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   VGH Baden-Württemberg, 27.12.1983 - 5 S 1077/83   

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https://dejure.org/1983,2367
VGH Baden-Württemberg, 27.12.1983 - 5 S 1077/83 (https://dejure.org/1983,2367)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.12.1983 - 5 S 1077/83 (https://dejure.org/1983,2367)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Dezember 1983 - 5 S 1077/83 (https://dejure.org/1983,2367)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1984, 179
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Veräußerung des streitbefangenen Grundstücks

    Denn ein Verstoß gegen eine durch Baulast gesicherte Verpflichtung wäre wie ein Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Vorschrift i.S.d. § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO 1983 (= § 59 Abs. 1 Satz 1 LBO 1995) zu werten (vgl. Senatsurt. v. 27.12.1993 - 5 S 1077/93 -, VBlBW 1984, 179); hierauf könnte sich die Klägerin als von der Baulast (Bauverbot) materiell Begünstige wohl auch berufen (vgl. zum Nachbarschutz bei Verstoß gegen eine durch Baulast übernommene Verpflichtung Senatsbeschl. v. 09.12.1997 - 5 S 2568/97).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00

    Abbruchsanordnung - Duldungsverfügung

    Es bezieht sich dafür auf die Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., wonach ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinn der genannten Bestimmungen nicht nur dann gegeben ist, wenn die betreffende Anlage gegen ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung verstößt, sondern auch dann, wenn sie einer durch Baulast gesicherten öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zuwiderläuft (Urt. v. 27.12.1983 - 5 S 1077/83 -, VBlBW 1984, 179; Urt. v. 19.6.1968 - III 402/67 -, BRS 20 Nr. 98: Urt. v. 11.2.1965 - I 413/63 -, DVBl. 1965, 776; ebenso OVG Berlin, Urt. v. 29.10.1993 - 2 B 35.92 -, NJW 1994, 2971).
  • VG Gießen, 17.05.2004 - 1 G 2027/04

    Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid für einen SB-Verbrauchermarkt

    Denn nach § 64 Abs. 1 HBO bescheinigt die Baugenehmigung (in ihrem feststellenden Teil), dass der Anlage keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind - dazu zählen die bauplanungsrechtlichen Vorschriften (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.12.1983 - 5 S 1077/83 -, VBlBW 1984, 179; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.01.1967 - 1 B 52/66 -, BRS 18 Nr. 145).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1994 - 5 S 7/93

    Auslegung einer Bauvoranfrage; Kollision einer Baulast mit einer bereits

    Denn die durch eine Baulast geschaffene öffentlich-rechtliche Pflichtenlage ist die gleiche wie eine normativ festgelegte und daher von der Baurechtsbehörde wie eine solche zu beachten (vgl. Senatsurt.v. 27.12.1983 - 5 S 1077/83 -, VBlBW 1984, 179).
  • OVG Berlin, 29.10.1993 - 2 B 35.92

    Beheizung des Nachbargrundstücks; Öffentlich-rechtliche Verpflichtung; Erlöschen

    Bei den mit einer Baulast übernommenen Pflichten handelt es sich um normativ festgelegte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen; ein Verstoß dagegen bedeute eine Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (vgl. Förster/Grundei/Steinhoff/Dageförde/Wilke, BauO Berlin 1985, § 73 Rn. 11; Ziegler, BauR 1988, 18, 26; Sauter/Emig/Kiess/Hornung, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Stand: Dezember 1992, § 70 Rn. 30; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19. Juni 1968, BRS 20, Nr. 98, S. 155 und Urteil vom 27. Dezember 1983, VBlBW 1984, 179).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1994 - 5 S 148/94

    Erteilung einer Baugenehmigung unbeschadet privater Rechte Dritter - hier:

    Maßgeblich ist insoweit allein, daß keine öffentlich-rechtliche Überfahrtsbaulast nach § 70 LBO auf dem Baugrundstück zugunsten des Grundstücks der Kläger besteht; eine solche allerdings könnte der Erteilung der Baugenehmigung durch die Kläger entgegengehalten werden (vgl. Senatsurteil vom 27.12.1983 - 5 S 1077/83 -, VBlBW 1984, 179).
  • VG Gießen, 16.12.2005 - 1 G 3906/05

    OBI-Markt in Gladenbach darf Heimtiersortiment weiter führen

    Denn nach § 64 Abs. 1 HBO bescheinigt die Baugenehmigung (in ihrem feststellenden Teil), dass der Anlage keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.12.1983 - 5 S 1077/83 -, VBlBW 1984, 179; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.01.1967 - 1 B 52/66 -, BRS 18 Nr. 145; VG Gießen, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 G 2027/05 -) - dazu zählen die bauplanungsrechtlichen Vorschriften.
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