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   BSG, 25.11.1971 - 5 RKn 20/70   

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BSG, 25.11.1971 - 5 RKn 20/70 (https://dejure.org/1971,6672)
BSG, Entscheidung vom 25.11.1971 - 5 RKn 20/70 (https://dejure.org/1971,6672)
BSG, Entscheidung vom 25. November 1971 - 5 RKn 20/70 (https://dejure.org/1971,6672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenfeststellung - Bindender Feststellungsbescheid - Rückwirkende Unfallversicherungsrente - Ruhensvorschrift - Neufeststellungsrecht - Ungewisser Witwenrentenanspruch - Vorschußleistung

Papierfundstellen

  • BSGE 33, 234
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95

    Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums-

    Dies gilt auch dann, wenn man - in rechtlich allein zutreffender Weise - beim Zusammentreffen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Renten aus der Unfallversicherung nicht auf die tatsächliche Auszahlung der Unfallrente abstellt, sondern auf das Bestehen der entsprechenden materiellen Ansprüche (so BSG vom 25. November 1971, BSGE 33, 234, 236; vgl. ferner BSG vom 9. April 1987, BSGE 61, 278, 280 = SozR 1300 § 48 Nr. 29; S. ferner das Urteil des Senats vom 29. April 1997 - 8 RKn 29/95).
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von

    Für den Eintritt der Rechtsfolgen des Zusammentreffens beider Hinterbliebenenrentenansprüche sei allein der Zeitpunkt entscheidend, von dem an die Voraussetzungen für den materiell-rechtlichen Anspruch auf beide Leistungen vorlägen (Hinweis auf BSGE 33, 234 [BSG 25.11.1971 - 5 RKn 20/70] sowie BSG SozR 1300 § 45 Nr. 29).

    Das vom LSG herangezogene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. November 1971 (BSGE 33, 234 [BSG 25.11.1971 - 5 RKn 20/70]) könne nach dem Inkrafttreten des SGB X nicht mehr maßgebend sein.

    Die Bewilligung der großen Witwenrente wird nicht erst durch die Bewilligung der Rente aus der Unfallversicherung - teilweise - iS des § 48 Abs. 1 SGB X rückwirkend rechtswidrig (vgl zum früheren Recht BSG vom 25. November 1971, BSGE 33, 234, 235 f [BSG 25.11.1971 - 5 RKn 20/70]).

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Dagegen trifft i.S. der §§ 1278 ff RVO, §§ 55 ff AVG, §§ 75 ff RKG eine Rente mit der Folge des dort vorgesehenen Ruhens mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung schon dann zusammen, wenn die entsprechenden materiellen Ansprüche bestehen (BSGE 33, 36, 38 = SozR Nr. 14 zu § 1301 RVO; BSGE 33, 234, 236 = SozR Nr. 5 zu § 1279 RVO; BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 4).
  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Arbeitslosengeld - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Die Rente wegen Berufsunfähigkeit trifft iS des § 1283 Abs. 1 S 1 RVO mit dem Arbeitslosengeld zusammen, wenn die entsprechenden materiell-rechtlichen Ansprüche bestehen (Bestätigung und Fortführung von BSG 25.11.1971 5 RKn 20/70 = BSGE 33, 234 = SozR Nr. 5 zu § 1279 RVO).

    Dies wird zudem erhärtet durch einen Vergleich mit der Rechtsprechung des BSG zum Ruhen einer Versicherten- oder Hinterbliebenenrente beim Zusammentreffen mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wonach die Renten nicht erst dann zusammentreffen, wenn sie durch Bescheid festgestellt sind, sondern schon dann, wenn die entsprechenden materiellen Ansprüche bestehen (vgl BSGE 33, 234, 236).

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 29/93

    Aufhebung eines Rentenbewilligungsbescheides - Rückforderung gezahlter Rente mit

    Die BU-Rente trifft iS des § 1283 Abs. 1 Satz 1 RVO dann mit dem Alg zusammen, wenn die entsprechenden materiell-rechtlichen Ansprüche bestehen (vgl BSG SozR 3100 § 45 Nr. 29 S 92 = BSGE 61, 278, 280; BSGE 33, 234, 236 = SozR Nr. 5 zu § 1279 RVO).

    Das Ruhen tritt kraft Gesetzes ein, ohne daß es eines feststellenden VA?s bedarf (BSGE 33, 234, 235).

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 9/95

    Rücknahme der Bewilligung von Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Dies gilt auch dann, wenn man - in rechtlich allein zutreffender Weise - beim Zusammentreffen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Renten aus der Unfallversicherung nicht auf die tatsächliche Auszahlung der Unfallrente abstellt, sondern auf das Bestehen der entsprechenden materiellen Ansprüche (so BSG vom 25. November 1971, BSGE 33, 234, 236; vgl ferner BSG vom 9. April 1987, BSGE 61, 278, 280 = SozR 1300 § 48 Nr. 29; s ferner das Urteil des Senats vom 29. April 1997 - 8 RKn 29/95).
  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 28/96
    Dies gilt auch dann, wenn man - in rechtlich allein zutreffender Weise - beim Zusammentreffen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Renten aus der Unfallversicherung nicht auf die tatsächliche Auszahlung der Unfallrente abstellt, sondern auf das Bestehen der entsprechenden materiellen Ansprüche (so BSG vom 25. November 1971, BSGE 33, 234, 236 [BSG 25.11.1971 - 5 RKn 20/70]; vgl ferner BSG vom 9. April 1987, BSGE 61, 278, 280 = SozR 1300 § 48 Nr. 29; s ferner das Urteil des Senats vom 29. April 1997 - 8 RKn 29/95).
  • LSG Sachsen, 19.07.1995 - L 4 Kn 14/94

    Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung und Neufeststellung von

    Für den Eintritt der Rechtsfolgen des Zusammentreffens beider Hinterbliebenenrentenansprüche ist nicht maßgeblich,' wann darüber durch entsprechende Bescheide entschieden wird, sondern es ist allein der Zeitpunkt entscheidend, von dem an die Voraussetzungen für den materiell-rechtlichen Anspruch auf beide Leistungen vorliegen (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts: BSGE 33, 234 ff. ausdrücklich zu §§ 75, 76 RKG; BSG SozR 1300 § 45 Nr. 29; BSG vom 26.08.1994 - 13 RJ 29/93 - n.v.; so auch Zweng/Scherer/Buschmann/Dörr, Handbuch des Rentenversicherungsrechts, 93 RdNr. 31; VdR-Verbands-Kommentar 93 RdNr. 4).

    Im Hinblick auf die vom Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung überzeugend dargelegte materielle Rechtslage (vgl. insbesondere BSGE 33, 234 f.) und die Regelungssystematik in §§ 44, 45 SGB X einerseits und § 48 SGB X anderseits (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 60) konnte diesen Überlegungen nicht gefolgt werden.

  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 80/82

    Unfallversicherung - Bindungswirkung - Gewährung eines Vorschusses

    Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, in dem es an einer Rechtsgrundlage für die Vorschußgewährung fehlte (vgl aber § 1299 RVO aF), sprach man dem Vorschuß den Charakter einer vorläufigen Leistung zu, die der Versicherungsträger vor der eigentlichen ihm obliegenden Leistung mit dem Ziel erbrachte, rasch Hilfe zu bringen (BSGE 18, 148, 149 und 152), und die - im Unterschied zu der endgültigen (Renten)Leistung - auch einen unbestimmten Charakter haben konnte (BSGE 33, 234, 238).
  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens einer Berufsunfähigkeitsrente beim

    Die Folgen des Ruhens treten bei Erfüllung des Ruhenstatbestandes von Gesetzes wegen ein, ohne daß es dazu eines Verwaltungsaktes bedarf (stRspr vgl zB BSG Urteile vom 31. Januar 1967 - 4 RJ 213/65 - BSGE 26, 98, 101, vom 24. Juni 1971 - 5 RKn 49/68 - BSGE 33, 36, 38, vom 25. November 1971 - 5 RKn 20/70 - BSGE 33, 234, 235 und vom 26. August 1994 - 13 RJ 29/93 - HVBG-Info 1994, 2711, VersorgVerw 1995, 31).
  • BSG, 15.12.1971 - 5 RKn 6/70

    Verletztengeld - Gleichstellung mit Verletztenrente - Rückwirkende

  • LSG Sachsen, 19.07.1995 - L 4 Kn 11/95
  • LSG Sachsen, 22.09.1994 - L 4 Kn 6/93

    Umwertung und Anpassung einer ehemaligen Bergmannsaltersrente in eine

  • LSG Sachsen, 15.11.1995 - L 1 Kn 17/94

    Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine Hinterbliebenenrente aus der

  • LSG Sachsen, 19.07.1995 - L 4 Kn 13/95

    Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine große Witwenrente;

  • LSG Sachsen, 24.05.1995 - L 4 Kn 13/94

    Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine Hinterbliebenenrente aus der

  • LSG Sachsen, 19.07.1995 - L 4 Kn 15/94

    Anrechnung einer Hinterbliebenenrente aus gesetzlicher Unfallversicherung auf

  • BSG, 03.11.1976 - 7 RAr 2/76
  • LSG Sachsen, 04.10.1994 - L 4 Kn 12/94

    Anrechnung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf

  • BSG, 28.01.1972 - 5 RKn 33/70
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