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   VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95   

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https://dejure.org/1996,5751
VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95 (https://dejure.org/1996,5751)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95 (https://dejure.org/1996,5751)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Oktober 1996 - 5 S 1040/95 (https://dejure.org/1996,5751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Abwägungsfehler - fehlende Planrechtfertigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist ein Bebauungsplan wegen mangelnder Realisierbarkeit nichtig? (IBR 1997, 295)

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95
    Vielmehr ist die Planungskonzeption des Flächennutzungsplans fortzuschreiben und darf nur in ihren Grundentscheidungen nicht geändert werden (vgl. BVerwGE 48, 70).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95
    Zwar gilt der Grundsatz der Trennung von Wohnen und gewerblicher bzw. industrieller Nutzung bei der Überplanung einer bereits bestehenden Gemengelage - wie hier - nicht ausnahmslos (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20.1.1992 - 4 B 71.90 -, BauR 1992, 344).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 462/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Verstoß gegen das Abwägungsgebot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95
    In ähnlicher Weise hat der erkennende Senat es für unvereinbar mit dem Abwägungsgebot gehalten, in einem Bebauungsplan ein bebaubares, in privater Hand befindliches Grundstück als Sondergebiet für eine Kunstausstellungshalle festzusetzen, wenn diese Zweckbestimmung mangels konkreter Realisierungsmöglichkeit und Wirtschaftlichkeit das Grundstück praktisch entwertet (vgl. Urteil vom 04.07.1996 - 5 S 462/95).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95
    In der Rechtsprechung ist anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.09.1978 - 4 C 30.76 -, BVerwGE 56, 283 = DÖV 1979, 214 und Urteil vom 06.05.1993 - 4 C 51.91 -, NVwZ 1994, 274), daß ein Bebauungsplan an einem Abwägungsfehler leiden kann, wenn von Anfang an feststeht, daß mit seiner Verwirklichung nicht gerechnet werden kann, etwa weil die festgesetzte Nutzung auf Dauer an ihrer unzureichenden Wirtschaftlichkeit scheitern muß, so daß in der planerischen Festsetzung im Ergebnis ein für den Grundstückseigentümer unzumutbares Bauverbot auf Dauer liegt.
  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 N 2.92

    Neuinkraftsetzung eines aus formellen Gründen für nichtig erklärten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95
    Sie sind Eigentümer von im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans gelegenen Grundstücken, so daß sich die Festsetzungen des Plans als Inhalts- und Schrankenbestimmung ihres Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG darstellen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.12.1992 - 4 N 2.92 -, BVerwGE 91, 318).
  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91

    Überplanung eines überwiegend bebauten Gebietes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95
    In der Rechtsprechung ist anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.09.1978 - 4 C 30.76 -, BVerwGE 56, 283 = DÖV 1979, 214 und Urteil vom 06.05.1993 - 4 C 51.91 -, NVwZ 1994, 274), daß ein Bebauungsplan an einem Abwägungsfehler leiden kann, wenn von Anfang an feststeht, daß mit seiner Verwirklichung nicht gerechnet werden kann, etwa weil die festgesetzte Nutzung auf Dauer an ihrer unzureichenden Wirtschaftlichkeit scheitern muß, so daß in der planerischen Festsetzung im Ergebnis ein für den Grundstückseigentümer unzumutbares Bauverbot auf Dauer liegt.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95
    Sie sind Eigentümer von im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans gelegenen Grundstücken, so daß sich die Festsetzungen des Plans als Inhalts- und Schrankenbestimmung ihres Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG darstellen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.12.1992 - 4 N 2.92 -, BVerwGE 91, 318).
  • VGH Bayern, 24.06.2020 - 15 N 19.442

    Unwirksamer Bebauungsplan wegen fehlender Erforderlichkeit und Abwägungsfehlern

    Unabhängig von der Frage der mangelnden Erforderlichkeit, kann ein Bebauungsplan auch abwägungsfehlerhaft sein, wenn im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses auf Dauer nicht mit seiner Verwirklichung gerechnet werden kann (VGH BW, B.v. 22.4.1998 - 3 S 2241/97 - BRS 60 Nr. 14 = juris Rn. 25; Söfker/Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2019, § 1 Rn. 35, 213 f.; im Fall fehlender Wirtschaftlichkeit vgl. BVerwG, U.v. 6.5.1993 - 4 C 15.91 - NVwZ 1994, 274 = juris Rn. 14 m.w.N.; für den Fall, dass wegen eines eklatanten Widerspruchs zur vorhandenen, bestandsgeschützten baulichen Nutzung keinerlei Anhaltspunkte für eine Realisierung vorhanden sind: VGH BW, U.v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - juris Rn. 19 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04

    Bebauungsplanfestsetzung: "private Grünfläche" statt bislang privater baulicher

    Setzt der Bebauungsplan eine private Grundstücksnutzung fest, die nach Art und Umfang im zentralen Planbereich in Widerspruch zur privat ausgeübten baulichen Nutzung steht, ohne den betroffenen Eigentümern wirtschaftliche Vorteile zu bieten, müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in absehbarer Zeit die bisherige bauliche Nutzung aufgegeben und die plangemäße Nutzung realisiert wird; ist die Nutzungsänderung mit erheblichem Aufwand verbunden (etwa zur Beseitigung des Baubestandes und von Altlasten) gehören dazu auch Angaben zur Finanzierbarkeit (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95 -, VGHBW-Ls, Beil.2, B 6; hier: Überplanung des Geländes einer Stahlbaufabrik mit einer privaten Grünfläche).

    In diesem Fall ist die Erwartung, die bauliche Nutzung werde in absehbarer Zeit aufgegeben und das Grundeigentum anschließend plangemäß genutzt werden, durch konkrete Anhaltspunkte plausibel zu machen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - , VGHBW-Ls 1997, Beil. 2, B 6; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 07.12.1998, a.a.O.: Städtebauliche Erforderlichkeit bei nur punktueller Abweichung von der vorhandenen Nutzung).

    Abgesehen davon, dass diese Überlegungen ausweislich der Planunterlagen nicht Gegenstand der planerischen Abwägung waren, sind sie auch zu pauschal, um belegen zu können, dass die Herstellung der festgesetzten privaten Grünfläche nicht nur "in den Sternen steht" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.1996, a.a.O.), sondern in absehbarer Zeit tatsächlich erfolgen kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01

    Negativplanung

    An der Erforderlichkeit eines Bebauungsplans fehlt es schließlich, wenn von Anfang an feststeht, dass mit seiner Verwirklichung nicht gerechnet werden kann, etwa weil die festgesetzte Nutzung auf Dauer an ihrer unzureichenden Wirtschaftlichkeit scheitern muss oder weil keinerlei Anhaltspunkte für eine Verwirklichung der Planung gegeben sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2001 - 3 S 605/01 - a.a.O.; vgl. auch - insoweit einen Abwägungsfehler annehmend - BVerwG, Urt. v. 06.05.1993 - 4 C 15.91 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 66 = NVwZ 1994, 274 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 25 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - und Urt. v. 07.12.1998 - 3 S 3113/97 - VBlBW 1999, 174 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 65; vgl. auch Urt. v. 04.07.1996 - 5 S 462/95 -, VBlBW 1997, 22 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 47).

    Dies gilt aber nahezu für jede städtebauliche Nutzung und kann kein Grund dafür sein, Bebauungspläne für erforderlich zu halten, deren Verwirklichung "sozusagen in den Sternen steht" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - VGHBW-Ls 1997, Beilage 2, B6).

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