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   OLG Hamm, 24.11.2011 - III-5 RVs 91/11   

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https://dejure.org/2011,27347
OLG Hamm, 24.11.2011 - III-5 RVs 91/11 (https://dejure.org/2011,27347)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.2011 - III-5 RVs 91/11 (https://dejure.org/2011,27347)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 2011 - III-5 RVs 91/11 (https://dejure.org/2011,27347)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    STPO 345; StPO § 138
    Unterzeichnung, Rechtsmittel Verantwortung, Rechtsanwalt, Pflichtverteidiger, Unterbevollmächtigung

  • Burhoff online

    Revisionsbegründung, Unterzeichnung, Wirksamkeit

  • Burhoff online

    StPO § 345
    Revisionsbegründung, Unterzeichnung, Rechtsanwalt

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Revisionsbegründung "in Vertretung"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Unterschrift Rechtsanwalt X i.V. RA Y” - ist der Unterzeichner dann Verfasser?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 07.05.1986 - 515 Qs 11/86
    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2011 - 5 RVs 91/11
    Diese Form der Unterschrift mit dem Zusatz "i.V." lässt darauf schließen, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt nicht der eigenverantwortliche Verfasser der Revisionsbegründung gewesen ist, sondern lediglich als Vertreter den von einem anderen verfassten und verantworteten Schriftsatz unterschrieben hat (so auch der Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 14. Februar 2008 - 4 Ss 47/08; KG JR 1987, 217; BayObLG NJW 1991, 2095).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 578/91

    Revisionsbegründung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2011 - 5 RVs 91/11
    Hinzu kommt, dass Rechtsanwalt F dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden war, was eine Unterbevollmächtigung des Rechtsanwalts C durch Rechtsanwalt F ausschließt (vgl. BGHR StPO § 141 Bestellung 1; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 381; Beschluss des Senats vom 30. August 2011 in III-5 RVs 59/11).
  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 4 Ss 257/08

    Revisionsbegründung; Unterschrift für einen anderen Rechtsanwalt; für;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2011 - 5 RVs 91/11
    Hinzu kommt, dass Rechtsanwalt F dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden war, was eine Unterbevollmächtigung des Rechtsanwalts C durch Rechtsanwalt F ausschließt (vgl. BGHR StPO § 141 Bestellung 1; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 381; Beschluss des Senats vom 30. August 2011 in III-5 RVs 59/11).
  • OLG Hamm, 18.04.2000 - 2 Ss OWi 646/00
    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2011 - 5 RVs 91/11
    Bestehen daran auch nur Zweifel, so ist die Revisionsbegründung unzulässig (OLG Hamm NZV 2001, 314; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 345 Rdnr. 16).
  • BayObLG, 09.04.1991 - 1 ObOWi 119/91
    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2011 - 5 RVs 91/11
    Diese Form der Unterschrift mit dem Zusatz "i.V." lässt darauf schließen, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt nicht der eigenverantwortliche Verfasser der Revisionsbegründung gewesen ist, sondern lediglich als Vertreter den von einem anderen verfassten und verantworteten Schriftsatz unterschrieben hat (so auch der Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 14. Februar 2008 - 4 Ss 47/08; KG JR 1987, 217; BayObLG NJW 1991, 2095).
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