgehoben ist (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Berlin, 31.05.2001 - L 16 RJ 84/97

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des BSG die Verweisung auf Tätigkeiten der Vergütungsgruppe VIII der Anlage 1a zum Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) zulässig, nicht aber auf Tätigkeiten, die der Vergütungsgruppe IXb Anlage 1 BAT zuzuordnen sind (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17; BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 unveröffentlicht), wobei ein Bewährungsaufstieg außer Betracht bleibt, da er den qualitativen Wert einer Tätigkeit nicht verändert (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61; BSG, Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 unveröffentlicht).
  • BSG, 25.06.1987 - 5b RJ 82/86
    6/81 und vom 28. November 1980 5 RJ 98/80.
  • BSG, 12.05.1982 - 5b RJ 6/81
    Geht das LSG aber hinsichtlich der genannten Verweisungsberufe davon aus, daß sie allgemein rascher erlernbar sind, so schließt das wiederum die Qualifikation der genannten Verweisungstätigkeiten als sonstige Ausbildungsberufe (angelernte Tätigkeiten) aus, auf die ein Facharbeiter im allgemeinen nur verwiesen werden kann (vgl das Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1980 5 RJ 98/80 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2009 - L 16 R 723/08
    Diese - unterschiedlichen - Anforderungen an in Betracht zu ziehende Verweisungstätigkeiten sind grundsätzlich nur ausnahmsweise miteinander zu vereinbaren, und zwar ausschließlich dann, wenn die grundsätzliche Unvereinbarkeit im Einzelfall aufgrund einer fachlichen Nähe von Ausgangs- und Verweisungsberuf, einer Rückgriffsmöglichkeit auf eine frühere Ausbildung oder durch sonstige Vorkenntnisse aufgehoben ist (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 - juris).
  • BSG, 31.03.1981 - 5b/5 RJ 110/80
    Bei der Prüfung der Frage, ob eine Verweisungstätigkeit zumutbar ist, sind klare Feststellungen zu treffen, ob die Möglichkeit der Einarbeitung und Einweisung innerhalb von drei Monaten einerseits und die Qualifikation der Verweisungstätigkeiten als sonstige Ausbildungsberufe (angelernte Tätigkeiten) andererseits sich nicht einander ausschließen (vgl BSG 1980-11-28 5 RJ 98/80).
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