Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2010 - 5 S 11.10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB
Einstweilige Anordnung; Unterlassungsanspruch; Beschwerde; Universelles Leben; Medienforum; von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung betriebene Lehrerbibliothek; Schriften zu Themen des Ethik-Unterrichts; Zurechnung der Schriften als eigene Äußerungen der Bibliothek (verneint); Äußerung des Staates über Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften (verneint); Störerhaftung des Letztvertreibers, subsidiäre -; Abmahnung; kein titulierter Unterlassungsanspruch gegen Autor, Herausgeber oder Verlag; Prüfungspflichten einer Bibliothek; Beitrag zur Meinungsbildung; Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit durch staatliche Bibliothek stellvertretend für den Autor; unwahre Behauptung (verneint); unzulässige Meinungsäußerung (verneint) - bibliotheksurteile.de
Antrag auf Verbreitungsverbot | Spezialbibliothek, Verschiedenes
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Medienforum Berlin nicht für Inhalte der von ihm zu Lehrzwecken bereitgestellten Publikationen verantwortlich
Verfahrensgang
- VG Berlin, 16.02.2010 - 27 L 370.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2010 - 5 S 11.10
Rechtsprechung
| LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 11/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gaspreisanpassungsklausel, Sondervertragskunden, Rückforderungsanspruch, Revisionszulassung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 306, 307, 812, 818 BGB, 543 ZPO
Gaspreisanpassungsklausel, Sondervertragskunden, Rückforderungsanspruch, Revisionszulassung
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Weiterbezug von Gas bei unwirksamer Anpassungsklausel begründet keinen neuen stillschweigend vereinbarten Gaspreis mit Sonderkunden
Verfahrensgang
- AG Euskirchen - 17 C 356/09
- LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 11/10
Wird zitiert von ... (4)
- LG Itzehoe, 28.01.2011 - 9 S 83/10
Zu Unwirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Preisanpassungsklausel
Sofern sich der Versarger in derartigen Konstellationen von dem - für ihn unter Umständen ungünstigen - Vertrag lösen kann, kann nicht ohne Weiteres von einer unzumutbaren Belastung ausgegangen werden (vgl. LG Bonn, Urt. v. 08.12.2010 - 5 S 11/10, Rn. 42 [zitiert nach juris];… LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009, aaO, Rn. 64 [zitiert nach juris]).Es unterlag ihrer Disposition, ein etwaiges wirtschaftliches Risiko durch eine entsprechende Kündigung und gegebenenfalls den Abschluss eines neuen Vertrages zu einem - aus ihrer Sicht angemessenen - Preis zu vermeiden (so auch LG Bonn, Urt. v. 08.12.2010 - 5 S 11/10, Rn. 44 [zitiert nach juris]).
- LG Bonn, 22.06.2011 - 5 S 25/11
Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei Gaspreiserhöhungen
Anderenfalls würde die ergänzende Vertragsauslegung in diesem Fall lediglich eine unklare Klausel durch eine unklare Bestimmung ersetzen (so die Kammer bereits mit Urt.v. 08.12.2010 - 5 S 11/10 - IR 2011, 61, zitiert Juris Rdnr. 37;… Urt. v. 08.12.2010 - 5 S 95/10 -zitiert Juris Rdnr. 42;… Urt. v. 03.11.2010 - 5 S 218/09 - IR 2011, 20, zitiert Juris Rdnr. 38). - LG Bonn, 22.06.2011 - 5 S 48/11 Anderenfalls würde die ergänzende Vertragsauslegung in diesem Fall lediglich eine unklare Klausel durch eine unklare Bestimmung ersetzen (so die Kammer bereits mit Urt.v. 08.12.2010 - 5 S 11/10 - IR 2011, 61, zitiert Juris Rdnr. 37;… Urt. v. 08.12.2010 - 5 S 95/10 -zitiert Juris Rdnr. 42;… Urt. v. 03.11.2010 - 5 S 218/09 - IR 2011, 20, zitiert Juris Rdnr. 38).
- LG Itzehoe, 28.01.2011 - 9 S 89/10
Gasversorgungsvertrag: Preiserhöhungsrecht auf Grund ergänzender …
Eine unzumutbare Belastung der Klägerin lag daher nicht vor (vgl. LG Bonn, Urt. v. 08.12.2010 - 5 S 11/10, Rn. 42 [zitiert nach juris];… LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009, aaO, Rn. 64 [zitiert nach juris]).Eine unzumutbare Belastung der Klägerin läge vor, wenn sie infolge der Unwirksamkeit der Preisänderungsklausel dauerhaft an die von ihr bei Vertragsbeginn erklärten Preise gebunden wäre und mithin langfristig Preissteigerungen nicht weitergeben könnte und ggf. unter ihrem eigenen Einstandspreis liefern müsste.
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