Weitere Entscheidung unten: LG Mönchengladbach, 23.03.2010

Rechtsprechung
   LG Paderborn, 03.12.2009 - 5 S 101/09   

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https://dejure.org/2009,31882
LG Paderborn, 03.12.2009 - 5 S 101/09 (https://dejure.org/2009,31882)
LG Paderborn, Entscheidung vom 03.12.2009 - 5 S 101/09 (https://dejure.org/2009,31882)
LG Paderborn, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 5 S 101/09 (https://dejure.org/2009,31882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Erläuternde Hinweise zum nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GOÄ vorgeschriebenen Inhalt einer Vergütungsvereinbarung machen diese nicht automatisch unwirksam

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Erläuternde Hinweise zum nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GOÄ vorgeschriebenen Inhalt einer Vergütungsvereinbarung machen diese nicht automatisch unwirksam

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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 23.03.2010 - 5 S 101/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11288
LG Mönchengladbach, 23.03.2010 - 5 S 101/09 (https://dejure.org/2010,11288)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 23.03.2010 - 5 S 101/09 (https://dejure.org/2010,11288)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 23. März 2010 - 5 S 101/09 (https://dejure.org/2010,11288)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Aktivlegitimierung eines Klägers bei Abtretung der Mietwagenkosten als Schadensersatz durch einen Geschädigten

  • captain-huk.de

    In der Berufung beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.03.2010 - 5 S 101/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2008, 1519) ist es zulässig, zu dessen Bestimmung in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf das gewichtete Mittel (jetzt Modus) des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" (( im folgenden: Schwacke-Liste) zurückzugreifen.

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2008 (VI ZR 164/07) ist es nicht zu beanstanden, zum Vergleich die Tarife für das Postleitzahlen-Gebiet heranzuziehen, in dem die Anmietung des Mietwagens erfolgte und nicht diejenigen, die für den Wohnort des Geschädigten gelten.

  • LG Mönchengladbach, 14.10.2008 - 5 S 64/08

    Umfang der Haftung des Versicherers im Fall eines Kraftfahrzeugschadens;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.03.2010 - 5 S 101/09
    Die Kammer (Urteil vom 14.10.2008 - 5 S 64/08 - Juris) hat bereits mehrfach festgestellt, dass die von der Klägerin herangezogene Schwacke-Liste 2006 grundsätzlich eine geeignete Schätzgrundlage darstellt.

    Ob als Schätzgrundlage auch der Mietpreisspiegel des Frauenhofer-Instituts herangezogen werden kann, bedarf im Übrigen keiner Entscheidung, da diese Daten im Jahr 2008 erhoben wurden und er für die vorliegende Anmietsituation im Jahr 2005 daher nicht relevant ist (vgl. hierzu Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 14.10.2008, a.a.O.).

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.03.2010 - 5 S 101/09
    Bei der Berechnung der Mietwagenkosten sind die sich bei mehrtätiger Vermietung ergebenden Reduzierungen nach der Schwacke-Liste nach Wochen-, 3-Tages- und Tagespauschalen zu berücksichtigen anstelle einer Multiplikation des Tagessatzes mit der Anzahl der Miettage (OLG Köln NZV 2007, 199).
  • OLG Köln, 18.03.2008 - 15 U 145/07

    Autorecht - Schadensrecht; Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.03.2010 - 5 S 101/09
    Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 18. März 2008 (15 U 145/07 - Juris) überzeugend ausgeführt, dass die Schwacke-Liste 2006 nur eine geeignete Schätzgrundlage für Anmietungen ab April/Mai 2006 sein kann, weil die Mietpreise in dieser Zeit erhoben worden seien und für die Bestimmung der Schadenshöhe der Zeitpunkt des Schadenseintritts maßgeblich sei.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.03.2010 - 5 S 101/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2009, 58) kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf.
  • LG Mönchengladbach, 13.01.2009 - 5 S 81/08

    Aktivlegitimation einer Autovermietung (aus abgetretenem Recht) hinsichtlich des

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.03.2010 - 5 S 101/09
    Die Klägerin ist zur Geltendmachung der streitgegenständlichen Mietwagenkosten aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Ansprüche gegen die Beklagte wirksam an die Klägerin abgetreten hat, § 398 BGB (vgl. hierzu Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 13.01.2009 - 5 S 81/08 - Juris).
  • AG Mönchengladbach, 20.05.2011 - 5 C 571/10

    Im Rahmen der Erstattung weitergehender Mietwagenkosten kann das Gericht auf den

    Dieser ist nach der Rechtsprechung des Landgerichts Mönchengladbach, der sich das Gericht nach eigener Würdigung anschließt, gerechtfertigt, um den Besonderheiten des Unfallersatzgeschäfts im Vergleich zur "normalen" Anmietung Rechnung zu tragen (LG Mönchengladbach, Urteil vom 23.03.2010, 5 S 101/09, zitiert nach juris).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 18.08.2010 - 11 C 55/10
    Die Heranziehung des Schwacke Mietpreisspiegels 2006 für die Ermittlung eines Normaltarifs im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO ist von der überwiegenden Rechtssprechung bislang nicht beanstandet worden (vgl BGH MDR 2010, 622; BGH NJW-RR 2010, 679, 680; BGH VersR 2008, 699; LG Mönchengladbach Urteil v. 23.03.2010, Az.: 5 S 101/09; LG Mönchengladbach Urteil v. 20.01.2009; Az.: 5 S 110/08, alle zitiert nach juris).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.08.2011 - 10 C 145/11
    Die Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels für die Ermittlung des Normaltarifs im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO ist von der überwiegenden Rechtsprechung bislang nicht beanstandet worden (vgl. BGH MDR 2010, 622; BGH NJW-RR 2010, 679, 680; BGH VersR 2008, 699; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 21.03.2010 (5 S 101/09); LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.01.2009 (5 S 110/08); LG Mönchengladbach, Urteil vom 13.01.2009(5 S 81/08); LG Mönchengladbach, Urteil vom 14.10.2008 (5 S 64/08); LG Mönchengladbach Urteil vom 06.08.2010 (5 S 14/10); LG Mönchengladbach, Urteil vom 28.09.2010 (5 S 35/10).
  • AG Mönchengladbach, 10.06.2011 - 5 C 497/10
    Dieser ist nach der Rechtsprechung des Landgerichts Mönchengladbach, der sich das Gericht nach eigener Würdigung anschließt, nur dann gerechtfertigt, um den Besonderheiten des Unfallersatzgeschäfts im Vergleich zur "normalen" Anmietung Rechnung zu tragen (LG Mönchengladbach, Urteil vom 23.03.2010, 5 S 101/09, zitiert nach Juris).
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