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   BSG, 24.06.1971 - 5 RKn 49/68   

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https://dejure.org/1971,4088
BSG, 24.06.1971 - 5 RKn 49/68 (https://dejure.org/1971,4088)
BSG, Entscheidung vom 24.06.1971 - 5 RKn 49/68 (https://dejure.org/1971,4088)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 1971 - 5 RKn 49/68 (https://dejure.org/1971,4088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Doppelte Rentenberechtigung - Zusammentreffen zweier Renten - Knappschaftliche Rente - Unfallversicherungsrente - Rückwirkende Rentenerhöhung - Rückwirkendes Ruhen einer Rente - Rückforderung der Überzahlungen

Papierfundstellen

  • BSGE 33, 36
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Dagegen trifft i.S. der §§ 1278 ff RVO, §§ 55 ff AVG, §§ 75 ff RKG eine Rente mit der Folge des dort vorgesehenen Ruhens mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung schon dann zusammen, wenn die entsprechenden materiellen Ansprüche bestehen (BSGE 33, 36, 38 = SozR Nr. 14 zu § 1301 RVO; BSGE 33, 234, 236 = SozR Nr. 5 zu § 1279 RVO; BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 4).
  • BSG, 29.06.1977 - 11 RA 52/76

    Sprungrevision - Zulassung - Statthaftigkeit der Berufung - Bindung des BSG -

    Entgegen der vom Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 24. Juni 1971 (BSG 33, 36)vertretenen Ansicht sei eine erweiternde Auslegung nicht zulässig; die Überzeugung, daß eine erstrebte Leistung zustehe, komme einem Wissen oder Wissenmüssen 1.3.

    Wie der 5. Senat des BSG bereits dargelegt hat (BSGE 3}, 23%, 256; vgl. auch BSG 33, 36 sowie SozR Nrn 11 und 15 zu @ ljol EVO) treffen die Renten nicht erst dann zusammen, wenn sie durch Bescheid festgestellt sind, sondern schon dann, wenn die entsprechenden materiellen Ansprüche bestehen.

  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens einer Berufsunfähigkeitsrente beim

    Die Folgen des Ruhens treten bei Erfüllung des Ruhenstatbestandes von Gesetzes wegen ein, ohne daß es dazu eines Verwaltungsaktes bedarf (stRspr vgl zB BSG Urteile vom 31. Januar 1967 - 4 RJ 213/65 - BSGE 26, 98, 101, vom 24. Juni 1971 - 5 RKn 49/68 - BSGE 33, 36, 38, vom 25. November 1971 - 5 RKn 20/70 - BSGE 33, 234, 235 und vom 26. August 1994 - 13 RJ 29/93 - HVBG-Info 1994, 2711, VersorgVerw 1995, 31).
  • BSG, 10.09.1971 - 5 RKn 61/69

    Kinderzuschuß - Scheineheliches Kind - Feststellung der Nichtehelichkeit -

    Die weitere Voraussetzung für die Rückforderung, daß der Kläger bei Empfang des Kinderzuschusses gewußt hat oder hätte wissen müssen, ihm stehe diese nicht zu, ist dem Wortlaut des 5 93 Abs, 2 Satz 2 RKG nach nicht erfüllt° Wenn dem Leistungsempfänger im Zeitpunkt des Empfangs, wie im vorliegenden Fall, die Leistung zustand, entfällt natürlich die Möglichkeit des Wissens oder Wissenmüssens° Man kann allerdings andererseits annehmen, daß der Kläger seit der Erhebung der Anfechtungsklage damit gerechnet hat, daß die Nichtehelichkeit der Kinder demnächst durch das Landgericht festgestellt werden würde° Wie der Senat in seinem Urteil vom 24° Juni 1971 - 5 RKn 49/68 - ausgeführt hat, ist ein solcher Umstand dem Wissenmüssen i"S° des 5 93 Abs° 2 RKG, daß die Leistung zu Unrecht gezahlt wird, gleichzubewerten, wenn die Erwartung des Versicherten später durch die Entscheidung des Gerichts bestätigt wird, Die Interessenlage, die der Gesetzgeber in © 93 Abs° 2 Satz 2 RKG offenkundig als regeluhgsbedürftig angesehen hat, gleicht der dieser Fälle in so hohem Maße, daß eine rechtsergänzende Anwendung der Bestimmung gerechtfertigt und geboten erscheint° Der vorliegende Fall unterscheidet sich allerdings insofern von dem in dem ooao Urteil entschiedenen Fall, als zur Zeit 8.
  • BSG, 28.01.1972 - 5 RKn 33/70
    den Rechtsweg beschritten und ein zusprechendes Urteil erkämpfto Bei dieser Sachlage iSt Wissen oder Wissenmüssen der Klägerin um den unrechtmäßigen Bezug einer zu hohen knappschaftlichen Witwenrente bereits bei deren Empfang nach der Rechtsprechung des Senats zu bejahen: Ist der Empfänger einer Rente aus der knappschaftlichen Rentenversicherung erkennbar davon überzeugt, daß er den Tatbestand für die Gewährung zugleich einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erfülle" so kann er" wenn ihm ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit Später unter Billigung seiner Auffassung die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung rückwirkend rechtskräftig zuerkennt, der Rückforderung der wegen Zusammentreffens mit dieser Rente ruhenden und daher überzahlten knappschaftlichen Witwenrente nicht entgegenhalten" er habe bei ihrem Empfang nicht gewußt oder nicht wissen müssen, daß sie ihm nicht in dieser Höhe zustehe; dem Erfordernis des Wissens oder Wissenmüssens im Sinne des 5 95 Abso 2 Satz 2 RKG genügt es in diesem Falle" daß die Überzeugung? es lägen die Voraussetzungen für die - rückwirkende - Gewährung der Unfallrente vor" erst später mit der Rechtskraft des die Rechtslage klärenden Urteils von der positiven Kenntnis des Empfängers" daß dem so sei" abgelöst wird (zur Veröffentlichung bestimmtes Urteil des Senats vom 240 Juni 1971 - 5 RKn 49/68 -)c.
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